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Prof. Andreas Wollbold und Dr. Gero Weishaupt zur DBK und „Amoris laetitia“

Mathias von Gersdorff

Am 8. Februar 2017 veröffentlichte die katholische „Tagespost“ ein Interview mit dem Priester und Pastoraltheologen Prof. Andreas Wollbold (siehe Foto) zur Erklärung der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) über das päpstliche Schreiben „Amoris laetitia“. Wollbold, Prof. Dr. Andreas

Das DBK-Papier öffnet wiederverheirateten Geschiedenen die Kommunion in Einzelfällen. Das Schreiben erzeugte viel Irritation, weil es der Tradition und diversen Lehrschreiben der Kirche wie etwa „Familiaris consortio“ widerspricht.

Zusätzlich sorgte es für Unverständnis, dass die Bischofskonferenz implizit zu wissen vorgibt, wie Papst Franziskus „Amoris laetitia“ interpretiert sehen will. Dazu erklärte Bischof Konrad Zdarsa von Augsburg, Bischöfe hätten den Papst nicht zu interpretieren.

Kath.net veröffentlichte eine Zusammenfassung des Interviews von Prof. Wollbold mit der „Tagespost“. Der entscheidende Absatz zur Problematik der wiederverheirateten Geschiedenen lautet:

„Der Pastoraltheologe kritisiert dann, dass sowohl im Schreiben „Amoris laetitia“ als auch im Bischofswort die kirchenrechtliche Klarheit fehle. Das Schreiben der Bischofskonferenz behandle nur das „forum internum“. Hier ist der geschützte Raum von Gewissen, Beichte und Seelsorge gemeint, der nicht für die Öffentlichkeit bestimmt sei. papst_letzter_tag_01

Für die Öffentlichkeit selbst gelte aber laut Wollbold nach wie vor das „forum externum“ und damit auch Kanon 915 des CIC, nachdem wiederverheiratete Geschiedene an den Orten, wo ihre Situation bekannt sei, nicht zur Kommunion zugelassen werden dürfen.“

Der kath. Kirchenrechtler Dr. Gero Weishaupt kommentierte die Stellungnahme von Prof. Wollhold folgendermaßen:

„Genauso sehe ich das auch: Can 915 gilt nach wie vor. Denn die objektive Seite der Sünde des Ehebruches ist für den Kommunionspender wahrnehmbar. Die subjektive Seite freilich nicht.

Man muss hier deutlich zwischen innerem Gewissensbereich und äußerem Rechtsbereich unterscheiden, d.h. zwischen der subjektiven Seite und der objektiven Seite der Sünde. Letztere bleibt bei innerer Nichtanrechenbarkeit der Sünde, aber bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung der ehebrecherischen Status unverändert und verbietet damit die Zulassung zur Kommunion.“
ehe
Aus diesen beiden Texten wird verständlich, was das Dokument der Bischofskonferenz (gewollt oder ungewollt) bezweckt:

Der innere Gewissenbereich wird im DBK-Papier im Grunde zu einem äußeren Rechtsbereich gemacht, über welchen der Priester im Beichtstuhl urteilen muss. Das ist schlichtweg ein Ding der Unmöglichkeit, denn der Priester kann nicht ins Gewissen anderer Menschen hineinblicken. Das DBK-Papier fordert also etwas von den Beichtvätern, was sie gar nicht leisten können.

Abgesehen davon setzt das DBK-Papier das Kirchenrecht außer Kraft. Dieses ist aber für die Priester verbindlich.

Durch das DBK-Papier wird auch die Morallehre der Kirche insoweit außer Kraft gesetzt. Im Papier wird zwar darauf hingewiesen, dass der Ehebruch eine schwere Sünde ist, dass man sich zum Empfang der Kommunion nicht im Zustand der schweren Sünde befinden darf etc., doch aufgrund der oben genannten Gründe bleibt die Morallehre wirkungslos.

Die Stellungnahme von Professor Wollhold ist deshalb so wertvoll, weil sie klare Kriterien für die Beurteilung der Interpretationen von Amoris laetitia und ihre Durchführung bietet.

Unser Autor Mathias von Gersdorff aus Frankfurt leitet die Aktion „Kinder in Gefahr“ und betreibt u.a. die Webseite http://mathias-von-gersdorff.blogspot.de/

Info-Hinweis: Kardinal Müller hat zwar ähnlich wie Bischof Zdarsa erklärt, Bischöfe sollten Papstschreiben nicht interpretieren, allerdings bezog sich diese Bemerkung nicht auf die DBK-Erklärung, wie in Medienberichten als Eindruck entstand, da sie schon vorher erfolgte.

