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Kritik an Prof. Schockenhoff, der Abtreibung im Fall einer Vergewaltigung „akzeptieren“ will

Das ungeborene Kind ist kein „ungerechter Angreifer“

Wie die Online-Ausgabe des  Ärzteblatts vom 23. Januar 2013 berichtet, hat der katholische Priester und Moraltheologe Eberhard Schockenhoff (zugleich Mitglied des „Nationalen Ethikrats“) zwar grundsätzlich die kirchliche Haltung zu Abtreibung und „Pille danach“ (Frühabtreibung) bekräftigt, zugleich aber für den Fall einer Vergewaltigung eine Ausnahme geltend gemacht.

Das „Ärzteblatt“ berichtet hierüber wie folgt: Embryo

Der Theologe betonte zudem die extreme Notlage der Frau nach einer Vergewaltigung. Wenn sich die Betroffene für einen Schwangerschaftsabbruch entscheide, müsse man dies akzeptieren.

„Im Grenzfall der Vergewaltigung sehe ich die Möglichkeit einer berechtigten Ausnahme, weil die Frau eine Art Notwehrrecht hat, die ihr durch Gewalt aufgezwungene Schwangerschaft zu beenden“, sagte Schockenhoff. „Die Schuld am Abbruch fällt hier auf den Vergewaltiger zurück, der dann zwei Leben auf seinem Gewissen hat.“

Was ist nun aus Sicht der katholischen Moraltheologie zu dieser Ansicht des Freiburger Ethikers zu sagen?

Es gibt zwar tatsächlich eine allgemein akzeptierte und biblisch begründete Ausnahme vom Tötungsverbot im Falle von Notwehr, die sowohl individuell wie auch gemeinschaftlich (Staat, Nation, Verteidigungskrieg) gilt.

(Notwehr liegt  –  gesetzlich betrachtet  –  laut § 32 StGB  unter folgenden Bedingungen vor:  Abs. 1: „Wer eine Tat begeht. die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.“  –  Abs. 2: „Notwehr ist die Verteidigung, die  erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.“

Das bedeutet bei Vergewaltigung, daß die Frau den „gegenwärtigen“ Angriff abwenden darf in einem Ausmaß, wie dies „erforderlich“ ist, etwa auch, indem sie den Täter ernsthaft verletzt, um das Vergewaltigungsverbrechen zu verhindern.)

Der springende Punkt besteht betreffs Abtreibung aber darin, daß das ungeborene Kind kein Täter und kein ungerechter Angreifer  ist; vielmehr ist das Baby im Mutterleib völlig wehrlos, schutzbedürftig und unschuldig sowieso.

Überdies bedinhaltet die Fortsetzung einer Schwangerschaft keine Gefahr für Leib und Leben der Frau (von äußerst seltenen Fällen abgesehen: in Deutschland im Verhältnis 5 zu 100.000).

Daher kann das Notwehr-Prinzip weder moraltheologisch noch rechtsphilosophisch angewandt werden.

Zudem wird mit einer Abtreibung keineswegs nur eine „Schwangerschaft“, also ein physiologischer Zustand „beendet“, sondern ein ungeborenes Kind vernichtet und sein Lebensrecht mißachtet.

Die Schuld an einer Abtreibung fällt keineswegs allein auf den Vergewaltiger zurück, zumal es tapfere Frauen gibt, die trotz innerer Bedrängnis ein heldenhaftes JA zum Leben sagen   –  und nicht etwa ihr unschuldiges Baby für das Verbrechen eines Dritten gleichsam mit dem Tod bestrafen. Oft wächst die Liebe zum Kind im Laufe der Zeit, wie die Erfahrung lehrt.

Es ist andererseits natürlich verständlich, wenn sich eine Frau nach Vergewaltigung nicht vorstellen kann, das heranwachsende Kind aufzuziehen, weil sie ständig an jenes fürchterliche Verbrechen erinnert werden könnte.

Notlösung: Adoption statt Abtreibung!

In diesem Fall heißt die Lösung jedoch keineswegs Abtreibung, sondern Adoption, zumal zehntausende ungewollt kinderlose Ehepaare in Deutschland auf  die Chance einer Adoption warten. Falls die Frau noch unsicher ist, ob sie ihr Kind weggeben möchte oder nicht, kann sie es vorläufig in Pflege geben und später endgültig entscheiden.

Zudem wäre die Tötung ihres Babys für die schwangere Mutter eine große seelische Belastung, was den psychischen Schock der Vergewaltigung auf Dauer noch verstärken könnte.

Ergebnis: Auch im Fall von Vergewaltigung kann eine Abtreibung ethisch nicht akzeptiert werden, wenngleich es naheliegt,  an „mildernde Umstände“ für die betroffene Mutter zu denken.

Doch auch eine individuell-subjektive Schuldverringerung in Einzelfällen darf die Kirche keineswegs davon abhalten, dem Zeitgeist auf der Ebene der Prinzipien weichherzige Zugeständnisse einzuräumen.

Vielmehr hat die Kirche sich  – ob gelegen oder ungelegen  –  allein an Gott und seinen Geboten auszurichten, wozu auch das Lebensrecht aller Menschen gehört.

