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Säuglings-Euthanasie in Holland eröffnet neue Phase im Kampf für das Lebensrecht

Mathias von Gersdorff

Zweifelsohne war die Nachricht über die geplante Legalisierung der Tötung kranker Säuglinge in den Niederlanden schockierend und empörend. Die Einführung der Säuglings-Euthanasie eröffnet eine völlig neue Phase im Kampf für das Lebensrecht.

Nun soll es möglich sein, geborene Menschen ohne ihre Einwilligung zu töten. 

M. von Gersdorff
M. von Gersdorff

Die Tötung von Säuglingen ist keine Erfindung der modernen Zeit. Sie wurde in heidnischen Völkern praktiziert. Erst das Christentum hat durch einen Bewußtseinswandel diese unmenschliche, ungerechte und grausame Praxis (wie auch die Abtreibung) beendet.

Die Einführung der Euthanasie für Säuglinge dokumentiert somit nicht nur den geringeren Einfluß des Christentums in unserer Zeit, sondern auch, wohin unsere Gesellschaften aufgrund des schwindenden christliches Einflusses hinsteuern: Sie fallen zurück in Barbarei und Heidentum.

Diese Nachricht  –  so erschreckend sie auch ist  –  kam dennoch nicht ganz unerwartet. Wie der Autor vor vier Wochen bereits beschrieb, errechnet die Pränataldiagnostik (PND), also die medizinische Untersuchung der Kinder im Mutterleib, eine Wahrscheinlichkeit über das Vorhandensein von genetischen oder sonstigen Krankheiten.

In der Praxis geht es vor allem darum, festzustellen, ob Trisomie 13, 18 oder 21 (Down-Syndrom) vorliegen, also die folgenreichsten genetischen Abweichungen. Etwa 90 Prozent der Kinder mit Down-Syndrom werden nach einer solchen Untersuchung abgetrieben.

In der Regel ist eine Abtreibung die klare Perspektive bei einer vorgeburtlichen Diagnose, denn nur in einem verschwindend geringen Anteil der Fälle sind irgendwelche Eingriffe oder Therapien überhaupt möglich. Beabsichtigt ist also bei der Pränataldiagnostik und bei den Gentests eindeutig die Selektion von Menschen mit Behinderungen.

Es ist wichtig zu wissen, daß die unterschiedlichen PND-Verfahren nur eine Wahrscheinlichkeit über das Vorhandensein von Krankheiten liefern können und keine absolute Sicherheit. Dadurch werden auch gesunde Kinder getötet (und kranke überleben).

Da viele dieser Abtreibungen ohnehin sehr spät erfolgen  –  deshalb werden sie Spätabtreibungen genannt  –  hat man sich wohl gesagt: Eigentlich wäre es besser, auf natürliche Weise das Kind zur Welt kommen zu lassen, um es erst dann zu töten, falls es tatsächlich krank ist. Dann hätte man Sicherheit über die Gesundheit des Kindes und die Ärzte würden Haftungsrisiken vermeiden.

Von der Abtreibung zur Säuglings-Euthanasie

Bei der Novellierung des Paragraphen 218 StGB Anfang der 90er Jahre wurde die sog.  „Eugenische Indikation“ unter dem Namen „embryopathische Indikation“ (§ 218a StGB) eingeführt, die danach in der erweiterten „medizinischen“ Indikation aufging. Diese erlaubt Abtreibungen bis unmittelbar vor der Geburt im Falle der gesundheitlichen Gefährdung der Mutter. Das ist aber reine Theorie.

In der Praxis gilt schon das Risiko (Gentests und Pränataldiagnostik ergeben ja keine 100ige Sicherheit) eines schwer behinderten Kindes als eine dermaßen große psychische Belastung für die Mutter, daß einer Abtreibung nichts im Wege steht. Dies ist wiederum die rechtliche Voraussetzung für die große Entfaltung von Pränataldiagnostik und Gentests. Die pränatale Medizin ist gegenwärtig ein stark wachsendes Wirtschaftssegment.