Kommentare

18 Antworten

  1. @zeitschnur

    >>Die Stimmung bzgl. F.s war von Anfang an aufgeheizt, weil er den K. Kasper so hochgelobt hatte.<<

    Die Fettnäpfchen, in die F. des öfteren immer wieder tritt, entsprechen wohl seinem persönlichem Naturell. Dagegen ist erst mal nichts einzuwenden, wenn man die eigenen Unzulänglichkeiten in Ruhe betrachtet und hier wirklich den Balken im eigenen Augen suchen muss. F ist aber nicht mein Nachbar oder mein Kollege, sondern der oberste Hirte einer weltumspannenden Kirche, dessen Aufgabe es ist, die Herde des Herrn zu weiden, sozusagen für gutes Futter zu sorgen. Wenn der Herr der Kirche davon spricht, dass unser Nein ein Nein und unser Ja ein Ja sein soll und dabei betont, dass die "Zwischentöne" oder wie es F. betont die "Grauzone", vom Bösen sind, sollten wir als Christen hellhörig werden. Wenn, wie Sie annehmen, die Kardinäle sich gegen das richten, was die deutschen Bischöfe (nicht alle!) aus AL machen und dies im Gegensatz zu dem steht, was F. meint, dann ist es höchste Zeit für eine Klarstellung zu sorgen. Oder sehen Sie das anders?

    1. Die Tragödie ist m.E. noch ganz anders gelagert: F. hat K. Kasper besonders hervorgehoben, weil er eines seiner Bücher gelesen hat.

      Die deutschen Bischöfe hatten ihren Kurs nachweislich auch schon vor F.s Pontifikat. Dazu kommt die offene Renitenz der österreichischen Priester-Initiative und kurz drauf das Memorandum der Priester und Diakone 2012 in der Erzdiözese Freiburg.
      F. hat diese Konstellation angetroffen und nicht erst erzeugt.

      Nun will F. offenkundig eben nicht dieser „oberste Hirte in einer weltumspannenden Kirche“ sein, sondern der Bischof von Rom als „primus inter pares“. Bei ihm würde ich mir wünschen, wenn das seine Intention ist, das auch zu kommunizieren, damit man es sicher weiß und nicht nur stark vermuten muss. Aber er müsste einen inzwischen 150 Jahre alten institutionalisteren und seit dem 12. Jh bereits schwelenden Irrweg korrigieren, und das konnte er objektiv angesichts seines Alters und der Verhältnisse nicht schaffen. Also lässt er es und versucht es unterschwellig.

      Was er sagen wollte, ist indes klar: natürlich gilt die Unauflöslichkeit des Sakemanetes Ehe objektiv. Die Verwirrung ist weltweit jedoch ausgeprägt wie es nicht schlimmer geht. Wir dürfen ja nicht vergessen, dass es anderswo im kath. Orbis noch ganz andere, aber nicht weniger schlimme Probleme mit dem Ehe-Sakrament und der Eucharistie gibt!

      Es ist zwar richtig Ja und Nein zu sagen, aber wie gesagt: F. meint hier die pastorale Ebene. Das Ja und Nein ist formell klar, aber es ist Sache des Hirten vor Ort, wie er den Gläubigen „weidet“, der mit dem „Nein“ fertig werden und eben doch zurückgeholt werden soll.

      Ich denke, es sind doch objektiv gar nicht so viele, die wiederverheiratet geschieden sind und so unbedingt zur Kommunion gehen wollen – m.E. wird das Thema total überspannt.