Felizitas Küble, Leiterin des Christoferuswerks in Münster

Kommentare

31 Antworten

  1. Ganz ehrlich, alle hier sind dermaßen selbstgerecht, aber seien wir ehrlich, wenn man von klein auf immer und immer wieder sexuell missbraucht wird, lernt man, dass es physische Abwehr im Grunde noch schlimmer macht, ebenso fühlt man sich sowieso ständig schuldig (teils als Kontrollmechanismus), aber seid ihr wirklich der Meinung, dass man einer Frau oder einem Mädchen eine Abtreibung oder die „Pille danach“ verwehren sollte, obwohl man weiß, dass es sowohl das Leben der Vergewaltigten, als auch das des ungeborenen „Kindes“ zerstören würde?
    Denn seien wir ehrlich, die meisten Frauen, die vergewaltigt und gezwungen wurden dieses Kind auf die Welt zu bringen, haben nicht nur selbst massive psychische Probleme, sondern geben diesem Kind (unbewusst) die Schuld an allem und schädigen es dadurch.
    Glaubt ihr ernsthaft, dass es Gottes Wille ist, wenn eine 12-Jährige von ihrem Vater geschwängert wird und dessen Kind bekommen und lieben muss? Und was die Adoption angeht, ja, es gibt viele kinderlose Paare, die ein Kind möchten, aber noch mehr (junge) Kinder gibt es, die dringend ein Zuhause suchen, aber wenn sie keine Säuglinge mehr sind, warum sich noch darum kümmern?
    Zu folgender Aussage : „Zudem wäre die Tötung ihres Babys für die schwangere Mutter eine große seelische Belastung, was den psychischen Schock der Vergewaltigung auf Dauer noch verstärken könnte.“
    Die psychische Belsatung dieses Kind auszutragen und es erziehen zu müssen oder auch es zur Adoption freizugeben, wäre weitaus größer, da man sich immer Sorgen machen wird und sich immer fragen wird, wie das Leben ohne Kind verlaufen wäre etc.
    Versteht mich nicht falsch, ich liebe Kinder, aber in solchen (Lebens-)Situationen (an denen man selbst noch sehr lange zu kauen haben wird, insbesondere wenn man sehr jung ist), sind sie keine Stütze, sondern eine Bürde und selbst, wenn sich das im Laufe der Jahre ändert, wird das Kind Narben davontragen.
    Und nebenbei, die Tatsache, dass in den Kommentaren zu lesen ist, dass Frauen durch ihre Kleidung (Sexual-)Verbrechen von Männern geradezu provozieren, ist ja wohl mehr als widerlich.
    Aber klar, warum soll man Menschen sagen, dass sie andere Menschen nicht vergewaltigen dürfen, wenn es so viel leichter ist die Schuld beim Opfer zu suchen.
    Und noch etwas, zwar bin ich gläubige Katholikin und angehende Medizinerin, aber sollte ich je den Fall haben,, dass jemand nach einer Vergewaltigung o.ä. abtreiben will, werde ich es ohne jeden Zweifel tun. Zumal es niemandem zusteht, über andere Menschen zu urteilen, sie zu unterdrücken usw., das sollten wir doch besser Gott überlassen und ich denke, er hat mehr Verständnis für den Einzelnen, als jeder von uns.

  2. Es ist ja fast schon wieder lustig, wie manche Kommentatoren rumeiern. Wer Gott als den liebenden und gnädigen Vater erfahren und erleben will, der muss sich Seiner Souveränität und Seinem Recht unterstellen. Wer sein Denken, Reden und Handeln nach eigenem (selbst erstelltem) Recht vollzieht, wird den allmächtigen Gott einmal als Richter erleben, aber natürlich nach dem Rechtsverständnis Gottes.
    Verwunderlich finde ich immer wieder, dass z.B. eine werdende Mutter, die ihr Kind vor der Geburt abtreibt / abmurksen lässt, straffrei ausgeht; eine Frau, die ihr Kind NACH der Geburt tötet, hart bestraft wird. Mord ist Mord und bleibt es auch! Allerdings gilt auch in einem solchen Fall das Angebot des Herrn Jesus Christus, dem reumütigen Sünder zu vergeben.
    Nicht zu vergessen: Eine Frau steht nach einer Abtreibung eine furchtbare Tortur bevor. Das Geschehen verfolgt sie ihr Leben lang. Ich könnte etliche Beispiele bringen, wo trotz Beichte und Vergebungszuspruch Depressionen und Selbstvorwürfe, ja Alkoholismus und Selbstmord folgten. Mit diesem Phänomen leichtfertig umzugehen ist überaus sträflich!

  3. Hallo Frau Küble,

    Gott hat den Menschen erschaffen hat, der Mensch war von Anfang an geplant von Gott.

    In der Entwicklungsstufe kam eben zuerst der Affe dran und danach der Mensch.

    Der Mensch stammt ja nicht vom Affen ab, der Affe hat ja nicht den Menschen erschaffen.

    In der Bibel stehen doch mehrere Sachen, die man nicht so wörtlich nehmen sollte.
    Letzte Woche habe ich irgendwo gelesen, dass der Lehrer oder Meister zur Züchtigung
    des Schülers auch den Stock nehmen sollte oder kann. Die Zeiten haben sich auch geändert.

    Einer hat mir geschrieben, dass ich mir eine Stelle aus dem NT
    merken sollte – Johannes 20,4 (müßte stimmen – eine Bibelstelle kann ich auch auswendig)
    da wurde das LEINENTUCH in der Grabkammer von JESUS ordentlich zusammengefaltet vorgefunden.

    Was ich auch nicht so ganz verstehe ist die Tatsache, dass Jünger von JESUS
    bereits wieder ihren Alltagsgeschäften nachgingen, obwohl doch nur 3 Tage dazwischenlagen zwischen der Kreuzigung und der Auferstehung und dann auch noch ein Wochenende.

    Ich kenne mich nicht so ganz gut aus in der Bibel, jedenfalls kann ich mir die ganzen
    Bibelstellen nicht so auswendig merken wie andere. Nur eines habe ich schon festgestellt,
    je mehr ich darin lese, desto mehr Fragen habe ich und je mehr Fragen ich habe,
    desto verwirrter werde ich. Es ist immer so schön, wenn andere so eine Sicherheit ausstrahlen, so sicher bin ich mir nicht.

    Für mich persönlich ist aus den ganzen Gründen der „direkte Kontakt“ zu JESUS fast wichtiger als das ganze Drumherum. Oftmals habe ich das Gefühl, ich bekomme Antworten auf meine Fragen und nun hoffe ich einfach mal, dass dies nicht einfach etwas mit meinem
    Unterbewußtsein zu tun hat.

    Die BIBEL hat ja nicht der HEILIGE GEIST persönlich geschrieben. Dies haben ganz normale Menschen übernommen, sie haben nach bestem Wissen und Gewissen geschrieben.
    Ich kann mir vorstellen, dass der HEILIGE GEIST über sie gewacht hat und ich hoffe mal stark, dass er eingegriffen hätte, wenn die Schreiber der Bibel total danebengelegen hätten.

    Und gerade weil in der Bibel sicherlich nicht alles die „wörtliche Rede“ von JESUS ist,
    sondern JESUS den Schreibern der Bibel sein vollstes Vertrauen geschenkt hat,
    kann ich mir auch nicht vorstellen, dass JESUS nun anfängt Menschen persönliche
    Texte zu diktieren. Das hat er doch früher auch nicht gemacht.

    JESUS hätte es sich ja auch einfacher machen können.

    JESUS hätte selbst ein Buch schreiben können, da wäre er eher auf der sicheren Seite gewesen.

    JESUS, der Sohn Gottes hat den Menschen zuerst das Vertrauen geschenkt,
    dass er sich im umgekehrten Fall auch von uns wünscht.

    Das alles ist meine derzeitige aktuelle Meinung.