Diese Überlegung ist keinesfalls neu. Im Fachmagazin Journal of Medical Ethics argumentierten zwei in Melbourne (Australien) tätige Akademiker  –  lberto Giubilini und Francesca Minerva  – ,  daß aus logischer Sicht erlaubt werden müsse, Neugeborene zu töten, deren körperlicher oder geistiger Gesundheitszustand gesetzlich eine Abtreibung gerechtfertigt hätte. Baby (2)

Dieser wissenschaftliche Beitrag über die moralische Bewertung von Kindesmord im Vergleich zu Abtreibung sorgte in der Welt für Empörung. Die beiden setzten den „moralischen Status“ des Babys mit dem eines Fötus gleich. Beiden fehlten jene Fähigkeiten, die die Zuerkennung eines Rechtes auf Leben rechtfertigen, so Giubilini und Minerva.

Wir dürfen uns nicht damit begnügen, über die Lage in den Niederlanden besorgt zu sein, denn in Deutschland sind die Voraussetzungen für die Euthanasie an Säuglingen ebenfalls schon gesetzt…

Auch in Deutschland wird man sich fragen: Wieso soll man die unsicheren, sehr teuren und vor allem für die Mutter äußerst belastenden Tests durchführen? Wenn man das Kind sowieso eine Minute vor der natürlichen Geburt töten kann, wieso nicht ein paar Minuten nach der Geburt, wenn die Gesundheit des Kindes deutlicher erkennbar ist?

Hier wird klar: Die Legalisierung der Abtreibung war ein Dammbruch, der uns von einer moralischen Katastrophe zur anderen führt. Kompromißlösungen halten die Entwicklung nicht auf. Hinsichtlich des Lebens muß gelten, was das Christentum von Anfang an gelehrt hat: Keine Kompromisse!

Das komplette Verbot der Abtreibung muß das Ziel des Kampfes für das Lebensrecht bleiben.

Unser Autor Mathias von Gersdorff ist katholischer Publizist und Leiter der Frankfurter Aktion „Kinder in Gefahr“ 

Erstveröffentlichung des Beitrags in der Wochenzeitung „Junge Freiheit“

Kommentare

Eine Antwort

  1. Was ich ja schon fast schizophren finde, einerseits heißt es immer „Ach ja das arme Kind, das braucht doch das und das und das und am besten schon gleich nach der Geburt Unterricht jn Musik und Englisch und Mathe, Angehenden Eltern bekommen ans Herz gelegt, nur keine negativen Gedanken gegenüber dem Kleinen zuzulassen.
    Bekommt in der Grundschule der Lehrer mit, wie auf dem Schulhof der eine Kurze zum anderen in abfälligem Ton sagt: „Du bist doch ein behinderter Krüppel“; kann man davon ausgehen, dass die Eltern einbestellt werden, das ganze am Elternabend thematisiert wird und der Schulsozialarbeiter, wenn nicht gar die psychologische Abteilung des zuständigen Schulamtes, in höchste Alarmbereitschaft versetzt wird.
    Gleichzeitig wird über immer mehr Menschen das Verdikt verhängt „Du bist nicht lebenswert“.
    Wir brauchen in Europa in der Tat dringend den interreligiösen Dialog, nämlcih über den Wertekanon der den Religionen zugrunde liegt, den Dialog über das Menschenbild, dass den Religionen zugrunde liegt.
    Und dann müssten wir uns mal drauf einigen auf welchen Werten wir unsere Gesellschaft gebaut haben wollen!
    Aktuell sieht es wohl so aus, dass man formal, das Recht des Stärkeren anprangert als böse, aber faktisch danach handelt
    Soweit ich die Sache mit den Nürnberger Prozessen kapiert habe, wurde damals argumentiert, dass die Nazis sich zwar die Gesetze geschaffen hatte, die ihren schrecklichen Taten die formaljuristische Korrektheit verliehen, dass es trotzdem Unrecht war, weil es gegen das Naturrecht massiv verstoßen habe.
    So ist es aktuell auch, man schafft Gesetze und denkt damit sei alle in Ordnung, aber die Gesetze sind Unrecht.
    Ich weiß nicht wie oft ich in den letzten Jahren seufzend Hegel zitiert habe mit. „Aus der Geschichte lernt man nur, dass man aus der Geschichte nichts lernt“

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