Vor dem Jahreswechsel hat Puerto Ricos Gouverneurin Jenniffer González Colón zwei Gesetze unterzeichnet, die den Schutz ungeborener Menschen im Zivil- und Strafrecht neu definieren. Das berichtet die „Die Tagespost“ auf ihrem Internetportal.
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Demnach ändere der Senatsentwurf PS 504 drei Artikel des Zivilgesetzbuchs. Künftig gelte laut Gesetz „jeder Mensch als natürliche Person“, ausdrücklich „einschließlich des im Mutterleib gezeugten Menschen in jedem Stadium der Schwangerschaft“. Damit werde der das ungeborene Kind vom Zeitpunkt der Empfängnis an für zivilrechtliche Zwecke als natürliche Person anerkannt. 
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US-amerikanische Lebensrechtsorganisationen begrüßten die Gesetze. Das „National Right to Life Committee“ in Washington sprach von „einem Meilenstein“. Puerto Rico habe „die angeborene Würde und Persönlichkeit des Ungeborenen rechtlich anerkannt“ und das Zivilrecht an die „biologische Realität angepasst, dass menschliches Leben mit der Befruchtung beginnt.“

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US-amerikanische Lebensrechtsorganisationen begrüßten die Gesetze. Das „National Right to Life Committee“ in Washington sprach von „einem Meilenstein“. Puerto Rico habe „die angeborene Würde und Persönlichkeit des Ungeborenen rechtlich anerkannt“ und das Zivilrecht an die „biologische Realität angepasst, dass menschliches Leben mit der Befruchtung beginnt.“
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Abtreibungen dennoch weiter straffrei
Vorgeburtliche Kindstötungen sind in Puerto Rico grundsätzlich erlaubt. Juristisch entfalte der neue Status seine Wirkung daher vor allem bei Erbfragen, Versicherungen sowie möglichen Haftungs- und Schadenersatzfällen sowie bei der gerichtlichen Vertretung von ungeborenen Kindern.
Eine Schutzklausel betone, dass die Anerkennung nicht die Befugnis der Frau einschränke, „über ihre Schwangerschaft“ im Rahmen der geltenden Gesetze „zu entscheiden“. 

Wie die „Tagespost“ weiter berichtet, unterzeichnete González parallel zu dem Senatsentwurf PS 504 auch den Senatsentwurf PS 3, das sogenannte „Keishla-Madlane“-Gesetz. Das erkläre die Tötung einer schwangeren Frau, die auch zum Tod des ungeborenen Kindes führt, zum Mord ersten Grades.
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Strafrecht bei Mordanklage erweitert
Als Mord gelte zudem, wenn der Tod des ungeborenen Kindes gezielt herbeigeführt wird – auch wenn die Mutter überlebt.
Eine Auslegungsklausel schließt „legale“ Abtreibungen mit Zustimmung der Frau jedoch davon ausdrücklich aus. „Diese beiden Maßnahmen sollen den Wert des menschlichen Lebens in jedem Stadium und unter allen Umständen verankern“, erklärte Lizy Rodríguez Veve, Mitverfasserin beider Gesetze. Die Abgeordnete sprach von einem „historischen Erfolg“ ihrer Arbeit. 
Wie die Zeitung weiter schreibt, benötige Puerto Rico für die Inkraftsetzung der Gesetze keine Zustimmung US-amerikanischer Instanzen. Als nichtinkorporiertes US-Außengebiet („Commonwealth of Puerto Rico“) besitze es eigene Gesetzgebungskompetenz. Allerdings könnten die neuen Bestimmungen vor US-amerikanischen Bundesgerichten angefochten werden oder durch die übergeordnete US-Rechtsprechung begrenzt werden.

Wie die Zeitung weiter schreibt, benötige Puerto Rico für die Inkraftsetzung der Gesetze keine Zustimmung US-amerikanischer Instanzen. Als nichtinkorporiertes US-Außengebiet („Commonwealth of Puerto Rico“) besitze es eigene Gesetzgebungskompetenz. Allerdings könnten die neuen Bestimmungen vor US-amerikanischen Bundesgerichten angefochten werden oder durch die übergeordnete US-Rechtsprechung begrenzt werden.
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Quelle: ALfA-Newsletter




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2 Antworten
Wichtige Schritte in die richtige Richtung!
Aber zu echtem Lebensschutz ist es noch ein weiter Weg.
Dabei brauchen wir nur zu lernen, uns an der goldenen Regel zu orientieren (Mt. 7,12).
Wenn wir nicht getötet werden wollen, sollen wir andere auch nicht töten.
Erst dachte ich: Gut so, sollten wir uns abschauen… aber dann: Abtreibungen weiter straffrei. „Wasch mir die Hand, aber mach mich nicht nass!“ KOKOLORES!
Politik in Bananenrepublik-Art…