    1. Guten Tag,
      die Heilige Schrift ist kein „Drumherum“, als ob man sie gleichsam auch links liegen lassen könnte, sondern unsere und der Kirche wesentliche Glaubensquelle neben der apostolischen Tradition, denn die Bibel verkündet uns die Offenbarung Gottes.
      Daß die Apostel nicht mit der Auferstehung Christi gerechnet haben, ist bekannt – warum sollen sie dann nicht wieder ihrer Arbeit nachgehen? Sollen sie tagelang vor einer Kerze meditieren oder in Depressionen fallen? – Zudem haben die Emmausjünger sehr wohl gründlich über die Ereignisse nachgedacht und sich ihren Kopf darüber zerbrochen, so daß Christus sich zu ihnen gesellte und sie über den Sinn der biblischen Verheißungen aufklärte, die ER selber erfüllt hat.
      Wenn die Bibel für Sie ständig Fragen aufwirft bzw für Verwirrung sorgt, liegt das vielleicht auch am mangelndem religiösen Fundament. Das kann passieren, wenn Erscheinungen, Visionen, „innere Stimmen“ usw wichtiger werden als ein gediegenes, solides Glaubenswissen.
      „Die Bibel hat nicht der Heilige Geist persönlich geschrieben“, meinen Sie.
      Das wird vom kirchlichen Lehramt auch nicht behauptet. Die Heilige Schrift ist sicherlich kein Diktat, sondern von Menschen verfaßt, aber durch Gottes Geist inspiriert, eingegeben, was man von fast allen „Privatoffenbarungen“ eben nicht behaupten kann.
      Freundlichen Gruß!
      Felizitas Küble

  4. Genau Frau Küble,

    da kommen wir der Sache schon näher.

    Übrigens, was ich schon lange mal wissen wollte.

    Wo hat eigentlich der Sohn von Adam und Eva seine Frau kennengelernt ?

    Weiterhin einen friedlichen Dienstag.

    Bis bald

    Ulrike

    1. Guten Tag,
      die Sache mit den Ehen der Kinder Evas habe ich unserem Gemeindepfarrer als Schülerin auch gestellt. Adam und Eva lebten sehr lange, hatten gesunde Gene (direkt aus dem Paradies) und eine zahlreiche Nachkommenschaft, die sich untereinander ehelichte. Die Geschwister-Ehe wurde erst ab dem Gesetz des Moses ausdrücklich verboten.
      Freundlichen Gruß!
      Felizitas Küble

  5. Abtreibung aus Notwehr – das sind harte Worte und mir fällt auch nichts mehr dazu ein.

    Wenn ja mit einer Vergewaltigung immer nur der „Überfall eines bösen fremden Mannes“ gemeint wäre aber mit Vergewaltigung bezeichnen ja viele Damen der Schöpfung heute auch,
    wenn ihr eigener geliebter Ehemann mal keine Rücksicht auf die Migräne seiner Frau nehmen möchte.

    Im Falle eines „fremden Mannes“ muß man sich auch wiederum fragen, warum kam es zur Vergewaltigung. Hat die Frau ihn provoziert durch ihr Verhalten, durch ihre Kleidung ?

    Wenn eine Frau ahnungslos unterwegs ist und brutal überfallen wird von einem gehirnlosen Mann und schwanger wird, die tut mir auch echt leid. Man kann es nachvollziehen, dass
    sie Ekel empfindet gegenüber dem Fremdkörper in ihr. Der tröstliche Gedanke ist vielleicht,
    dass ein KIND niemals 100 % so ist wie der leibliche Papa, sondern auch ganz viele
    Eigenschaften von der Mama besitzt – dann wirds erträglicher – hoffe ich.

    Total eklig finde ich es ja, wenn der eigene Vater die Tochter benutzt.

    Wie auch immer es kommt, die Gebärmutter gehört auch dem Baby im Bauch.

    1. nglaublich sexistische, frauenverachtende Antwort. `wenn ihr Ehemann mal keine Rücksicht nehmen möchte`WAS???? Nein heisst NEIN! Alles andere ist Überwältigung, oder auch VERGEWALTIGUNG! Dann das mit dem provozierendem Verhalten! Ist denn ein Mann seinen Sexualtrieben so machtlos ausgeliefert? Ist die Frau wirklich verantwortlich, wenn ihr Gewalt angetan wird. Das ist ja wie im Islam!!!
      Was ist denn in ihrem Kopf los?

      1. Guten Tag,
        ein solch männliches Verhalten wäre zweifellos grob rücksichtslos und verwerflich, doch zur Vergewaltigung gehört lt. §177 StGB Gewaltanwendung, Ausnutzen einer Zwangslage bzw. Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben – und eine solch fürchterliche Situation hatte Frau Uli sicherlich nicht gemeint, zumal sie vom Fall des „geliebten Ehemanns“ schreibt bzw. ausgeht.
        Freundlichen Gruß!
        Felizitas Küble

      2. Guten Tag Frau Küble,

        muss ich jetzt davon ausgehen, dass sie es in Ordnung finden, wenn der ach so „geliebte Ehemann“ (wo ist denn da die Liebe von ihm?), mit seiner Frau körperlich zusammen sein will, sie das aber nicht will (egal aus welchem Grund, ob es ihr jetzt nicht gut geht, oder sie einfach zu dieser Sache gerade keine Lust hat), er dann dass Recht hat, sie gegen ihren Willen dazu zu zwingen. Und ich will jetzt keine Auslegeung der Paragraphen des StGB und es geht auch nicht um eine Begriffserklärung oder um Haarspalterei. Wenn jemand Nein sagt, ist dies einfach eine Grenzüberschreitung und fällt unter Gewaltanwendung. Selbst wenn ich nicht gleich um mein Leben fürchten muss.

        1. Guten Tag, Frau Mitter,
          muß ich jetzt davon ausgehen, daß Sie nicht lesen können bzw wollen? – Ich schrieb schon im ersten Satz meiner vorigen Antwort von „zweifellos grob rücksichtslos und verwerflich“ – und Sie meinen danach offenbar, davon „ausgehen“ zu müssen, daß ich dies „in Ordnung“ finde, obwohl das Gegenteil bereits erwiesen ist.
          Ich hatte, da Sie zuvor von „Vergewaltigung“ geschrieben hatten, genau den entspechenden Paragraphen erwähnt – muß ich jetzt davon ausgehen, daß eben dies Sie derart unsachlich reagieren läßt?
          Freundlichen Gruß!
          Felizitas Küble

      3. An die Aussage des Pfarrers beim Ehevorbereitungskurs habe ich gedacht.

        Da wurde das Wort „eheliche Pflicht“ erwähnt und an diesem Wort finden Männer
        wohl gefallen, wenn sie ihren Partner daran erinnern können – aber nur dann.

