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PwC-Studie „Wirtschaftskriminalität 2011“: steigender Schaden für Unternehmen

Auf ca 8,4 Millionen € beziffern deutsche Unternehmen den Schaden, der ihnen im Durchschnitt durch wirtschaftskriminelle Handlungen entsteht. Im Jahr 2009 hatte die durchschnittliche Schadenshöhe noch bei 5, 6 Mill. € gelegen.

Insgesamt meldete gut die Hälfte der rund 830 Unternehmen, die an der Befragung für die PwC-Studie „Wirtschaftskriminalität 2011“ teilgenommen haben, in den vergangenen zwei Jahren mindestens einmal Opfer von Unterschlagung, Korruption, Industriespionage oder anderen Wirtschaftsdelikten geworden zu sein. In der vorangegangen Studie aus dem Jahr 2009 traf dies noch auf 61% der Befragten zu. Vermögensdelikte wie Betrug und Diebstahl bleiben die häufigsten Fälle.

Jedes dritte Unternehmen (32%) berichtet in der aktuellen Ausgabe der Studie, die die Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft PwC seit zehn Jahren durchführt, über mindestens einen Fall von Betrug, Unterschlagung oder ähnlichen Delikten. Bei der Befragung im Jahr 2009 lag der Wert noch bei 42%.

Auch über den Diebstahl vertraulicher Kunden- oder Unternehmensdaten berichten im Jahr 2011 mit 12% deutlich weniger Unternehmen als noch 2009 (21%).

„Die Befürchtung, dass infolge der Auswirkungen der Finanzmarktkrise die Zahl der Wettbewerbsdelikte steigen würde, hat sich nicht bewahrheitet“, berichtet Steffen Salvenmoser, verantwortlicher Partner im Bereich Forensic Services von PwC. „Bei unserer Umfrage im Jahr 2009 hatten noch 42% der Unternehmen diese Sorge geäußert.“

Indirekte Folgekosten von Wirtschaftskriminalität

Nicht bezifferbar, aber mutmaßlich meist bedeutend höher als die direkten Schäden sind mittlerweile die indirekten Folgekosten der Straftaten:

So berichteten 50% der befragten Unternehmen über eine spürbare Beeinträchtigung ihrer Geschäftsbeziehungen. 41% nennen in 2011 einen gravierenden oder mittelschweren Ansehensverlust als Folge wirtschaftskrimineller Handlungen, im Jahr 2007 waren dies nur 27%. Zu Beginn der Studienreihe im Jahr 2001 meldeten sogar nur 10%  Unternehmen   derartige Reputationsschäden. Zudem registrierten 12% der börsennotierten Unternehmen bzw. Aktiengesellschaften nach Bekanntwerden einer Straftat einen merklichen Rückgang ihres Aktienkurses.

Erstmals haben PwC und die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg im Jahr 2011 nicht nur nach eindeutigen Fällen von Wirtschaftskriminalität gefragt, sondern auch nach konkreten Verdachtsfällen. „Wenn man über die entdeckten Straftaten hinaus auch das ‚Dunkelfeld‘ der Delikte zu erhellen versucht, die von Unternehmen lediglich vermutet wurden, steigt der Anteil der von Kriminalität betroffenen Unternehmen deutlich. Statt der 52%, die über entdeckte Fälle berichten, sind bei Berücksichtigung der Verdachtsfälle in den Jahren von 2009 bis 2011 dann 73% der befragten Unternehmen betroffen“, erläutert Prof. Dr. Kai Bussmann.

Mehr als die Hälfte der befragten Unternehmen (52%) verfügt mittlerweile über ein Compliance-Programm, das wirtschaftskriminellen Handlungen vorbeugen soll. Vor zwei Jahren hatte der Anteil der Unternehmen mit Compliance-Programm noch bei 44% gelegen.

Trotz aktiverer Vorbeugung liegt der Anteil der nachweislich von Korruption betroffenen Befragten mit 12% auf dem Niveau der Vorjahre.

„Die Schädigung durch Schmiergeldzahlungen oder sonstige Bestechung fällt vermutlich noch höher aus. Gut jedes vierte Unternehmen ist davon überzeugt, aufgrund illegaler Einflussnahme von Wettbewerbern mindestens einmal bei einer Ausschreibung in Deutschland nicht zum Zuge gekommen zu sein“, kommentiert Steffen Salvenmoser:

„Der Anteil der Befragten, die sich bei Vergabeverhandlungen mit der Forderung nach Bestechungsgeld oder ähnlichen Gegenleistungen konfrontiert sahen, hat seit der Umfrage von 2007 sogar von 15% auf 17% zugenommen.“

Quelle: PwC Wirtschaftskriminalität 2011  

Kommentare

Eine Antwort

  1. Es kommt auf die erste Krisenreaktion Im Fall eines Verdachtes auf dolose oder wirtschaftskriminelle Handlungen an!

    Denn nur eine angemessene erste Reaktion verhindert weiterführende Schäden in der Angelegenheit. Betroffene Unternehmen müssen abwägen, welche Folgen eine strafrechtliche Verfolgung für das eigene Unternehmen haben kann. Durch die öffentliche Wirkung eines Strafverfahrens stehen womöglich Reputationsrisiken im Raum.

    Wir raten daher, externe und unabhängige Spezialisten an Bord zu nehmen.

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