Die BILD-Zeitung bringt in ihrer Printausgabe vom 13. November auf Seite 3 eine Rundfrage unter bekannten Persönlichkeiten: „Darf man seinen todkranken Partner erlösen?“ – Eigentlich hätte es statt dem schönfärberischen Wort „erlösen“ (fehlt nur noch der NS-„Gnadentod„) eindeutig „töten“ heißen müssen.
Die meisten der befragten Promis (Prominenten) reagieren erfreulicherweise negativ.
Auslöser des Artikels war der Fall des 91-jährigen Rentners S., der seine 90-jährige demente Frau – die sich nicht einmal im Sterbeprozeß befand – mit einem Kissen erstickt hatte. Danach wollte er sich selber töten, was ihm aber mißlang. Er wurde sehr milde (anscheinend auch seines hohen Alters wegen) zu einer Geldstrafe von 10.000 Euro und zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt.
Sängerin Marianne lehnt klar ab: „Man darf niemanden töten,auch nicht aus Liebe. Das ist ein grausamer Mord,der nicht geht.“
Ähnlich äußert sich Schlagerstar Heino: „Natürlich darf man das nicht. Ich kann mir nicht vorstellen, dass man den Menschen, den man am meisten liebt, umbringt – auch wenn das angeblich aus Liebe geschieht.
Wenn meine Hannelore so krank wäre, würde ich sie pflegen bis ans Ende meiner Kräfte.“
Fußballtrainer-Legende Christoph Daum erklärt: „Jeder Mensch hat ein Selbstbestimmungsrecht. Aber keiner darf den lieben Gott spielen, über Leben und Tod anderer entscheiden.“ – Er schränkt seine Ablehnung dann aber ein: „Nur mit ärztlicher und psychologischer Betreuung sollte Sterbehilfe geleistet werden.“
3 Antworten
Nie wieder Euthanasie und Eugenik
http://archiv-bueso.de/gesundheit
Von der Aufgabe auf Seiten des Lebens zu stehen -Lehren aus einem Vierteljahrhundert Euthanasie
https://www.zeit-fragen.ch/archiv/2020/nr-2829-15-dezember-2020/von-der-aufgabe-auf-der-seite-des-lebens-zu-stehen.html
https://www.zeit-fragen.ch/
„Bund Katholischer Ärzte“ (BKA) Deutschland
https://www.bkae.org/?id=437
https://www.bkae.org/