        Ich kenne einige Lehrer und die sagen, dass bauchnabelfrei angezogene Mädchen im Unterricht sie schon ganz schön ablenken und es ihnen lieber wäre, die Mädchen hätten im Unterricht ganz normale T-Shirts an.

        Wenn ich im Sommer Mädchen sehe, die fast nur ein Bikini anhaben und dann
        als Anhalterin da stehen bzw. sich an der roten Ampel einfach mal so als Beifahrerin
        in ein Auto mit einem Autofahrer setzen – leben die schon gefährlich.

        Manche Frauen spielen solange mit dem Feuer, bis der Mann reagiert und dann wollen sie ihn abservieren und da rasten manche dann aus.

        Die Männer sind nicht machtlos ausgeliefert – die meisten nicht.

        Die total machtlosen sind irgendwo krank, denke ich.

        1. Guten Tag,
          zum Wort von der „ehelichen Pflicht“: Es ist wohl so, daß der Pfarrer hier das Neue Testament zitiert hat, genauer den Apostel Paulus. Allerdings sind beide Eheleute gleichermaßen angesprochen und die „Pflicht“ ist natürlich nicht als Zwang zu verstehen, zumal Paulus oft genug an anderen Stellen den Mann zur Rücksichtsnahme auffordert.
          1 Kor. 7,1 ff: „Der Frau gegenüber soll der Mann die Pflicht erfüllen; ebenso aber auch die Frau dem Mann gegenüber. Die Frau verfügt nicht über ihren Leib, sondern der Mann. Ebenso verfügt auch der Mann nicht über seinen Leib, sondern die Frau. Entzieht euch einander nicht, es sei denn nach Übereinkunft für eine bestimmte Zeit, damit ihr euch dem Gebet widmet, aber dann wieder zusammen seid, damit euch nicht der Satan – wegen eures Unvermögens, enthaltsam zu leben – in Versuchung bringt. Das sage ich aber als Zugeständnis und nicht als Gebot.“
          Freundlichen Gruß!
          Felizitas Küble

      4. An Frau Mira Mitter

        Sie haben vollkommen Recht, eine Frau kann einen Mann nicht durch die Kleidung oder sonstwas zu einer Vergewaltigung „provozieren“, das ist Blödsinn.

        Ein Mann hat nur dann das Recht, mit der Frau Geschlechtsverkehr auszuüben, wenn die Frau eine klare Willenserklärung dahingehend abgegeben hat, mit dem Mann schlafen zu wollen, alles andere ist VERGEWALTIGUNG.

        Wenn Uli sich wundert, warum ich aus seiner/ihrer Sicht eine so „merkwürdige“ Einstellung zum Thema Vergewaltigung habe, dann möge Uli meinen aktuellen Leserkommentar im Artikel:

        „Hoffnungsgeschichte von Rebecca Kiessling. Gewaltsam gezeugt und doch geliebt“

        im Christlichen Forum lesen.

    2. Mich hat der Kommentar von Uli sehr aufgebracht, was man wohl auch hat lesen können.
      Ich wiederhole:“ aber mit Vergewaltigung meinen ja vieleDamen der Schöpfung heute auch, wenn ihr geliebter Ehemann mal keine Rücksicht auf die Migräne…“ . WIE soll ich das denn anders verstehen, als das die Damen sich nicht so anstellen sollen. Und dass Zwang in der Ehe ja nicht unter Gewalt läuft, wenn die Dame mit der Migräne sich so anstellt. Gut und Böse ist hier doch klar zugewiesen. Der liebende Ehemann, die Dame mit der Migräne, die sich über ein bisschen Zwang gleich Vergewaltigung auf die Fahnen schreibt.

      Auf meinen zweiten Kritikpunkt sind sie auch gar nicht eingegangen (Frauen sind also schuld, wenn sie vergewaltigt werden. Sie hätten ja schliesslich eine Burka tragen können, dann wäre der Mann nicht so provoziert worden.

      Das alles und auch der Rest sind ein Schlag in`s Gesicht jeder Frau, die so etwas erlebt hat. Danke! Und dann kommen sie als Moralpolizei und schleudern mir Paragraphen um die Ohren und beleidigen mich,ich könne bzw. wolle sie nicht verstehen, wenn ich ihre in Schutznahme von Uli nicht wie ein braver bürokratischer Deutscher hinnehme.
      Meinen wirklichen Schrecken, nämlich die oben aufgeführte Beschuldigung der Frau, will hier offensichtlich auch keiner verstehen.

      Ich habe in erster Linie auf Uli geantwortet und wenn sie sich dann schützend vor sie stellen ohne verstehen zu wollen, was ich meine finde ich es sehr schade. Wenn man über diese Themen so große Töne spuckt sollte man sich nicht wundern, wenn Betroffene vielleicht verletzt reagieren (man würde hoffen die Christen hätten ein bisschen Feingefühl und Herzenswärme, aber es ist auch hier eher wie in der restlichen Welt. Und DAS schockiert mich.
      Danke

      1. Guten Tag,
        Sie mahnen hier im rabiaten Ton „Feingefühl und Herzenswärme“ an, haben aber bei Frau Uli schon im ersten Satz wenig feinfühlig von einer „unglaublich sexistischen, frauenverachtenden Antwort“ geschrieben, statt erst einmal kritisch, aber sachlich zurückzufragen, wie sie ihre Äußerungen genau meint.
        Zudem habe ich schon in meiner ersten Antwort eindeutig geklärt, daß männliche Rücksichtslosigkeit in der Ehe verwerflich ist.
        Sodann schreiben Sie, ich hätte Sie „beleidigt“ und Ihnen „Paragraphen um die Ohren geschleudert“, wovon keine Rede sein kann.
        Bevor Sie von Ihren Gesprächspartnern „Herzenswärme“ einfordern, halten Sie sich bitte selber wenigstens an das ABC von Sachlichkeit und Fairneß, von „Feingefühl“ einmal ganz zu schweigen.
        Freundlichen Gruß!
        Feilzitas Küble

