Von Dr. Friedrich Engelmann
Ein weit über Deutschland hinaus bedeutendes Urteil wurde am 26. November 2015 vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) veröffentlicht.
Deutsche Gerichte hatten dem Lebensrechtler Günter Annen verboten, Flugblätter gegen Abtreibung in der Nähe deutscher Abtreibungskliniken zu verteilen und die Namen der Abtreibungs-Ärzte auf der Internet-Seite „www.babycaust.de“ zu veröffentlichen.
Der EGMR gibt in dem Urteil nun Günter Annen recht: Deutsche Gerichte hätten die freie Meinungsäußerung unterbunden und den Persönlichkeitsschutz deutscher Abtreibungs-Ärzte überbewertet.
Über die Abtreibung wird eine kontroverse öffentliche Debatte geführt. Die Nennung der Namen ist notwendig, um die Wirksamkeit der Kampagne Günter Annens gegen die Abtreibung zu steigern. Der EGMR verteidigt mit dem Urteil das Menschenrecht auf freie Meinungsäußerung nach dem Artikel 10 der europäischen Menschenrechtskonvention.
Günter Annen erhält derzeit Anfragen zum Urteil des EGMR aus ganz Europa. Ein Reporter der britischen BBC ist als einer der ersten per Email mit ihm in Kontakt getreten. Auch deutsche Medien haben das Thema aufgegriffen.
Das Thema „Meinungsfreiheit“ ist für alle europäischen Medien von Bedeutung: viele Gerichtsurteile in Mitgliedsländern des Europarates (47 Mitgliedsstaaten mit über 800 Millionen Bürgern) versuchen immer wieder das Recht auf freie Meinungsäußerung zu unterbinden. Und das ist eben nicht nur in Russland oder der Türkei so, sondern auch in Deutschland und Österreich.
Günter Annen ist Leiter der Christlich Sozialen Arbeitsgemeinschaft (CSA) im österreichischen Waizenkirchen… Annen verfaßt auch eine monatliche vierseitige Beilage „Nie wieder“ in der gedruckten österreichischen Monatspublikation „Der 13.“, die im ganzen deutschen Sprachraum und darüber hinaus erscheint.
Unser Autor Dr. Friedrich Engelmann ist Chefredakteur der österreichischen katholischen Monatszeitschrift „Der 13.“
Foto: IGFM
5 Antworten
Wieviel Menschen werden denn pro Jahr in Europa abgetrieben?
Trotz rechtswidrigem EGMR!