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Regierungsfraktionen wollen Menschenrechts-verteidiger weltweit besser schützen

Zum internationalen Tag der Menschenrechte am 10. Dezember haben die Koalitionsfraktionen im Bundestag einen Antrag zum besseren Schutz von Menschenrechtsverteidigern eingebracht.

Dazu erklärt die menschenrechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Erika Steinbach (siehe Foto): 10

„Auch mehr als 65 Jahre nach der Verabschiedung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte kommt es weltweit immer wieder zu schwersten Menschenrechtsverletzungen.

Dabei sticht die beispiellose Gewaltherrschaft der Terrormiliz ‚Islamischer Staat‘ (IS) in Teilen Syriens und des Iraks hervor. Der IS ist für Massenhinrichtungen, gezielte Angriffe auf Zivilisten sowie die Zerstörung von ziviler Infrastruktur  und Kulturdenkmälern verantwortlich.

Wir verlieren jedoch auch die Lage der Menschenrechte in anderen Regionen der Welt nicht aus dem Blick. Im heute beratenen Koalitionsantrag haben wir einen weiteren Brennpunkt herausgegriffen, der die Agenda im Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe geprägt hat: die prekäre Lage der Menschenrechtsverteidiger in vielen Ländern der Welt.

Menschenrechtsverteidiger engagieren sich dort, wo grundlegende Rechte missachtet und verletzt werden, in Staaten, in denen Menschenrechte mit Füßen getreten werden. Ihr persönliches Risiko ist oft hoch: Viele Menschenrechtsverteidiger werden inhaftiert, gefoltert oder sogar getötet. In immer mehr Staaten werden zivilgesellschaftliche Spielräume eingeschränkt.

Deshalb fordern wir  anlässlich des Tages der Menschenrechte Staaten wie Russland, China oder die Türkei auf, der Zivilgesellschaft Raum zu lassen und die wichtige Arbeit von Menschenrechtsverteidigern und Menschenrechtsorganisationen nicht weiter zu unterdrücken. 

Der Internationale Tag der Menschenrechte erinnert auch an die Bedeutung der Freiheit. Die westlichen Demokratien müssen den weltweiten Herausforderungen entschlossen und auf der Basis gemeinsamer Werte entgegentreten. Die Wahrung der europäischen Nachkriegsordnung, die Eindämmung des IS-Terrors, die Linderung der Not der Flüchtlinge in Syrien, im Irak, aber auch in der Ukraine sind die Gebote der Stunde.

Deshalb ist es so zentral, Menschenrechtsverteidiger wirksam zu schützen und in sie in ihrer wichtigen Arbeit zu unterstützen.“

Kommentare

Eine Antwort

  1. Was Frau Steinbach ganz vergisst: Die islamischen Staaten haben ihre eigenen Menschenrechte, die kümmern die NewYorker Menschenrschenrechte kein bisschen, und nach diesen Menschenrechten macht IS nichts anderes als reinen koran- und schariagerechten Gottesdienst, wenn er Andersgläubigen – ich sag´s mal nett – Schaden an Leib und Leben zufügt. Ich staune mittlerweile gar nicht mehr, dass unsere Politiker in Bezug auf den Islam strohdumm sind. Unsere Richter (oder einige davon) sind schon viel weiter und berücksichtigen bei ihren Urteilen im Namen des Volkes schon den persönlich-religiösen Hintergrund, allerdings nicht bei Deutschen.
    Kairoer Menschenrechte Artikel 24 und 25 besagen:
    Alle Rechte und Freiheiten die in dieser Erklärung genannt wurden, unterstehen der islamischen Scharia. UND: Die islamische Scharia ist die einzig zuständige Quelle für Auslegung oder Erklärung jedes einzelnen Artikels dieser Erklärung.
    Und da liegen alle Ehrenmorde, alle Todschläge, alle Morde und Attentate doch im Rahmen des islamischen Glaubens. Selbst wenn es Mohammedaner sind, die von anderen Mohammedanern ermordet werden, dann hatten die Liquidierten die Linie des wahren Glaubens verlassen.

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