      2. Ich war das erste und letzte mal auf dieser Seite. Sie wollen sich nicht in Situationen einfühlen, die Menschen durchstehen sie können sie nur mit Moral beurteilen. Es tut mir leid, wenn ich nicht 100% korrekt reagiert habe, weil mich etwas verletzt und an einem empfindlichen Punkt getroffen hat. Es tut mir leid, wenn ich nicht sie und Uli in Watte gepackt und in tiefer Nabelschau alle eventuellen Bedeutungsmöglichkeiten einer provozierenden Antwort von Uli nachgegangen bin. Ja vielleicht war es aufbrausend.
        Aber manches ist auch nicht einfach nur ein nebensächliches Thema über das man mal so eben hinweggehen kann. Ulis erste Antwort war ungerecht den Frauen gegenüber.
        Aber sie sind beide nicht in der Lage, mal einfach zu sagen, „Ja, o.K.“ so salopp kann man das nicht sagen.“ Und ich bleibe dabei, dass es ist ein Unterschied ist, ob der Lehrer von den kurzen Kleidern abgelenkt wird, oder ob er ein Mädchen vergewaltigt und wegen der Kleidung plötzlich nicht mehr völlig schuldfähig ist. Und NEIN nicht jede vergewaltigte Frau hat die Situation selbst provoziert.
        Und warum das ungerechte Bild der `Dame mit Migräne`, die gleich Vergewaltigung ruft.
        Wo ist diese Darstellung bitte sachlich und kritisch. aber meine ganzen Kritikpunkte werden jetzt hier gar nicht mehr angesprochen, sondern einfach nur abgeschmettert. Und ich darf jetzt das ABC von Sachlichkeit und Fairness üben und werde zur Straffe in die Ecke gestellt.
        Und ja natürlich werden sie diesen letzten Satz gleich wieder herauspicken und mich damit angreifen. Aber es ist egal, denn ich werde sie nie dazu bewegen können zu sagen, dass auch Uli hier nicht völlig ohne Schwäche war, und sie natürlich auch nicht.
        Damit wünsche ich ihnen noch ein schönes Leben und viel Spass dabei, dass sie jetzt hier das letzte Wort haben dürfen.

        1. Guten Tag,
          bitte fair bleiben: ich habe gegenüber Frau Uli und ihrem Migräne-Beispiel bereits in meiner ersten Antwort klargestellt, daß es hierfür keine moralische Rechtfertigung gibt und deutliche Worte gefunden – und dies in der ersten Zeile. Das betone ich jetzt zum dritten Mal.
          Nur weil ich Fairneß und Sachlichkeit anmahne, werden Sie keineswegs „zur Strafe in die Ecke gestellt“.
          Wer so scharf wie Sie austeilen kann, sollte bitte auch mal etwas einstecken können.
          Freundlichen Gruß!
          Felizitas Küble

      3. An Frau Mira Mitter

        Sie schreiben, die vergewaltigten Frauen

        „hätten ja eine Burka tragen können“.

        Eine Burka ist kein Schutz vor Vergewaltigung, ebensowenig eine bestimmte Kleidung eine „Provokation“ zu Vergewaltigung ist.

  6. Ich kenne ebenfalls einen Fall der Vergewaltigung im 2. Weltkrieg. Diese Frau hat ihr Kind ausgetragen und es mit anderen Kindern großgezogen. Die Mutter selbst sagt heute: „Es ist das dankbarste Kind, was ich habe.“ – Dieses Kind kümmert sich nun um die Mutter, die es damals in größter Not austrug. Das Kind weiß nichts um die Entstehung. Nur mal ein Beispiel, dass es manche Frauen vielleicht aus dem Glauben heraus doch schaffen, ein Kind aus Vergewaltigung großzuziehen. Für mich ist diese Frau heroisch. Sie hat es großgezogen ohne Beistand, den heute jeder Frau gewährt wird.

    1. Ich freue mich über Ihren schönen Bericht! Diese Frau ist gesegnet durch ihr Kind.

      Um auf die Frage der Probleme nach Freigabe eines Kindes zur Adoption (weiter unten in den Kommentaren) einzugehen: Man sollte in dem Fall wirklich sehen, dass die „persönlichen Daten“ mitgehen, um später den Kontakt zum Kind wieder aufnehmen zu können, wenn gewünscht – und auch umgekehrt.

      Tatsachenberichte finde ich immer besonders beeindruckend!
      Der Mensch ist doch – aus Liebe – zu Großem fähig.

      Auch aus schweren oder gar schlimmen Anfängen kann immer noch Gutes werden – mit Gottes Hilfe!
      Ihm sei Dank – für unsere Leben – und für das Leben der Kinder.

  7. Sie schreiben:
    Es gibt zwar tatsächlich eine allgemein akzeptierte und biblisch begründete Ausnahme vom Tötungsverbot im Falle von Notwehr, die sowohl individuell wie auch gemeinschaftlich (Staat, Nation, Verteidigungskrieg) gilt.

    Der springende Punkt besteht im Falle einer Abtreibung aber darin, daß das ungeborene Kind beileibe kein ungerechter Angreifer ist; vielmehr ist das Baby im Mutterleib völlig wehrlos, schutzbedürftig und unschuldig sowieso. Daher kann das Notwehr-Prinzip hier gerade n i c h t angewendet werden.

