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Der Verband kinderreicher Familien Deutschland begrüßt die Entscheidung des Saarlandes, bereits mit dem Dezembergehalt 2025 eine vorweggenommene Abschlagszahlung auf den erhöhten Familienzuschlag für das dritte und weitere Kinder auszuzahlen. Er sieht in der Vorgehensweise ein Best-Practice-Beispiel, das zeigt, wie man verfassungsrechtliche Pflichten familienfreundlich umsetzen kann.

Hintergrund ist die Verpflichtung zur amtsangemessenen Alimentation von Beamten aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, die das Saarland nun gesetzlich umsetzen muss.

„Dass das Saarland diesen Betrag noch vor Weihnachten auszahlt, ist ein entgegenkommender Schritt für viele Mehrkindfamilien“, meint die Vorsitzende Dr. Elisabeth Müller.

Zugleich betont sie: „Uns ist bewusst, dass diese Regelung ausschließlich Beamte betrifft. Gleichzeitig erfährt ein drittes Kind hier eine deutlich höhere Anerkennung. Das ist ein positives Signal, welchen wichtigen Beitrag große Familien für unsere Gesellschaft leisten und wie Wertschätzung wirken kann.“
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Hintergrund
Das entsprechende Gesetz befindet sich in Vorbereitung und soll die Vorgaben des Gerichts für die Jahre 2023 bis 2025 erfüllen. Mit dem Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens wird im Frühjahr 2026 gerechnet. Kernpunkt ist die rückwirkende deutliche Erhöhung des Familienzuschlags für das dritte und weitere Kinder für das Jahr 2023 von bislang 707,26 Euro auf 868 Euro monatlich.

Kommentare

9 Kommentare

  1. Gibt es die denn überhaupt, kinderreiche Beamtenfamilien? Reicht die Kraft denn, wenn der Beamte schwer gearbeitet hat am Tage? Scherz over!

  2. JESU WORTE über das Weltende, daß von zwei Frauen, die an der Mühle mahlen, eine mitgenommen, die andere aber zurückgelassen wird: WARUM aber sind bei ‚Mt.‘, ‚24,37-42‘ zwei Männer auf dem Feld, beim Weihnachtsevangelisten und Arzt, ‚Lk.‘, ‚17,27-37‘, jedoch zwei Männer in der Nacht auf einem Bett? Wenn dieser Tage an Weihnachten gedacht wird, denkt jemand vielleicht auch daran, daß sich Megyn Kelly am ‚12.12.2013‘ nach dem berümten ‚21.12.2012‘ auf ‚Fox News‘ durch den ‚Santa Claus‘ in Erinnerung zu rufen verstand. ‚SANTA CLAUS‘, ‚NIKOLAUS‘, ‚WEIHNACHTSMANN‘, ‚KNECHT RUPRECHT‘: der ‚28.11.‘ zum ‚28.2.‘, zur Feier eines Geburtstags alle vier Jahre am ‚29.2.‘ in meiner amerikanischen Gastfamilie in Barrington bei Chicago…
    Dr. phil. Siegfried Paul Posch

  3. Alle Familien müsen gefördert werden.

    Familienfeindlich ist auch gesellschaftsfeindlich. Denn die Grundlage unserer Gesellschaft ist die Familie.

    Wird die Familie zerstört, wird auch die Gesellschaft zerstört.

    https://chrafd.de/index.php/grundsatzerklaerung

    In der Grundsatzerklärung der „Christen in der AfD“ stehen u.a. wichtige Grundsätze und Ziele für eine solide Familienpolitik:

    „Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz des Grundgesetzes.

    Die Ehe ist die natürliche Gemeinschaft zwischen Mann und Frau auf der Basis von Gleichberechtigung, gegenseitigem Respekt und Liebe. Gehen aus dieser Verbindung Kinder hervor, so bilden die Eltern zusammen mit den Kindern eine Familie.

    Wir treten den Versuchen entgegen, die Bezeichnung “Ehe” oder “Familie” aus ideologischen Gründen umzudeuten, um damit andere Formen des Zusammenlebens gleichzustellen.

    Soweit Menschen in gleichgeschlechtlichen Beziehungen leben, muß man diesen den für Christen selbstverständlichen Respekt entgegenbringen. Eine Herabwürdigung, gleich welcher Art, kann es nach christlichem Verständnis nicht geben.

    Dies schließt aber nicht aus, dass wir die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare ablehnen.

    Wir erkennen auch deutlich, dass es einflussreiche Interessensgruppen gibt, deren offensichtliches Ziel die Zerstörung der christlische Ehe ist. Dem treten wir mit allem nötigen Nachdruck entgegen.

    Die gemeinsame Erziehung der Kinder durch Mutter und Vater gehört zu den vornehmsten und auch für die Gesellschaft wichtigsten familiären Aufgaben.

    Es ist mittlerweile auch wissenschaftlich nicht mehr umstritten, dass ein Kleinkind gerade in den ersten drei Lebensjahren in besonderer Weise der Zuwendung der Eltern, insbesondere der Mutter, bedarf und sich diese Zuwendung auf die weitere persönliche Entwicklung des Kindes in höchstem Maße günstig auswirkt.

    Die Erziehung in noch so “professionellen” Kindertagesstätten (Kitas) ersetzt nicht die Zuwendung und die Liebe des Elternhauses. Insofern kann die Erziehung außerhalb des Elternhauses stets nur eine Ersatzlösung sein, wogegen die elterliche Erziehung stets Vorrang genießen muss.

    Daraus folgt auch, dass eine Entscheidung der Eltern über die außerhäusliche Erziehung nicht durch finanzielle Erwägungen vorweggenommen werden darf.

    Die derzeitige bzw. geplante Förderung der Kitas hat offensichtlich den Zweck, die Mütter schnellstmöglich wieder in den Erwerbsprozess einzugliedern, denn eine wirkliche Wahlfreiheit ist für Eltern mit begrenztem Familienbudget nicht gegeben.

    Wir setzen uns für eine tatsächliche Wahlfreiheit ein, die es nur dann gibt, wenn die Förderung der häuslichen Erziehung der Kita-Förderung wenigstens annähernd gleichgestellt ist.

    Wir wollen Eltern ermutigen, in den ersten Lebensjahren der Kinder überwiegend für diese da zu sein.

    Die verhältnismäßig wenigen Beispiele schwieriger elterlicher Erziehung dürfen nicht als Vorwand dienen, um durch die Hintertür eine staatlich gelenkte Kindererziehung einzuführen.“

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