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Punkt für Punkt: Was Bischof Algermissen zu "Hirntod" und Organspende äußerte

Unter dem Titel „Bischof Heinz-Josef Algermissen (Fulda) übt Kritik am Hirntod-Konzept bei Organspendern“ erschien unser folgender Artikel heute in der katholischen Nachrichtenagentur ZENIT aus Rom (deutschsprachige Ausgabe), wobei wir die wegweisenden Äußerungen des Fuldaer Bischofs Punkt für Punkt zitiert und zum Teil etwas erläutert haben:
MÜNSTER, 7. März 2012 (ZENIT.org). – In der „Fuldaer Zeitung“ vom 6. März 2012 erschien ein Artikel von Heinz-Josef Algermissen, dem Oberhirten des Bistums Fulda, der aufhorchen lässt. Der Bischof setzt sich in seinem ausführlichen Beitrag mit der medizinisch gängigen Hirntod-These auseinander, die freilich seit einigen Jahren fachwissenschaftlich zunehmend in die Kritik gerät. Allerdings beschränkt sich diese skeptische Debatte meist auf akademische Publikationen und erreicht somit im Wesentlichen nur ein Fachpublikum.
Die engagierte Stellungnahme des Fuldaer Bischofs zu diesem „heißen Eisen“ dürfte nun eine offene innerkirchliche Diskussion anstoßen und erleichtern, was sicherlich erfreulich ist, denn mit einer Tabuisierung dieses wichtigen Themas wäre niemandem gedient, am wenigsten den Betroffenen selbst, nämlich den Organspendern, bei denen es sich durchaus nicht um „Tote“ handelt, wie im Medizinbetrieb fast durchgehend behauptet wird, sondern in Wahrheit um Sterbende.
Bischof Algermissen beginnt seinen Beitrag mit dem Hinweis auf die weitverbreitete, von vielen gesellschaftlichen Gruppen vorangetriebenen Werbung für die Organspende und fährt dann fort:
„Gleichzeitig wird aber immer wieder die Frage gestellt: Wie kann es möglich sein, einem toten Körper lebende Organe zu entnehmen, um diese zu transplantieren? Ist das nicht in sich absurd?“
Der kritische Oberhirte befaßt sich außerdem mit weiteren  – wie er schreibt  –  „ungelösten“ Gesichtspunkten dieses Themas:
„Neben vielen noch ungelösten Aspekten der Transplantationsmedizin, so zum Beispiel Abstoßung, lebenslange Medikamenteneinnahme, die dadurch bedingten Folgen, mitunter auch deutliche Persönlichkeitsveränderungen, ist das ethische Hauptproblem die Spende der entnommenen Organe.“
Damit kommt der Autor zum springenden Punkt, nämlich der zentralen Frage, ob es sich wirklich um eine „postmortale“  – also nach dem Tod vollzogene  –  Organspende handelt:
„Nur wenn man weiß, was sich hinter dem Begriff „postmortale Organspende“ verbirgt, kann man sich frei entscheiden, zumal künftig jeder Bürger mehrmals im Leben mit der Frage konfrontiert werden soll, ob er zu solcher Organspende bereit ist.“
Tatsächlich will der deutsche Bundestag eine sog. „Entscheidungslösung“ einführen, wonach jeder Bürger de facto gezwungen ist, sich in regelmäßigen Abständen festzulegen, ob er zur Organspende bereit ist oder nicht.
Bischof Algermissen befaßt sich sodann mit der Frage, ob der „Hirntod“ wirklich der definitive Tod des Menschen ist:
„Was verbirgt sich hinter dem Begriff ‚Hirntod‘? Es geht um Menschen, bei denen das gesamte Gehirn (Groß-, Klein- und Stammhirn) seine Funktion unwiederbringlich verloren hat. Es sind bewusstlose, beatmete Menschen, deren gehirngebundene Reflexe erloschen sind.