    —-
    Sie befinden sich aus mehreren Gründen im Irrtum:
    1) haben Sie auch dann ein Recht auf Notwehr, wenn Sie jemand gefährdet, der selbst unschuldig ist, also z.B. im Zustand geistiger Umnachtung oder Somnolenz handelt. Entscheidend ist, dass Sie als Mensch das Recht haben, sich vor körperlicher Beschädigung zu schützen.
    2) Trägt eine Frau, die nach einer Vergewaltigung schwanger wird, keinerlei Verantwortung für die Entstehung der Schwangerschaft, anders als bei freiwilligem Sex.
    3) Hat jeder Mensch ein Recht auf körperliche Abgrenzung gegenüber den Bedürfnissen Anderer, auch Unschuldiger, wenn diese Bedürfnisse darauf hinauslaufen, dass Sie diesem Anderen Ressourcen Ihres eigenen Körpers zur Verfügung stellen müssen. Sie können etwa einem Sterbenskranken aus Großzügigkeit und Liebe eine Niere spenden, zwingen darf man Sie dazu aber nicht. Ähnlich ist es auch hier. Es ist sicherlich besser, wenn die Frau zu einem Akt der Großzügigkeit disponiert ist, wozu man auch einiges beitragen kann; verlangen kann man dies jedoch nicht. — Würde dieser Grundsatz missachtet, dann wären Frauen quasi Blumenbeete, in die gewisse Männer einsäen können, was dann zwar als Akt strafbar wäre, aber an der entsprechenden Erniedrigung der Frau zum passiven Blumenbeet nichts ändern würde. Das Verweigern der körperlichen Eigenbestimmung im Zusammenhang mit Vergewaltigung ist ein weiterer Gewaltakt.
    4) Ist eine Schwangerschaft eindeutig mit medizinischen Risiken belastet. Diese nimmt man gerne in Kauf, um freiwillig Leben zu schenken. Man kann aber nicht gezwungen werden sie in Kauf zu nehmen, wenn die Schwangerschaft unfreiwillig entstanden ist. Es gibt beschriebene Sterblichkeitsraten nach Geburten oder Fehlgeburten, zudem geht eine Geburt mit erheblichen Schmerzen und körperlichen Veränderungen daher, die häufig bis zur späteren Harninkontinenz und Ähnlichem reichen. Man kann von einer Frau diesen Einsatz durchaus verlangen, wenn sie für die Entstehung des kleinen Lebens persönlich verantwortlich ist, nicht aber, wenn ihre körperliche Integrität durch einen Gewaltakt verletzt wurde.
    5) Würde man die Frau trotzdem (aufgrund der eigenen Moral) zwingen die Schwangerschaft auszutragen und hätte das Pech, dass gerade sie stirbt (Müttersterblichkeit bei Geburt 2003 in Deutschland: 12 pro 100.000 Gebärende, bei Geburt 2003 in Kenia: 1300 pro 100.000), so käme die Bewahrung der eigenen Moral auf Kosten der Rechte des Vergewaltigungsopfers einer in Kauf genommenen Tötung gleich.

    Aus diesen Gründen hat die Frau tatsächlich ein Notwehrrecht, was in jedem Fall bedeutet, dass sie sich gegenüber einer intimen Verknüpfung zweier Leben, wie es eine Schwangerschaft ist, verweigern kann. Dennoch sehe ich, genau wie der Freiburger Moraltheologe, eine saubere Auflösung dieses Konfliktes nur in einem Akt der Großzügigkeit der Frau, denn auch ich stelle nicht in Frage, dass eine befruchtete Eizelle menschliches Leben ist.

    1. Guten Tag,
      danke für Ihren Kommentar – und hier mein Echo auf Ihre Einwände:
      1. auch wenn jemand im Zustand geistiger Umnachtung todesbedrohlich agiert, ist er objektiv ein ungerechter Angreifer (bezogen auf die Tat als solche), wenngleich er subjektiv bei Gericht „mildernde Umstände“ geltend machen kann. Das Kind im Mutterleib ist aber überhaupt kein Agressor, weder direkt noch indirekt, sondern in keiner Weise.
      2. Das hat auch niemand bestritten, vielmehr wurde dies im Artikel ausdrücklich artikuliert.
      3. Ein Nierenkranker, dem keine Niere gespendet wird, stirbt zwar leider, aber immerhin eines natürliches Todes; er wird von niemandem umgebracht und hat in der Regel schon jahrzahntelang leben können. Hingegen wird bei einer Abtreibung ein ungeborenes Kind im Mutterleib aktiv vernichtet, bevor es überhaupt das Licht der Welt erblicken konnte.
      4. Die medizinischen Risiken einer Schwangerschaft waren seit Menschengedenken niemals so niedrig wie heute dank moderner Geburtsmedizin.
      5. Bei einer Abtreibung stirbt das Baby zu hundert Prozent, die Sterblichkeit bei einer Geburt beträgt in Deutschland Ihren Angaben zufolge 12 zu 100.000 im Jahre 2003.
      Im Jahre 2010 waren es jedenfalls 5 zu hunderttausend – siehe hier die amtlichen Zahlen:
      http://www.bib-demografie.de/SharedDocs/Glossareintraege/DE/M/muettersterblichkeit.html
      Es handelt sich folglich um ein minimales Restrisiko.
      Freundlichen Gruß!
      Felizitas Küble

      1. Guten Tag,
        danke für Ihre Antwort.

        Wenn sich die befruchtete Eizelle nach einer Vergewaltigung gegen den Willen der Frau in ihren Körper einnistet, und beginnt, diesen als Lebenserhaltungssystem gegen ihren Willen in Anspruch zu nehmen, so ist dies ebenfalls ein „Übergriff“ auf die Rechte der Mutter. Nach einer Vergewaltigung hat diese ein uneingeschränktes Recht auf körperliche und seelische Selbstbestimmung, weil sie an der Entstehung dieses Lebens nicht mitgewirkt hat.

        Selbstverständlich tut dieses Kind nichts Böses (ebensowenig wie der Umnachtete), es gibt aber in diesem Fall ein moralisch begründetes Notwehrrecht, weil die Schwangerschaft die Frau sowohl physisch als auch psychisch schädigen kann. Insbesondere auch dann, wenn die Frau ein zweites Mal Zwang erfährt, weil Dritte meinen, die Moral gegen die Betroffene aufrecht erhalten zu müssen.

        Noch einmal, entscheidend ist NICHT, ob das Kind „Aggressor“ ist oder nicht. Entscheidend ist das Menschenrecht der Mutter auf eigenständige Bestimmung über ihren Körper und ihre Psyche, Eine Frau ist kein Blumenbeet, in das Vergewaltiger Kinder pflanzen können, woraufhin diese dann unter staatlich-moralisch-rechtlicher Aufsicht gegen den Willen der Mutter bis zur Geburt heranwachsen können. Wenn das mütterliche Recht auf körperliche Selbstbestimmung auch nach einer Vergewaltigung geringer eingeschätzt wird als das Recht des Kindes auf Überleben, dann kann sich jeder zukünftige Vergewaltiger jeder von ihm gewünschten Frau bemächtigen und sie vergewaltigen, um auf diese Weise, dank des ihm dann ja bekannten staatlichen Lebensschutzes, seine Kinder auszusäen. Im Extremfall krimineller Mehrfachtäter wird so der Lebensschutz zur verlängerten Waffe der Kriminellen.

        Wenn eine Frau im Übrigen durch die „Pille danach“ ihr Menschenrecht auf körperliche und seelische Selbstbestimmung wahren will, ist das der – absolut gerechtfertigte – Primärzweck ihres Handelns. Die Tötung geht zwar damit einher (falls überhaupt eine Schwangerschaft entstanden ist), aber das ist die moralische Verantwortung des Angreifers, wie Prof. Schockenhoff bereits ausgeführt hat. Es geht der Frau ja nicht um das Töten, sondern darum, nicht noch ein zweites Mal traumatisiert und körperlich und seelisch gegen ihren Willen missbraucht und fürs Leben gezeichnet zu werden.