  2. Antwort an Frau zeitschnur von 15:55 Uhr
    Das Problem scheint mir auch in der Antwort von Frau Küble von 9:02 Uhr zu liegen.
    Ich ging nämlich, wie es scheint, irrig davon aus, dass eine sakramentale Ehe nur dann zustande kommt, wenn ein katholischer Priester bei der Trauung alles richtig gemacht hat und die Eheleute danach zusammen geschlafen haben.
    Frau Küble hat mich nun dahingehend korrigiert, dass auch eine evangelisch geschlossene Ehe eine sakramentale Ehe sei, und das schon immer so sei.
    Damit fällt aber der Annulierungsgrund „Formfehler bei der Trauung“ weg, weil dann ja evangelische Ehen per se nicht gültig sein würden. Das ist so der eine Punkt.
    Da aber die evangelische Ehe, da zwischen zwei Getauften vollzogen, als sakramentale Ehe gilt, stellt sich die Frage, warum das nicht für eine standesamtliche Ehe (der Standesbeamte ist genauso wenig Priester wie der evangelische Pfarrer) zweier Getaufter auch gilt? Und damit ist man dann endgültig in Teufels Küche.
    Der andere ist ja der, dass vielen frommen Eltern das Problem sich so darstellt: „sollen wir zugucken, wie der und die einfach so zusammenleben und dabei fröhlich vor sich hinsündigen, oder sollen wir nicht darauf drängen, dass geheiratet wird, dann geschieht das, was eh geschieht, im richtigen Rahmen!“
    Ich bin übrigens für Option eins, weil es einfach wichtig ist, dass man seiner eigenen Wahrheit folgt, auch wenn die erstmal verkehrt ist, weil man nur so zum Licht kommt, aber ich kann mich da immer schlecht gegen den Vorwurf, damit „die“ im Sündensumpf zu lassen, verteidigen.
    Jetzt zu dem Zwang, okay, der macht eine Ehe ungültig, aber wenn man versucht, die Tochter, den Sohn damit zu ködern, dass man das Fest bezahlt, die Reise nach XY oder ansonsten die alte Oma aus Polen traurig ist, bitte, dagegen werden sich erwachsene Menschen schon wehren können und dass eine katholische Ehe lebenslang geschlossen wird, das muss, auch und gerade bei der jahrzehntelangen Polemik dagegen, mittlerweile jedem klar sein.
    Außerdem gilt leider bei allen Dingen, die man so als Mensch anfängt, dass man vorher nicht weiß, was hinterher dabei herauskommt, von daher kann man prinzipiell nicht wissen, was an Schwierigkeiten in der Ehe auf einen zukommt und auf was man sich einlässt.
    Es wäre ein guter Ausweg zu sagen: „Nur wer sich dessen vollkommen bewusst ist, auf was er sich einlässt, der heiratet gültig!“
    Andererseits schafft auch dieser Ansatz neue Probleme, weil man dann begründen müsste, warum es bei anderen Sakramenten anders ist.
    Nimmt man aber das sicher und fest wissen, auf was man sich einlässt, als Grundvoraussetzung für ein gültiges Sakrament, so wäre damit die Kindertaufe und die Krankensalbung kognitiv eingeschränkter Schwerkranker erledigt und die ganze Kommunionszulassungsdebatte wäre völlig für die Katz gewesen, weil wir bei Luthers Abendmahlsauffassung (nur wer glaubt, dem begegnet da Christus, bei den anderen bleibt es Brot) gelandet wären.
    Man hätte dem Skrupel Tor und Tür geöffnet, weil wer ist sich bei der Beichte schon sicher, wirklich immer tief zu bereuen, wer geht tief ergriffen jedesmal zur Kommunion? Man wäre sich immer unsicher, ob es jetzt gilt oder nicht.
    Dasselbe mit der Ehe, will man das wirklich, dass das Paar sich bei jeder Schwierigkeit die Frage stellt. „Ja sind wir überhaupt gültig verheiratet?“ anstatt aus der Idee, dass der liebe Gott dabei war, als man jung und dumm heiratete, Kraft zu schöpfen?
    Irgendwo habe ich mal gelesen, dass das frühe, römische Christentum ein Bekenntnischristentum einzelner war, und die frühen Missionare mit der germanischen Eigenart, das zu tun, was der Häuptling vormachte (lies der sich taufen, so tat man es auch) überhaupt nicht klar kamen.
    So ist nun scheinbar eine sehr lange Entwicklung an ihr Ende gekommen, die Volkskirche, das man macht es halt, weil man es halt so macht, zerfällt vor unseren Augen.
    Von daher werden unsere Diskussionen bald unwichtig werden, allerdings wäre die Kirche gut beraten, es vorher zu kläre, wie das so ist mit den Ehen.

