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ROG gegen Referentenentwurf: Geheimdienste sollen deutsche Medien hacken dürfen

Reporter ohne Grenzen (ROG) warnt vor Plänen des Bundesinnenministeriums, wonach deutsche Geheimdienste Medien im In- und Ausland künftig digital ausspionieren könnten.

Einem Referentenentwurf zufolge sollen deutsche Inlands- und Auslandsgeheimdienste Server, Computer und Smartphones von Verlagen, Rundfunksendern sowie freiberuflichen Journalisten hacken dürfen. Sie sollen dabei verschlüsselte Kommunikation abfangen oder verdeckt nach digitalen Daten suchen können.

Damit würde eine der Säulen der Pressefreiheit in Deutschland, das Redaktionsgeheimnis, fallen: Während es verboten bliebe, mit einer Redaktionsdurchsuchung die Identität journalistischer Quellen zu erlangen, könnte dies mit einer Online-Durchsuchung digital umgangen werden.

Erschwerend kommt hinzu, dass laut Entwurf das Innenministerium das Trennungsgebot zwischen Geheimdiensten und Polizei deutlich aufweichen will, sodass die Strafverfolgung von Medienschaffenden erleichtert würde.

„Mit den Plänen schießt das Innenministerium deutlich über das Ziel hinaus: Mit der Abschaffung des Redaktionsgeheimnisses würden Medienschaffende und ihre Quellen die Grundlage für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit verlieren“, sagt ROG-Geschäftsführer Christian Mihr.

Immer wieder werden Fälle bekannt, dass deutsche Geheimdienste journalistische Arbeit in Deutschland und anderen Ländern illegitim bespitzelt haben.

„Als Reaktion auf diese Überwachungsskandale müsste die Politik die Rechte von Journalistinnen und Journalisten eigentlich stärken. Stattdessen sollen diese Rechte nun digital ausgehöhlt werden – und das ohne Angabe von Gründen. Bundesinnenminister Horst Seehofer muss die Pläne seines Ministeriums unverzüglich stoppen.“

Hintergrund ist ein Referentenentwurf des Bundesinnenministeriums für ein „Gesetz zur Harmonisierung des Verfassungsschutzrechts“.

Reporter ohne Grenzen hat eine ausführliche Stellungnahme zu allen Kritikpunkten inklusive Vorschlägen zur Verbesserung erstellt (https://ogy.de/thzf).

Bei der sog. Online-Durchsuchung dringen Ermittlungsbehörden verdeckt in digitale Geräte ein, um sie umfassend zu durchleuchten. Dazu können sie zum Beispiel einen Trojaner auf den Computer aufspielen, um alle auf der Festplatte gespeicherten Informationen zu durchsuchen.

Im Falle von Journalisten können sie damit gespeicherte Dokumente, Interviewmitschnitte oder auch gespeicherte Browser-Verläufe von Internetrecherchen durchsehen. Die Maßnahme ist umstritten, 2017 jedoch bereits im Strafverfahren eingeführt worden. Bei Medien ist dies jedoch explizit verboten worden, um das Redaktionsgeheimnis auch digital zu wahren (https://ogy.de/ko4e).

Den Plänen des Innenministeriums zufolge soll dies ausgerechnet bei den ohnehin schwächer kontrollierten Geheimdiensten anders werden: Die Verfassungsschutzämter auf Bundes- und Landesebene sowie der Bundesnachrichtendienst müssen nicht mehr prinzipiell Halt machen vor den Geräten von Journalisten.

Stattdessen sollen Hacks auch bei ihnen in jedem Einzelfall geprüft werden – und würden erlaubt, wenn die Geheimdienste ihr Interesse an den gehackten Informationen als wichtiger einschätzen als ein möglicher Schaden für die Pressefreiheit.

Weitere Infos über die Lage der Pressefreiheit im Land finden Sie unter www.reporter-ohne-grenzen.de/deutschland

Stellungnahme von Reporter ohne Grenzen zur geplanten Änderung des Bundesverfassungsschutzgesetzes, des BND-Gesetzes sowie des Artikel 10-Gesetzes: https://ogy.de/thzf

Kommentare

4 Antworten

  1. Um sein Ziel zu erreichen, muß man eben einen Schritt nach dem anderen gehen. Der medialen Stigmatisierung aller nicht mainstream-konformer Ansichten als „rechts“ folgte die Schaffung geeigneter rechtlicher Instrumentarien (EU-DSGVO und Netz-DG), um ggf. private Meinungsäußerungen regulieren zu können. Frau Kramp-Karrenbauer denkt ja bereits öffentlich über das Einbremsen eigener Meinungen auf YouTube nach, da liegt der nächste Schritt, die berufliche Tätigkeiten von Journalisten zu kontrollieren, nicht fern. Die Abschaffung der (im bundesdeutschen Sicherheitsapparat schon seit den 1970ern als lästig, wenn nicht katastrophal betrachteten) Trennung polizeilicher von geheimdienstlicher Tätigkeiten würde das Bild abrunden.

    Offenbar legt man sich neben der weichen Indoktrination (u.a. 15 Minuten reine Mainstream-Politpropaganda in der Primetime-Sendung „Joko & Klaas gegen ProSieben“ am 28. Mai) noch ein paar „robuste“ Instrumente zu…

  2. Das darf meiner Meinung nach nicht sein.
    Einzig akzeptabel wäre ein Gerichtsbeschluss zur Offenlegung von Daten, in denen es um Strafverfolgung geht. Hier wäre Opferschutz vor Täterschutz zu stellen.

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