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Regenbogen-Beflaggung: Manuela Schwesig setzt sich über geltendes Recht hinweg

Mathias von Gersdorff

Obwohl die Beflaggungsvorschriften öffentlicher Gebäude dies ausdrücklich verbieten, hat Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (siehe Foto) am 12. Juli 2016 die Fahne der LSBTIQ-Bewegung – die Regenbogenfahne – vor dem Ministeriumsgebäude gehisst. Auf diese Weise will Manuela Schwesig ihre Identifikation mit den politischen Zielen der Homo-Bewegung signalisieren.

Diese demagogische Maßnahme verstößt nicht nur gegen die Beflaggungsvorschriften des Bundes, sondern auch gegen die Grundregeln des Rechtsstaates: Es ist widersinnig, dass ein Bundesminister, also ein Mitglied der exekutiven Gewalt, so offen und dezidiert für die politischen Ansichten einer bestimmten politischen Gruppierung Stellung bezieht und dazu noch sein eigenes Ministerium verwendet, als ob es sein Privatbesitz wäre.

Der Staat ist zur Neutralität verpflichtet. Ein Kabinettsmitglied, das systematisch gegen diese Neutralität verstößt, wie es Manuela Schwesig tut, ist für das Amt nicht geeignet. Offensichtlich hat eine solche Person ihre öffentliche Funktion und die mit ihr verbundenen Verantwortungen nicht verinnerlicht.

Konkreter Anlass für die Beflaggung des Bundesfamilienministeriums mit der Regenbogenfahne ist der gerade stattfindende „Christopher Street Day“ in Berlin, eine Art Homosexuellen-Parade, anhand welcher die Homo-Lobby ihre politischen Forderungen in der Öffentlichkeit artikuliert.

Solche Art Veranstaltungen finden in der Bundeshauptstadt täglich statt.Es lässt sich nicht begründen, wieso der Staat Propaganda für bestimmte Lobbygruppen unternimmt und für andere nicht.Das ist der Grund, wieso die Beflaggungsvorschriften die Beflaggung mit nichthoheitlichen Flaggen verbietet.

Das Verhalten Manuela Schwesigs zeigt ein gestörtes Verhältnis zum freiheitlichen Rechtsstaat.Die Grundidee des Rechtsstaates ist, dass alle Menschen dieselben Rechte besitzen, auch im politischen Leben. Schwesig privilegiert aber bestimmte Gruppen und scheint gar nicht zu begreifen, dass sie damit die Neutralität des Staates verletzt und so zur Bildung eines weltanschaulichen Staates beiträgt.

Unser Autor Mathias von Gersdorff leitet die Frankfurter Aktion „Kinder in Gefahr“ und die Internetseite „Kultur und Medien online“; zudem schreibt er über aktuelle Themen auf seinem Blog: http://mathias-von-gersdorff.blogspot.de/
Foto: Dt. Bundestag, Achim Melde

Kommentare

4 Antworten

  1. Die Frau verwechselt wohl unser Land, unsere hart erkämpften humanistischen Werte mit denen einer Bananenrepublik, wo man mal so eben die Fähnchen in den Wind hängt, da kann sie ja gleich den Bundestag mit bunten Wimpeln schmücken, doch was hat das mit Politik zu tun, die eigentlich andere Länder noch ernst nehmen sollen?
    Dass vielleicht das Euro-Fähnchen die Bundesflagge ablöst, ist möglich, aber dank der Briten kann man sich schwer enthalten, wenn Schwesig wieder Regenbogenfähnchen flattern lässt, dass man sich in einem politischen Lachkabinett befindet, obwohl Politik bitter ernst ist.
    Das Kleid von Frau Peter beim Mainzer Karneval war ja auch sehr scharf, wo man nicht wusste, ob das mehr eine Werbekampagne als eine ordentliche Bekleidung war. Beim Karneval darf auch ein bisschen Spaß sein, aber freiwillig würde ich mich weder als Mülltüte, noch als leichter gefallener Engel oder Plastesack verkleiden, denn die Haut verträgt diesen Erstickungskiller gar nicht. Der Unterschied zu Frau Schwesig ist aber, dass sie die Politik, die Politiker und unser Land weltweit lächerlich macht. Beim Karneval kann sie Fähnchen schwenken, wie sie mag, sich Bärtchen ankleben, wie Transen vor sich hin stöckeln, aber in der Politik hat so eine Aktion nichts zu suchen und sie heizt nur noch die hasserfüllte Klientel radikaler Muslime auf, die zwar soziale Gastfreundschaft genießen wollen, aber uns im tiefstem Inneren total verachten und uns dann erst recht als Ungläubige behandeln wollen.