Die Körpertemperatur ist allerdings erhalten, das Herz schlägt spontan, der Blutdruck ist messbar, Stoffwechsel, Ausscheidungen, Hormonsystem funktionieren noch. Vegetative Reaktionen wie unter anderem Hautrötung und Schwitzen sind zu beobachten. Diese Phänomene beschreibt die Biologie korrekt als zum Leben gehörig.“
Mit diesen präzisen, aber verständlichen Ausführungen hat der Bischof die medizinische Sachlage treffend auf den Punkt gebracht. Er erwähnt zudem einen weiteren Anhaltspunkt, wonach der „Hirntod“ nicht der endgültige Tod sein kann:
„Die Behandlung von schwangeren ‚Hirntod‘-Patientinnen, deren Kinder normal entwickelt geboren werden, beweist geradezu, dass solche Menschen zwar schwer krank, aber lebende Menschen sind. In einer Toten kann sich kein Embryo entwickeln.“
Außerdem gibt es weitere Indizien in diesem Sinne, wie der Fuldaer Bischof erläutert:
„Bei der Organentnahme unter Narkose, so bestätigen Transplantationsmediziner, steigt der Blutdruck enorm, der Herzschlag beschleunigt sich stark. Diese Reaktionen zeigen, dass der Spender unbewusst etwas spüren muss. Es sind Lebenserscheinungen, die auch jeder andere Patient bei einer Operation zeigt.“
Hieraus zieht der logisch argumentierende Verfasser eine unumgängliche Schlußfolgerung:
„Angesichts dessen ist es aufrichtig festzustellen: Einen Sterbenden im Hirnversagen für tot zu erklären, um bei einer Organentnahme eine Tötung zu umgehen, stellt eine willkürliche Setzung dar, die mit Redlichkeit als Voraussetzung für jede ethische Betrachtung nicht zu vereinbaren ist.
Mit anderen Worten: Der Begriff ‚Hirntod‘ suggeriert einen Zustand, der nicht den Tatsachen entspricht. Auch hier können wir wieder feststellen, dass Sprache zur Vernebelung herhalten muss.
Von der ‚postmortalen Organspende‘ zu sprechen, geht von falschen Tatsachen aus, entspricht dem Tatbestand der bewussten Täuschung. Deshalb ist das sogenannte ‚Hirntodkonzept‘ mit den moralischen und ethischen Ansprüchen des Evangeliums nicht zu vereinbaren.“
Das ist ein zweifellos deutlich formuliertes, aber zugleich fundiert begründetes Resümee. Der Bischof weist zu Recht darauf hin, daß alle Bürger – vor allem potentielle Organspender – einen Anspruch auf korrekte Information haben:
„Da Spender im Hirnversagen zwar Sterbende, aber doch noch lebende Menschen sind, ergibt sich für eine ehrliche Information als Grundlage einer schwierigen Entscheidung die notwendige medizinische Aufklärung über den Zustand des Hirnversagens.“
Sodann verweist der Bischof auf den im Katechismus der Katholischen Kirche unter Nr. 2296 festgelegten Grundsatz, wonach der Zweck die Mittel nicht heiligt, auch nicht im Falle guter Absichten.
Im Zusammenhang mit Organverpflanzung ist davon die Rede, daß es „sittlich unzulässig“ sei, die „Invalidität oder den Tod eines Menschen direkt herbeizuführen, selbst wenn dadurch der Tod anderer Menschen hinausgezögert würde.“
Christliche Ethik ist immer bestrebt, die Würde der einzelnen Person zu wahren, den Menschen nicht zu „verzwecken“, denn er gehört nicht dem Staat oder der Gesellschaft, auch nicht dem Medizinbetrieb, sondern er ist ein Geschöpf Gottes mit einer unantastbaren Würde, wobei niemand anders als der Schöpfer selbst der HERR über Leben und Tod ist und sein darf.
Felizitas Küble
Link zu diesem Artikel bei ZENIT: http://www.zenit.org/article-24499?l=german
 

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