    1. Guten Tag,
      nochmal eine Erläuterung zum Thema evangelische bzw. konfessionsverschiedene Ehe: Wie ich bereits schrieb, hat der Katholik die „Formpflicht“ einzuhalten, ob er nun eine katholische Ehe schließt oder eine „Mischehe“. Wenn er „ökumenisch“ heiratet (mit einem Priester und einem evang. Pastor), benötigt er dafür eine kirchliche Erlaubnis. Nur standesamtlich geschlossen wäre die Ehe eines Katholiken ungültig.
      Wie Sie richtig schreiben, ist es aus katholischer Sicht letztlich egal, ob eine evangelische Ehe vor dem Standesbeamten oder kirchlich geschlossen wird – und zwar vor allem deshalb, weil der evangelische Christ keiner „Formpflicht“ unterliegt, wobei die evangelischen Kirchenleitungen diese ihrerseits nicht fordern, da sie der Auffassung sind, die Ehe werde auf dem Standesamt geschlossen und in der Kirche lediglich (nach)gesegnete. Es geht also weniger darum, daß der evangelische Pastor kein Priester ist – das Sakrament spenden sich ohnehin die Eheleute selber – und auch bei einer katholischen Ehe-Assistenz ist der Priester nicht unbedingt erforderlich, es genügt auch ein Diakon, der vom Pfarrer beauftragt ist, da es hierbei lediglich um eine „Assistenz“ geht, nicht um die eigentliche Sakramentenspendung. Durch den katholischen Geistlichen wird die von den Eheleuten geschlossene Heirat gesegnet und quasi kirchlich bestätigt.
      Also: Sofern die inneren Voraussetzungen für eine gültige Ehe gegeben sind, ist auch die standesamtliche Ehe von zwei Protestanten ein Sakrament, hingegen bei zwei Katholiken oder einer Mischehen eine „wilde Ehe“ und damit ungültig.
      Freundlichen Gruß!
      Felizitas Küble

      1. Ich muss sagen, ich finde das komisch, und auch unlogisch.
        Entweder sage ich, okay, eine Ehe ist etwas was die beiden sich gegenseitig spenden, dann ist halt jede Ehe zwischen zwei Getauften ein Sakrament.
        Und alles was dazu in der Kirche geschieht ist eben der Segen, der nicht notwendig dazu gehört.
        Aber mir ist nach längerem Nachdenken klar geworden, dass die Regelungen durchaus Sinn machen, wenn man davon ausgeht, dass „alle“ Beteiligten mehr oder weniger gläubig sind und genau das ist eben genau nicht mehr der Fall.
        Wir müssen es, und genau das geschieht eben nicht, mit der Tatsache abfinden, dass die Volkskirche am Ende ist.
        Manchmal denke ich Papst Benedikt hat versucht den Patienten zu operieren, ohne dass der das so richtig merkt und Papst Franziskus versucht dem Patienten eine Chemotherapie einzuflößen, ohne dass der es merkt, und niemand traut sich laut festzustellen, dass der Patient eben krank ist.

    2. @ Ester

      Den formellen Punkt hat Frau Küble schon beantwortet – was viele nicht wissen, ist, dass das Ehesakrament nicht von der Kirche gespendet wird, sondern von den Brautleuten selbst: der Mann spendet das Sakrament der Frau und gleichermaßen spendet die Frau das Sakrament dem Mann.
      Protestanten haben keine Formpflicht. Kaholiken hatten sie übrigens auch bis zum Tridentinum nicht. Man hat bis dahin prinzipiell eine „heimlich“ geschlossene Ehe zweier Getaufter anerkannt. Nach dem Tridentinum lehnte man dies ab, um all zu viel soziale (konfessionelle) Unordnung zu verhindern. Theologisch ist diese Formpflicht an sich sekundär, eben weil das Sakrament durch die Eheleute selbst gespendet wird und die Kirche nur assistiert.

      Der Vergleich mit den anderen Sakamenten passt nicht, denn dort bin nicht ich – wie in der Eheschließung – diejenige, die die sakramentale Gültigkeit zustande bringt, sondern der Priester. Dort hat er die Verantwortung für die rechte Intention – nicht ich.

      Nun muss also ein Sakrament (auch das der Ehe!) in der rechten Intention gespendet werden. Und hier liegt die Problematik.

      Darauf bezog sich meine Überlegung. Ich habe viele heiraten sehen, katholisch meine ich – und ich war mir sicher, dass die rechte Intention gefehlt hat. Es kann ja nicht sein, dass man sagt „Ja, aber ihr wisst doch, dass eine katholische Ehe lebenslang gilt!“, als ob das der Inhalt der Intention wäre. Es geht doch nicht primär um das oberflächliche Einhalten einer bloßen Regel, sondern um ein bestimmtes Verständnis von dieser Regel. Nur wenn Form und Inhalt übereinstimmen, ist es recht.
      Wenn einer unter Druck vor dem Altar steht und sich innerlich mit Bauchgrimmen eingesteht: Oje, das gilt jetzt aber lebenslang, wie konnte ich das nur mitmachen?, dann spendet ein solcher dem anderen eben nicht das Sakrament, sondern tut unter Druck formell etwas, dem ein freier Wille fehlt und dem er eigentlich gar nicht zustimmt. Bei der Eheschließung ist aber der freie und unbeeinflusste und unbedrückte Wille Grundvoraussetzung.