  2. Gegen welches Recht wird hier (unabhängig davon daß die Forderung nach einer möglichst hoher Überparteilichkeit der Exekutive berechtigt ist), verstoßen. In Sachen Beflaggung gibt es einen rErlass, also keine insoweit verbindliche rechtliche Bestimmung (Gesetz, Satzung, Rechtsverordnung). Insoweit kann die Bundesregierung oder eines ihrer Mitglieder nicht gegen eine eigene Bestimmung im rechtlichen Sinne verstoßen, sondern sogar im Falles eines Falles einen Erlass aufheben..

    Im Erlass v. 22.3.2005 (BAnz. v. 1.4 2005, S.4982) heißt es unter Ziff. IV Abs.4 „Andere als die in den Absätzen 1 und 3 bezeichneten Flaggen dürfen nur mit Genehmigung des Bundesministeriums des Innern gesetzt werden. Ob bei besonderen Anlässen auch Flaggen ausländischer Staaten und anderer Hoheitsgebiete sowie Flaggen internationaler und überstaatlicher Organisationen gesetzt werden, entscheidet das Bundesministerium des Innern im Einvernehmen mit dem Auswärtigen Amt, für den Bereich der Bundeswehr – wenn es sich um rein militärische Anlässe handelt – das Bundesministerium der Verteidigung.“ Kurzum, was Frau Schwesig da treibt, muß(te) sie dienstrechtlich mit dem Innenministerium ausfechten, mehr nicht.

    1. So obstrus verhält sich kein anderes Land auf der Welt, dass das Hoheitszeichen des Landes verächtlich verunglimpft wird und wenn nach der Laune von Frau Schwesig mal bei Terroranschlägen statt Halbmastbeflaggung unseres nationalen Hoheitszeichen die Regenbogenflagge flattert, wird es einfach nur noch geschmacklos und wirkt als Zeichen der Missachtung gegenüber der Bevölkerung, deren Volksvertreter man zu sein versprochen hat. So eine Verunglimpfung der Beflaggung würde keine einzige Firma bei Händlern oder anderen Betrieben durchgehen lassen, aber ja, in der Politik geht es manchmal eben zu wie im Kindergarten ohne Verantwortungsgefühl, das bekommt auch der Rest der Welt mit, der die deutsche Politik manchmal schon als Tollhaus wahrnimmt, dank solcher Geistesblitze, die Staatsbeflaggung aus Jux und Dollerei missbrauchen zu können. Was sind das für Politiker, denen man erst Gesetze vorlegen muss, bevor sie aus Anstand vor der politischen Arbeit und dem Volk, was sie als Volksvertreter gewählt haben, als Vergnügungszirkus wahrnehmen? Wir haben eben teilweise keine gestandenen Politiker mehr, für die der Respekt und die Achtung vor dem Volk selbstverständlich war. Der Trauernde wird sich sicher sehr freuen, wenn ich statt Beileidskarte eben die gerade verfügbare Glückwunschkarte zum Geburtstag, zur Hochzeit als Ausdruck meiner Verbundenheit schicke. Frau Schwesig ihre Eigenmächtigkeit war mehr als geschmacklos, eben wie es dieses von mir genannte Beispiel drastisch zeigt. Man hat Anstand oder man hat ihn nicht, aber bei Volksvertretern muss man sich manchmal schon wundern, wo ihre gute Erziehung geblieben ist und dafür kann man keinen Respekt verlangen.

  3. Wenn man Angst hat, dass einem Mitglieder und Wähler weglaufen, versucht man, eine neue Gruppe zu ködern und die pro-Forma-Wahlkabinen zum Gewöhnen für Migranten waren auch so eine Aktion. Volksvertreter haben alle Bürger zu vertreten, besonders die, denen sie versprochen haben, in ihrem Interesse tätig zu sein, weder Minder- oder Mehrheiten nur allein, das spaltet die Gesellschaft.

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