In der NPD sind derzeit mehr als 130 V-Leute im Auftrag der Verfassungsschutzämter aktiv. Das ergibt eine Auflistung aller Quellen, die die Behörden in den vergangenen Wochen erstellt haben und die dem Wochenmagazin „Der Spiegel“ vorliegt.
Die Zahl umfaßt sowohl Funktionäre in den Landesvorständen und der Bundesführung wie auch einfache Mitglieder. Im Fall eines neuen Verbotsverfahrens gegen die NPD müßten sich die Verfassungsschützer vermutlich von mehr als hundert dieser V-Leute trennen. Ein amtlicher Verbotsantrag war bereits im März 2003 daran gescheitert, daß die der NPD zur Last gelegten extremistischen Aussagen größtenteils von V-Leuten stammten.
Dabei hatten die Verfassungsdienste damals als Konsequenz die Anzahl hochrangiger Zuträger reduziert, um sich nicht dem Vorwurf auszusetzen, die NPD werde staatlich gesteuert. Allerdings berichten immer noch mehr als zehn Informanten aus den Führungsgremien dieser Partei.
Nach dem ablehnenden Beschluß des Bundesverfassungsgerichts von 2003 würde ein erneuter Verbotsantrag gegen die NPD wohl nur dann erfolgreich sein, wenn sichergestellt wäre, daß V-Leute weder Einfluß auf diese Partei noch auf das Verfahren hätten.
Quelle: dts-Nachrichtenagentur
Eine Antwort
Das Problem an den V-Leuten ist, daß diese auch Gesinnungsgenossen sind und das Geld, daß sie für ihre Tätigkeit (aus Steuergelder) bekommen, für Propaganda und vielleicht auch für die Finanzierung des Terrors verwendet wird; das wurde schon von einem ehemaligen V-Mann bestätigt. Außerdem geben diese V-Leute nur das weiter, was der Verfassungsschutz wissen darf. Aktuell merkt man das daran, daß der Verfassungsschutz nichts von den, über 10 Jahre andauernden braunen Terror, nichts gewußt haben will.
Und es gibt ja auch noch die „Wahlkampfkostenerstattung“ (aus Steuergelder) mit dem man die Propaganda finanzieren kann.