      Um noch einmal auf die heidnischen Ehen zurückzukommen: Vielfach kommt die Ehe dort nicht aufgrund einer klaren und freien Willensentscheidung BEIDER Partner zustande. Im Prinzip „kauft“ der Vater für seinen Sohn eine Frau beim Nachbarn. Weder der Sohn noch die Tochter haben hier die Entscheidungsgewalt. All diese Ehen sind ungültg! Nun hat aber die Kirche stets gesagt, dass diese Ehen Gültigkeit erlangen, wenn sich die Partner dennoch in ihr willentlich einfinden können (im nachhinein). Wenn aber nicht, dann sind diese Ehen das, was sie schon formell waren: ungültig.

      Ich fand es interessant, dass der Iraker Joseph Fadelle https://en.wikipedia.org/wiki/Joseph_Fadelle in seinem Buch, in dem er seinen langen Konversionsweg vom Islam zur RKK beschreibt, seine islamische Ehe, die unter Zwang und ohne dass er oder seine Frau gefragt worden wären, als zumindest „nachbesserungswürdig“ ansah, was ihm Kirchenmänner erst mal ausreden wollten mit der Begründung, das sei aber schon gültig vor Gott.
      Er wollte das, wenn er erst in Europa ist, noch einmal prüfen und nachträglich die islamisch zustande gekommene Ehe noch einmal sakramental spenden.
      Gewiss haben er und seine Frau sich als Muslims bekehrt und ihre Zwangsehe nachträglich anerkannt – insofern ist sie auch so schon gültig, aber eben noch kein Sakrament. Und das ist es, was Fadelle noch nachholen wollte.

      Ich kann es übrigens nur empfehlen, dessen Buch „Todesurteil“ zu lesen! https://www.amazon.de/Das-Todesurteil-Christ-wurde-Irak/dp/3867441960

  3. „Aber er will Fragen, die tief in den Gewissen rumoren nicht bloß kirchenrechtlich lösen“

    Im Grunde genommen will er die Fragen nicht an der von Jesus gestellten Anforderung an die Ehe lösen. Was Gott verbunden hat, darf der Mensch nicht trennen. Meinetwegen stellt Jesus hier eine erzkonservative Ansicht der Ehe in den Raum. Aber das ist nun mal die Richtschnur an die sich der Papst, die Bischöfe und Priester und letztendlich auch die Laien zu halten haben. Das wird ein einer fremden Gemeinde nicht aufgehoben, sondern lediglich weniger ersichtlich.

    1. Ich denke, dass Sie an dem Punkt F. Unrecht tun, denn er sagt ja ausdrücklich, dass es objektive Sünde IST, eine gültige Ehe zu brechen und noch einmal zu „heiraten“.

      Aber wann ist eine Ehe unter den heutigen Umständen gültig und wann nicht? Und inwieweit begreifen die Leute es überhaupt noch?

      Wir haben nur ein Problem in der Volkskirche: dass ein großer Teil dieser Ehen vielleicht nicht sakramental gültig ist, weil diese Ehen nicht unter den Voraussetzungen zustande kamen, die sie zu einem Sakrament machen. Diese Problematik benannte im übrigen auch genauso schon Benedikt XVI.

      Die Kirche ist an dieser Situation noch dazu mitschuld, weil sie vor 150 Jahren eine totale Formalisierung und Sakramentalisierung der Glaubensakte erzwungen hat, die den persönlichen Glauben hohl werden ließen („Bigotterie“). Diese Problematik benennen auch konservativere Theologen, etwa im Handbuch der Kirchengeschichte über den Pontifikat Pius IX. – damals begann die Kirche, sich selbst aufzulösen, indem sie menschlich dachte und auf Autorität und Zwang setzte.

      Der Glaubensschwund führt eben auch dazu, dass erst gar keine gültigen Ehen mehr geschlossen werden.

      Und in der Misere sieht doch keiner mehr Land. Das ist das Problem. Ich denke, dass F. das sieht – zumindest schreibt er in diesem Sinne. Ich versuche, ihn einfach zu verstehen und muss ihm an dem Punkt sogar recht geben.

      Es sind eher die Dt. Bischöfe, die daraus machen, es sei nun dem subjektiven Meinen des einzelnen überlassen – das hat aber F. genau nicht gesagt!
      Ich habe seinen Text wirklich noch mal genau gelesen und muss sagen, dass er sich nicht missverständlich ausgedrückt hat.