        Die genaue Mortalitätsrate der Mütter in einem Land ist in diesem Zusammenhang irrelevant. Relevante Tatsache ist, dass es immer eine solche Mortalitätsrate gibt. „Restrisiko“- kein Staat hat das Recht, einer vergewaltigten Frau dieses „Restrisiko“ zuzumuten, egal wie gering es ist. Tatsache ist auch, dass jede Schwangerschaft den Körper massiv verändert, d.h. verletzt. Die Angabe der Müttersterblichkeit habe ich nicht gemacht um irgendwelche Zahlen miteinander zu vergleichen, sondern um auszusagen, dass Schwangerschaften und Geburten tatsächlich massive Eingriffe in den Körper darstellen. Dazu darf kein Mensch gezwungen werden. Jemandem einen Dammriss, Geburtsschmerzen oder eine Blasensenkung nach monatelanger unwillentlicher Schwangerschaft nach Vergewaltigung abzuverlangen bedeutet eine massive Aggression gegen die Frau.

        Freundliche Grüße,
        Ihre Besucherin.

        1. Guten Tag,
          wir haben Prof. Schockenhoff ausdrücklich aus der Sicht katholischer Moraltheologie widersprochen, was mit der Frage des staatlichen Verhaltens nichts zu tun hat – einmal abgesehen davon, daß die „Pille danach“ in Deutschland ohnehin staatlich erlaubt ist.
          Es geht hier um die christlich-ethische Beurteilung der Abtreibung nach Vergewaltigung.
          Sodann kommt es im Ergebnis nicht darauf an, ob die betreffende Schwangere abtreibt mit der Absicht, ihr Kind zu töten, oder – wie Sie schreiben – „um ihr Menschenrecht auf körperliche oder seelische Selbstbestimmung zu wahren“. Die Folge ist so oder so das Vernichten des ungeborenen Babys, das ein eigenes „Menschenrecht“ beanspruchen darf – und zwar das fundamentalste überhaupt: das Grundrecht auf Leben.
          Zum Thema „Restrisiko“ Müttersterblichkeit bei Geburt (5 zu 100.000):
          Die katholische Ethik (aus deren Sicht wir in diesem Artikel argumentieren) kann ihren Gläubigen sehr wohl dies minimale „Restrisiko“ zumuten; daher ist es völlig in Ordnung, daß katholische Krankenhäuser weder abtreiben noch frühabtreiben (Pille-danach).
          Frauen, die das ganz anders sehen, ist es unbenommen, sich an nichtkatholische Kliniken zu wenden, die es in Hülle und Fülle gibt. Doch der christliche Standpunkt muß sich keineswegs dem Zeitgeist oder staatlichen Vorstellungen unterwerfen.
          Freundlichen Gruß!
          Felizitas Küble

      2. Liebe Frau Küble,
        eine durchgängig richtige und daher von Katholiken zu glaubende moralische Position muss auch dann valide sein, wenn man bereit ist, sie durchzusetzen — entsprechende Möglichkeiten vorausgesetzt. Entweder etwas ist wirklich und durchgängig richtig, dann muss es auch Maxime allgemeinen Handelns sein. Oder aber es ist nicht durchgängig richtig, dann darf man es weder moralisch einfordern noch durchsetzen. Ich wüsste nicht, welchen Unterschied die Zugehörigkeit zur katholischen Kirche, sei es der Frau, sei es des Kindes, in Fragen der Menschenrechte (sowohl der Frau als auch des Kindes) machen sollte?
        Entweder das kindliche Leben ist als letztlich absoluter Wert unbedingt zu schützen — dann müssen Sie im Zweifelsfall befürworten, dass dies unter erneuter massiver Verletzung der Rechte der Mutter geschieht, da deren Rechte moraltheologisch auch im Fall der Vergewaltigung als geringwertiger angesehen werden. Damit wird eine solche Moraltheologie aber selbst zum Gewaltakt, der letztlich Frauen zu Wesen mit eingeschränkten Menschenrechten (körperliche und seelische Selbstbestimmung) degradiert.
        Ich denke, dass es kein Ausweg aus diesem Dilemma ist, wenn man argumentiert, dass dies nur für Katholiken gelte und dabei auf das säkulare Wertesystem verweist. Das halte ich für arg doppelbödig. Das Problem ist vielmehr, dass es für jedes kategoriale menschliche Denken Grenzfälle gibt, auch wenn uns das nicht gefällt. Abtreibung bleibt auch nach Vergewaltigung Tötung, die Schuld liegt jedoch beim Vergewaltiger. Gegenüber der Frau ist Fürsorge und Gespräch geboten, es darf aber weder „moralischer“ noch sonstiger Zwang ausgeübt werden um die Schwangerschaft gegen den Willen der vergewaltigten Frau durchzusetzen. Die Fortsetzung der Schwangerschaft ist in diesem Fall eine Frage der Großzügigkeit und Barmherzigkeit gegenüber dem Unschuldigen, niemals aber Pflicht.
        Daher halte ich die Position Prof. Schockenhoffs für absolut mit der katholischen Morallehre vereinbar.
        Freundliche Grüße und auf Wiedersehen.
        Ihre Besucherin

        1. Guten Tag,
          die Kirche Christi ist von ihrem Stifter dazu aufgefordert, die göttlichen Gebote ohne Wenn und Aber zu verkünden – und zwar ganz unabhängig davon, wie die staatliche Gesetzeslage sich aktuell gestaltet.
          So ist zum Beispiel der Ehebruch nach christlicher Ethik eine schwere Sünde – und dies auch dann, wenn er nicht strafbar ist (wie in Deutschland, früher war es es übrigens) – wobei Ehebruch in vielen amerikanischen Staaten auch heute noch unter Strafe steht.
          Die Kirche vertritt keinen Rechtspositivismus, wonach das Recht auf staatlichen Gesetzen beruht – vielmehr sollen sich die staatlichen Gesetze (das sog. „positive Recht“) am sog. Naturrecht und am „Sittengesetz“ orientieren, auf das sich übrigens auch unser Grundgesetz beruft.
          Andernfalls verkündet die Kirche selbstverständlich dennoch ihre ur-eigentliche Botschaft, wofür sie keinen staatlichen Segen benötigt.
          Was nun die Abtreibung betrifft, so war diese auch im Falle einer vorausgegangenen Vergewaltigung in Preußen, im 2. Deutschen Reich (unter Bismarck) und auch in der Weimarer Republik strikt verboten (Ausnahmen gab es allein bei Lebensgefahr für die Mutter).
          Das preußische Landrecht, das als eines der fortschrittlichsten in Europa gilt (es schaffte die Todesstrafe ab!), schreibt zum Lebensrecht Folgendes: „Die allgemeinen Rechte der Menschheit gebühren auch den noch ungeborenen Kindern schon von der Zeit ihrer Empfängnis.“ (§ 10 I,1).
          Prof. Schockenhoffs Position ist somit weder mit diesem Rechtsgrundsatz noch mit der katholischen Moraltheologie vereinbar.
          Freundlichen Gruß!
          Felizitas Küble

