Top-Beiträge

Links

Presserat rügt „Kölner Stadtanzeiger“ wegen Denunzierung eines Polizisten

Im Oktober 2014 schrieb ein Polizist einen Leserbrief an den Kölner Stadtanzeiger, in dem er drastisch die Probleme mit Einwanderern in der Stadt schilderte. Anstatt den Brief zu veröffentlichen, denunzierte das Blatt den Beamten beim Polizeipräsidium. Dieses leitete disziplinarische Schritte gegen den Beamten ein. 033_30

Zugleich veröffentlichte der Kölner Stadtanzeiger mehrere Berichte über den von ihm selbst losgetretenen Fall. Dort wurde der Leserbrief als „fremdenfeindlich“ bezeichnet. Mindestens ein Artikel, in dem sich der Kölner Polizeipräsident über den Streifenbeamten empörte, wurde mittlerweile gelöscht.

Die Kampagne des Kölner Stadtanzeigers stieß bereits nach der Veröffentlichung auf heftige Kritik bei vielen Polizisten. Sie beschwerten sich erfolgreich beim Presserat über das Vorgehen des Blattes.

Der Presserat sprach nun eine Mißbilligung gegen die Zeitung aus. Das Medium habe den Grundsatz des Redaktionsgeheimnisses verletzt. Demnach dürfen Leserbriefe „in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden“.

Die Entscheidung ist noch nicht vom Presserat verkündet worden. Gegenüber der JUNGEN FREIHEIT bestätigte das nichtstaatliche Gremium jedoch den Beschluß, der am 11. März 2015 gefällt wurde.

Bericht von Henning Hoffgaard in der Wochenzeitung Junge Freiheit: www.jungefreiheit.de

Kommentare

7 Antworten

  1. Wer in einem Beruf ist, bei dem man das Maul halten muss, ist arm dran. Polizisten haben es sowieso nicht leicht, aber obendrein auch noch still halten müssen und die eigene Meinung nicht sagen dürfen oder nur unter Verlust seines Arbeitsplatzes oder seiner Karriere zeigt, dass wir in einem Land leben, dess GG nur auf dem Papier besteht – und nur wenn´s passt bei Gelegenheit angewandt wird.

    1. Man weiß ja nicht, was drin stand. Es ist sehr wohl möglich, dass er nicht veröffentlicht werden kann wegen tatsächlicher Gesetzesverstöße.

      Dennoch halte ich das Verhalten des Blattes für nicht hinnehmbar und die Rüge des Presserats für richtig.

      1. Guten Tag,
        bei tatsächlichen Gesetzesverstößen hätte es ein Strafverfahren gegen den Polizisten gegeben, da sein Leserbrief dem Polizeipräsidium bekanntgemacht wurde.
        Freundlichen Gruß!
        Felizitas Küble

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Kategorien

Aktuelle Beiträge

Archiv

Archive

Artikel-Kalender

April 2024
M D M D F S S
1234567
891011121314
15161718192021
22232425262728
2930  

Blog Stats

677100
Total views : 8747219

Aktuelle Informationen und Beiträge abonnieren!

Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse an, wenn Sie kostenlos über neu erschienene Blog-Beiträge informiert werden möchten.