      1. Soweit ich das verstanden habe, galten früher sozusagen zwei Sorten Ehe, einmal die naturrechtliche und dann die sakramentale, katholische.
        Die Kirche befasste sich nur mit der sakramentalen Ehe, betonte aber, das war z.B. in Missionsgebieten sehr wichtig, auch die Verantwortung, die sich aus der naturrechtlichen Ehe ergaben.
        Ganz konkret: bekehrte, vorher polygam lebende Männer mussten alle ihre Frauen, bis auf eine entlassen, aber blieben diesen Frauen und besonders den Kindern gegenüber unterhaltspflichtig.
        Lebte der sich bekehrt Habende in einer monogamen Ehe mit einem Partner, der sich nicht bekehrt hatte, so blieb er diesem Partner aber verpflichtet, lebte jedoch nicht in einer sakramentalen Ehe und wenn der unbekehrt bleibende Partner ging, war der andere frei, sakramental zu heiraten.
        Meines Wissens galt das auch für konfessionsverschiedene Ehen.
        Ich will nicht behaupten, dass aus diesem Konzept keine Schwierigkeiten erwuchsen und es nicht zu kurios anmutenden Situationen kam, aber es hatte eine nachvollziehbare Logik.
        Dazu kam noch folgendes, flächendeckend, auch im nichtkatholischen Christentum galt die Idee von der Unauflöslichkeit der Ehe, auch und wenn in den jeweiligen Theologien die Ehe nicht als Sakrament gesehen wurde und wie es in der Praxis mit den Mätressen aussah, das wissen wir auch, aber dennoch war klar, Scheidung ist nicht, selbst bei den Anglikanern war das so. Noch ein Prinz Charles heiratete seine Camilla zunächst nicht, weil diese geschieden war!
        Es kam nun, das lässt sich nicht leugnen, betreffs der Ehe schon lange zu Auflösungserscheinungen, dass man eben im evangelischen und anglikanischen Raum sich auf Luthers Wort von der Ehe als weltlich Ding berief und auch eben versuchte, modern zu sein, um es mal abzukürzen.
        In dieser Situation hat nun die katholische Kirche auf einmal beschlossen, alle Ehen (außer der Polygamie) nicht nur als naturrechtliche Ehen zu betrachten, sondern als sakramentale Ehen und kam somit, folgerichtig, in Teufels Küche.
        Es führt zu so absurden Situationen, selbst erlebt, da ist ein junger Mann, der war mal evangelisch verheiratet, also nicht sakramental, die Ehe ist schon lange geschieden, und dieser Mann will nun katholisch heiraten, dazu musste dann seine evangelische 1. Ehe auf Annulierungsgründe untersucht werden, was einfach war, weil die zugehörigen Ehefrau ihrerseits schon mal verheiratet war.
        Mir kommt das ganze vor wie einen dieser Gummideckel auf Gläser, den man zu weit hat spannen wollen und der nun zurückschnalzt.

        1. Guten Tag,
          hier eine Klarstellung betr. der konfessionsverschiedenen Ehe: Diese galt und gilt keineswegs als Naturehe, sondern als sakramental, denn die Ehe ist ein Sakrament unter Getauften (keineswegs nur unter Katholiken). Das bedeutet, daß auch eine Ehe von zwei Evangelischen ein Sakrament ist, erst recht eine konfessionsverschiedene. (Natürlich immer vorausgesetzt, daß die inneren Voraussetzungen gegeben sind, was aber auch bei einer Ehe unter Katholiken erforderlich ist, stellt also keinen Unterschied dar.)
          Allerdings hat der katholische Teil in einer „Mischehe“ die Verpflichtung zur kirchlichen Heirat, die sog. „Formpflicht“. Die Eheschließung muß also kirchlich stattfinden, wobei es – mit bischöflicher Erlaubnis – auch eine ökumenische Trauung sein kann.
          Kurz und gut: Die katholische Kirche denkt höher über die evangelische Ehe (sieht sie nämlich als Sakrament an) als diese selber. Das war aber auch früher so, auch im alten Kirchenrecht, Sakramentenlehre usw.
          Freundlichen Gruß!
          Felizitas Küble

      2. >>Der Glaubensschwund führt eben auch dazu, dass erst gar keine gültigen Ehen mehr geschlossen werden.<<

        Das sehe ich auch. Und deswegen ist die Diskussion um die wiederverheiratet Geschiedenen oft nur noch verlogen und das geringste Problem welches die Kirche hat. Das eigentliche Dilemma besteht darin, dass die Kirche hierzulande die Sakramente verschleudert, weil sie eben den heiratswilligen Zeitgenossen die ewige Wahrheit vorenthält, dass eine vor Gott geschlossene Ehe, eben vom Menschen nicht mehr zu lösen ist. Für mich als Nichttheologe: Wenn der Papst sich nicht missverständlich ausgedrückt hat, würden einige Kardinäle ja nicht nachfragen und um Klarstellung bitten. Ich nehme mal an, dass diese den Text ja auch gründlich studiert haben.