  8. Ich habe von einem Jungen gehört, der sehr viele Jahre seiner Kindheit bei einer Pflegefamilie verbracht hat, die ihn behandelt haben wie ihren eigenen Sohn.
    Nach etlichen Jahren ist es der leiblichen Mutter in den Sinn gekommen wieder zu heiraten und ihren Sohn zu sich zu nehmen. Das hört sich erst einmal super an! Doch, die leibliche Mutter
    war bald wieder als Prostituierte tätig, der Vater landete im Knast.
    Der SOHN landete auf der Straße (nicht in Deutschland). Er suchte sich die Nahrung in Mülleimern und versuchte so zu überleben.
    Da wurde die Tochter eines Unternehmers auf ihn aufmerksam, sie empfand Mitleid für den Jungen und brachte ihn mit nach Hause. Ihr Vater nahm den Jungen auf, verschaffte ihm einen Ausbildungsplatz in seiner Firma. Die Tochter und der „Junge“ heiraten dann, bekamen Kinder.
    Das hört sich an wie ein Märchen, ist aber keins.
    Der Sohn steht heute noch in Kontakt mit der Pflegefamilie, der er viel verdankte, mehr als seinen leiblichen Eltern.

    Es gibt also sehr viele verschiedene Schicksale auf dieser Welt und manche haben sogar
    ein Happy-End.

    Neben mir liegt ein Buch von Pater Leppich „Christus auf der Reeperbahn“
    – gerade habe ich hier ein paar Zeilen zur Abtreibung gefunden.

    Wir sind alle Mörder:
    Die Parlamentarier, die die Abtreibung sanktionieren wollen.
    Der Arzt, der die Tabletten in der 4. Woche gegeben hat.
    Der Apotheker, der zu „helfen“ bereit war.
    Der Hauswirt, der beim 3. Kind die Wohnung kündigte.
    Die Freundin, die die Adresse des Helfershelfers wußte.
    Die Mutter, die aus Angst vor der Schande das ratlose Kind dazu gedrängt hat.
    Du und ich, die wir geschwiegen haben, oder die wir bei vollen Truhen nicht helfend eine neue Wiege ausstatten wollten.
    WIR sind alle MÖRDER !

    Von diesem Pater Leppich habe ich nur so ein kleines Büchlein und mir hat es gefallen,
    dass hineulich hier auch von ihm berichtet wurde. Das ist doch auch einer, den man nicht vergessen sollte.

    Ulrike

  9. Nun kenne ich eine Frau, sie hat im Alter von 13 Jahren ein Kind geboren, das durch einen Vergewaltiger gezeugt wurde. Dem Kind wurde sein Kind mit 6 Monaten zur Adoption gegeben. Das ist jetzt über 40 Jahre her und die Frau leidet, das kann niemand sich vorstellen, der ähnliches noch nie erleben musste. Sie leidet unter extremen Schuldgefühlen, die ich ihr nicht ausreden kann. Sie sucht seit langem ihren Sohn und niemand weiss angeblich wo er ist, ob er noch lebt, etc.

    Ich habe selbst ein Kind nach der Geburt zur Adoption gegeben, deshalb weiss ich um die Folgen, die eine Inkognito-Adoption nach sich zieht: Nämlich lebenslanges Leiden bis sie am Ende doch ihr Kind wieder sieht. Dann ist sie glücklich, wenn es dem Kind gut geht.
    Anders der Fall wenn sie erfährt, dass das Kind physisch oder psychisch von den Adoptiv-Eltern misshandelt wurde. Mein Kind wurde missbraucht um die Ehe zu retten, sie ist jetzt, nach mehr als 20 Jahren immer noch desolat. Das Kind ist seit 3 Jahren glücklich, weil es sein Elternhaus zu Studienzwecken verlassen hat. Ich habe keine Schuldgefühle aber mein Schmerz ist unbeschreiblich.

    Wer das kaum glauben kann, lese bitte das Buch „Meine Schuld wird nie vergehen“ ein trauriger Tatsachenbericht einer Herkunftsmutter, deren Kind von den Adoptiv-Eltern zu Tode gequält wurde.

    Meine Bekannte wurde doppelt bestraft: 1. die Vergewaltigung, die „Schande der Schwanger-
    schaft, 2. Die Wegnahme des Babys, das sie lieben gelernt hat.

    Ich kann daher Ihr Plädoyer für die Kombination: Kind nach Vergewaltigung austragen und nach der Geburt hergeben keineswegs verstehen.

    Lieben Gruß

    Liesanna

    1. Guten Tag,
      zunächst wurde in dem Artikel die Adoption nicht etwa als Ideallösung angepriesen, sondern als Notlösung, als kleineres Übel im Vergleich zur Abtreibung. Jene Mütter, die trotz Vergewaltigung das Baby nicht nur austragen, sondern auch behalten und erziehen, wurden als „heldenhaft“ bezeichnet. Trotzdem ist Adoption grundsätzlich besser als Abtreibung.
      Einzelschicksale sind immer sehr verschieden, das liegt doch in der Natur der Sache.
      Eine meiner Freundinnen wurde adoptiert, sie kennt ihre leibliche Mutter bis heute nicht, ist aber gleichwohl ein glücklicher Mensch, der seine Adoptiveltern schätzt und liebt.
      Es lassen sich wie bei den meisten Themen sowohl Pro- wie Contra-Beispiele finden.
      Zudem schreiben Sie, Ihre Bekannte sei doppelt bestraft, zum einen durch die Vergewaltigung, zum anderen durch die „Wegnahme des Babys, das sie lieben gelernt hat“. – In diesem Fall hätte sie es eben nicht zur Adoption freigeben sollen. Man kann, wenn man in solch einer Situation unsicher ist, ein Kind ggf. auch erst in Pflege geben – und später entscheiden, ob man es doch behält oder adoptieren läßt.
      Freundlichen Gruß!
      Felizitas Küble

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