Die einrichtungsbezogene Impfpflicht sorgt weiter für Ärger. Das Universitätsklinikum Regensburg (UKR) hat jetzt an seine ungeimpften Mitarbeiter appelliert, nicht zu kündigen.
In dem Schreiben, das der Berliner Zeitung vorliegt, heißt es, man bitte „alle betroffenen Mitarbeiter, die weiteren Entwicklungen und Entscheidungen abzuwarten und ihrerseits keine Maßnahmen zur eventuellen Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses am UKR zu erwägen“.
Die aktuelle Situation erzeuge „Unsicherheit bei den betroffenen Mitarbeitern. Um dieser zu begegnen, war es unserem Vorstand ein Anliegen, die Informationen, die wir vom Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege erhalten haben, direkt an die Mitarbeiter weiterzugeben“.
Darin heißt es demnach, dass „von Seiten der Gesundheitsämter derzeit weder Bußgeldmaßnahmen noch Betretungs- und Beschäftigungsverbote verhängt werden“. Grund dafür seien „ungeklärte rechtliche Fragen, deren endgültige Bewertung abgewartet werden soll, sowie bestehende Personalengpässe in den betroffenen Gesundheitseinrichtungen“.
Die Uniklinik schreibt sodann an ihre ungeimpften Mitarbeiter: „Wir versichern Ihnen, dass wir alles tun, um unserem Versorgungsauftrag vollumfänglich nachzukommen und dies auch gegenüber den Gesundheitsbehörden deutlich zum Ausdruck zu bringen.“
Quelle und vollständige Nachricht hier: https://www.berliner-zeitung.de/news/klinik-bittet-ungeimpfte-aerzte-und-pfleger-weiterzuarbeiten-impfpflicht-li.254431
4 Antworten
Wir mussten gestern auch in eine Klinik zur Untersuchung.
Es galt nur Testpflicht und FFP 2 MNS .
Für den Impfpass interessierte sich keiner der Kontrolleure am Eingang.
Ich fragte, was ist mit dem Impfpass? Man sagte mir, der ist nicht mehr wichtig. Nur ein aktueller Test ist wichtig.
Anscheinend hat man in der Klinik gemerkt, Impfen ist nicht das Allheilmittel gegen Corona. Man steckt sich und andere genauso wie nicht Geimpfte an.
Deshalb nur noch aktuelle Tests.
Ich meine, die haben dazugelernt. Klar, auch von den Tests müssen wir allmählich runter kommen. Aber bis Deutschland sich wieder einkriegt, dauert es wahrscheinlich noch lange. Bei dem Gesundheitsminister sowieso.
In allen europäischen Ländern um uns sind alle Massnahmen aufgehoben worden. Typisch Deutschland, immer eine Extrawurst für Lauterbach.
§3 des Grundgesetzes gibt mir das Recht zu entscheiden, ob ich mich impfen lasse! Wenn ich das Wort „vulnerabel“ lese, steigt mir der Kamm! Wenn jemand zu mir kommt, mache ich einen Eigentest, ebenso, wenn ich das Haus verlasse und mit anderen Menschen zusammen komme. Zudem trage ich dann auch Maske. Ich bin 94 Jahre alt und verkürze n i c h t freiwillig durch die IMPF-Giftstoffe mein eh nicht mehr langes Leben.
Während vor noch knapp einem Jahr die Mitarbeiter regelrecht „gezwungen“ wurden, nun dies. Während den Mitarbeitern erzählt wurde, es lägen ausschließlich UNgeimpfte Coronapatienten auf Intensiv, nun ein plötzliches Einlenken. (Unsere Tochter ist bis heute nicht an Corona erkrankt – ungeimpft im benachbarten Klinikum seit 2 Jahren mit Coronapatienten zusammen).
Nicht wegen der Mitarbeiter, so die Meinung dort, geht man nun diesen Weg – sondern schlicht wegen akutem Personalmangel.
Die Servicestelle im Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege antwortete 9.8. u.a. auf meinen Einwand, daß die EINRICHTUNGSBEZOGENE IMPFPFLICHT abgeschafft gehört, weil ohne Rechtsgrundlage ( fehlender Fremdschutz ! ) :
…“Deshalb wurde mit dem Inkrafttreten zum 16. März 2022 die bundesweite einrichtungsbezogene Impfpflicht eingeführt.
Natürlich steht der Schutz der vulnerablen Gruppen nach wie vor an oberster Stelle, jedoch liegt die Impfquote bei den Beschäftigten in der Pflege und in Krankenhäusern bereits deutlich höher, als in der Gesamtbevölkerung. Das verdeutlicht: Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind sich ihrer Verantwortung ohnehin bewusst. Sie schützen nicht nur sich selbst und ihre Angehörigen, sondern eben auch all diejenigen, um die sie sich Tag für Tag kümmern. Dazu braucht es keine einrichtungsbezogene Impfpflicht mehr.
Darüber hinaus kündigen vereinzelt Beschäftigte wegen der einrichtungsbezogenen Impfpflicht und wandern aus den Gesundheitsberufen ab, lange bevor für Bestandskräfte überhaupt im gestuften Verwaltungsverfahren, auf welches der Freistaat setzt, konkrete Sanktionen drohen. Insbesondere in grenznahen Regionen wandern Fachkräfte in Einzelfällen auch ins Ausland ab, da gerade in Österreich die Impfpflicht gegen COVID-19 zurzeit ausgesetzt ist.
Aufgrund dieser Personalengpässe in medizinischen und insbesondere pflegerischen Einrichtungen sowie Unternehmen und insbesondere der neu hinzukommenden ungeklärten Rechtsfrage, hat das StMGP den Gesundheitsämtern zur Ausübung ihres Ermessens mitgeteilt, dass bis zu einer endgültigen gerichtlichen Entscheidung regelhaft von der Anordnung von Bußgeldern sowie Betretungs- und Tätigkeitsverboten vorläufig abzusehen ist. Denn nach wie vor hat die Gewährleistung der Versorgungsicherheit in Bayern oberste Priorität.
Zugleich zeigen die akuten Personalengpässe und die offenen Rechtsfragen, dass die Regelungen der einrichtungsbezogenen Impfpflicht nicht nur handwerkliche Mängel aufweisen, sondern auch das angestrebte Ziel verfehlen. Daher sollte aus Sicht des StMGP § 20a IfSG nicht nur entsprechend der bestehenden Gesetzeslage ab dem 31.12.2022 außer Kraft treten, sondern zur Vermeidung einer weiteren Verschärfung der Situation bereits vorzeitig zum 30.09.2022 aufgehoben werden. (https://www.stmgp.bayern.de/presse/holetschek-fordert-ende-der-einrichtungsbezogenen-impfpflicht-zum-30-september-bayerns/).
Allen muss klar sein: Am besten sind vulnerable Gruppen dann geschützt, wenn sich möglichst viele Menschen impfen lassen. „