      3. Danke für die Aufklärung, Frau Küble, aber es erscheint mir doch merkwürdig, wenn die katholische Kirche behauptet und schon immer behauptet hat, eine evangelische Ehe sei ein Sakrament.
        Das ist doch Anmaßung!
        Oder kommt es nur uns heutigen so vor, weil man so den Eindruck hat, dass gerade bei den Evangelischen die Ehe nur noch ein Auslaufmodell ist?

        1. Guten Tag,
          die katholische Kirche macht ihre eigene Auffassung über die Sakramentalität der Ehe (unter Getauften!) nicht davon abhängig, wie die protestantischen Kirchenleitungen über dieses Thema denken – noch überträgt sie deren Auffassungen ohne weiteres auf die evangelischen Christen.
          Das Sakrament der Ehe spenden sich die Eheleute selber, der Priester „assistiert“ lediglich bei der kirchlichen Trauung und spendet den Segen usw.
          Freundlichen Gruß!
          Felizitas Küble

      4. @ Ester

        Das von mir benannte Problem ist nicht, dass irgendwer in einer „Naturehe“ verheiratet ist, sondern dass katholische Menschen kirchlich heiraten, ohne dass die erforderlichen Voraussetzungen für eine sakramentale Ehe gegeben wären.

        Damit meine ich zum Beispiel Leute, die eigentlich ungläubig sind, aber das Brauchtum einer kirchlichen Hochzeit haben wollen. Sie wissen weder, dass sie sich gegenseitig ein Sakrament spenden, noch nehmen sie diese Information so ernst, wie sie genommen werden müsste, wenn sie ihnen zu Ohren kommt. Sie heiraten „romantisch“ oder aber – andersherum – sogar unter Druck. Ich habe mehrfach erlebt, wie Getaufte unter Druck und im Grunde gegen ihren Willen eine Ehe eingingen. Die Tragweite dessen, was sie da tun, war ihnen nicht bewusst. Man sollte das nicht denken heutzutage, aber es ist so.

        Man darf sich auch durchaus fragen, ob die Ehen der Alten, v.a. wenn sie adelig waren, ernsthafte sakramentale Ehen waren. Auch hier trifft so oft alles zu, was genau das ausschließt: bei der Frau oft eine Kinderehe (etwa Elisabeth von Thüringen wurde mit 12 verheiratet – das ist zwar irgendwie gut gegangen, aber das ist dennoch prinzipiell ein Unding! Und diese christlichen Kinderehen kamen einst häufig vor…) und generell ein Arrangement, das gegen den freien Willen der Betroffenen und unter politischem Druck geschah. Welche Tragödien spielten sich da ab! Natürlich stimmten die Kinder zu, aber nur deswegen, weil sie ja keinerlei Ausweg hatten. Ich habe das in unzähligen Biografien gelesen. Das christliche Abendland muss sich da wirklich an der eigenen Nase fassen!
        Wenn diese Ehen schiefgehen (und das taten sie fast immer, auch wenn die Leute zusammenblieben, wiederum unter politischem und sozialem Druck), kann man davon ausgehen, dass sie zumindest sakramental fragwürdig sind oder waren.

        Ich habe Franziskus so verstanden, dass er in dieser verwirrten Lage, die heute quantiativ noch schlimmer sein düfte als zu früheren Zeiten, auf der pastoralen Ebene die Herausforderung sieht, sich all diesen verfahrenen Situationen eingehender zu widmen, um den Betroffenen eine Hilfe zu geben, ihre Lage selber besser zu verstehen. Dass damit das Kirchenrecht nicht ausgehebelt werden soll, hat er doch klar gesagt.

        Ich denke, dass viele Betroffene, wenn sie dann wieder gläubig werden, ihre Lage kaum selbst entwirren können. Und darum scheint es ihm zu gehen.

      5. @ Gerd

        Ich denke, dass die vier Kardinäle sich eher gegen das richten, was die deutschen Bischöfe aus AL machen, das aber nicht kommuniziert haben.

        Und sie übergehen F. ausdrücklichen Wunsch, in diesem nachsynodalen Schreiben nun nichts Definitorisches sagen zu müssen. Mit dieser „Ja oder Nein-Tour“ setzen sie ihm die Pistole auf die Brust und wollen ihn dazu zwingen, nun genau das zu sagen bzw. zu tun, was er an dieser Stelle nicht tun wollte.

        Ich weiß es nicht, weil ich nicht in fremde Köpfe sehen kann, aber die Dubia sind zumindest anhand des Textes nicht nachvollziehbar.
        Die vier hätten F. bitten können, doch nachzusehen, was in Deutschland läuft oder so – aber das tun sie auch nicht.

        Auch habe ich keine Ahnung, was auf der Synode alles an Debatten gelaufen ist, das man wissen müsste, um diese Reaktion der vier, aber auch die des Papstes zu verstehen.

        Mir persönlich ist K. Burke nicht wirklich angenehm, weil er schon mehrfach Dinge in einer Weise verdreht und polemisch zugespitzt hat, dass ich das ungerecht und parteiisch und schlicht falsch fand. K. Brandmüller ist der Chefhistoriker im Vatikan und vereinfacht manchmal Dinge apologetisch. Über Meisner und den vierten habe ich keinen deutlichen Eindruck.
        Die Stimmung bzgl. F.s war von Anfang an aufgeheizt, weil er den K. Kasper so hochgelobt hatte. Ich habe mich selber an der Empörung gegen F. beteiligt, was ich heute bedaure und in der Form, wie ich es tat, zurücknehme. Ich habe mich viel zu sehr damals noch beeinflussen lassen von der Tradiseite und war voreingenommen und habe auch nicht ruhig gelesen, was F. sagt und schreibt. Dann hat der Weihbischof Schneider zusammen mit K. Burke (das waren doch die beiden, oder?) noch mächtig auf den Putz gehauen mit langen Belehrungen kanonistischer Natur und so waren wir alle aufgeregt und haben nicht gesehen, was F. eigentlich wollte.

        Allerdings sehe ich sehr schwarz, wie man F.s Ideen real umsetzen kann. Der Laden ist allenthalben und mehrdimensional wirklich total verfahren.

  4. Nach diesem Statement bleibt allerdings auch wieder vieles unklar oder ist missverständlich. Etwa der Satz

    „Für die Öffentlichkeit selbst gelte aber laut Wollbold nach wie vor das „forum externum“ und damit auch Kanon 915 des CIC, nachdem wiederverheiratete Geschiedene an den Orten, wo ihre Situation bekannt sei, nicht zur Kommunion zugelassen werden dürfen.“

    Der gewitzte Leser fragt hier zurück: Ach so – aber da, wo die Situation nicht bekannt ist, darf er dann zur Kommunion zugelassen werden?!

    Auch ist dieser Tonfall von wegen „Bischöfe haben den Papst nicht zu interpretieren“ einfach nur herablassend-autoritär, denn dann haben ihn auch die Herren Wollbold, Weishaupt und Müller nicht zu interpretieren und am besten den Mund zu halten. Dann haben wir überhaupt alle den Mund zu halten und alles zu schlucken, auch wenn wir es nicht verstehen. Am besten lassen wir uns dann wie Aufziehpuppen führen oder wie polnische Stopfgänse mästen.

    Und überhaupt: was bitte soll man machen, wenn man einen Text verstehen will, wenn man ihn nicht intepretiert? Was soll man überhaupt mit einem Text anfangen, wenn man ihn nicht interpretieren darf? Sorry, aber das klingt mal wieder nach Kathol-Islam…

    Ich finde Franziskus Text weder missverständlich noch autoritär. Er will irgendwie mit der verfahrenen Lage fertigwerden und weiß, dass er es nicht kann. Deshalb am Schluss das flehentliche Gebet zur Hl. Familie.

    Es ist der Treppenwitz der Situation, dass F. es hier weder den Progressiven noch den Konservativen rechtgemacht hat und beide Seiten opponieren nun oder verdrehen das, was er gesagt hat, jede auf ihre je eigene unschöne Weise oder reichern die Problematik mit weiteren hässlichen „Traditionen“ an.

    Als ich F.s Text neulich noch mal las und darüber hier auch was schrieb, fand ich ihn eigentlich gut und in keiner Weise missverständlich. Er hebt kein Kirchenrecht auf! Aber er will Fragen, die tief in den Gewissen rumoren nicht bloß kirchenrechtlich lösen – und das ist das Problem der Konservativen, dass sie das nicht gerne hören. K. Müllers herrisches Gerumpel vergrößert nur noch die Fronten.
    Die Progressiven würden am liebsten alles nur noch subjektivisieren – die andere Seite des Abgrundes.

    1. Was Gott verbunden hat, darf der Mensch nicht trennen!
      Damit ist alles gesagt.
      Wem es nicht passt, kann ja zu den Lutheranern wechseln oder Atheist werden!
      In der kath. Kirche ein No Go.

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