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Schulzwang in Deutschland seit 1938 – das (un)heimliche Erbe der Nazis

Von Felizitas Küble

In allen Kulturnationen werden Kinder unterrichtet und weitergebildet, teils von staatlichen, teils von privaten Schulen  – oder auch von den Eltern selber. In den USA und den meisten europäischen Staaten ist das sog. „Homeschooling“ erlaubt, also der Unterricht zuhause. Diese freiheitliche Regelung hat sich recht gut bewährt, daher wurde sie auch beibehalten. Es gibt also in fast allen westlichen Demokratien eine Bildungspflicht, aber keinen Schulzwang. IMG_4228

Anders in Deutschland  –  hier gilt ein rigoroses Schulzwang-Gesetz, das zur Folge hat, daß immer wieder Eltern nicht nur zu Geldbußen, sondern sogar zu Gefängnisstrafen verurteilt werden, wenn sie ihre Kinder zuhause selber unterrichten, nicht zuletzt, um ihnen gewisse Probleme des Schullebens zu ersparen, etwa die staatliche Sexualkunde mit ihrer häufigen Frühsexualisierung und Gender-Beeinflussung, sodann die Gefahren von Drogen, ungesunden Fremdeinflüssen, Mobbing, Markenklamotten, Gruppendruck etc.
Dieser Schulgebäude-Anwesenheits-Zwang ist in Wahrheit ein undemokratisches Erbe des Nationalsozialismus. So wie jeder Sozialismus wollte auch die braune Variante das natürliche Erziehungsrecht der Eltern verdrängen und durch staatliche Einflußnahme ersetzen, um sich so der Kinder zu bemächtigen und die Familien ideologisch und praktisch zu kontrollieren.

Diktatorischer Griff nach den Kindern

Dieser „Griff nach den Kindern“ diente der Festigung der NS-Dikatur nach innen und außen. Hierzu gehörte auch die frühzeitige und zwangsweise „Organisation“ der Kinder in HJ (Hitlerjugend) und BdM (Bund deutscher Mädchen).
Während im Kaiserreich und in der Weimarer Republik die häusliche Unterrichtung der Kinder erlaubt war, war es damit unter dem braunen Terrorregime bald vorbei und der staatliche Druck auf die Familie nahm immer mehr zu.
Bisweilen hört man den Einwand, daß die Schulpflicht schon zu preußischen Zeiten eingeführt worden sei. Tatsächlich gab es sie in Preußen seit 1717 (damals die striktesten Gesetze diesbezüglich in ganz Europa), aber der Privat- oder Hausunterricht war dennoch nicht verboten. In der sog. „Paulskirchenverfassung“, der Reichsverfassung vom 28. März 1849, wird der Hausunterricht in § 154 beim Menschenrechtskatalog aufgeführt: „Der häusliche Unterricht unterliegt keiner Beschränkung.“ Das gilt ähnlich danach für die Weimarer Verfassung von 1919 und für das endgültige preußische Schulpflichtgesetzes von 1927.
Diese jahrhundertelange freiheitliche Regelung änderte sich erst unter der nationalsozialistischen Diktatur. cover-mein-kampf

NS: Von der Bildungspflicht zum Schulzwang

Hierbei ist aufschlußreich, was Adolf Hitler über den „Schulzwang“ begeistert zu schreiben weiß  –  und zwar in seiner Programmschrift „Mein Kampf“, Ziffer 453, betr. „Erziehungsgrundsätze des völkischen Staates“:

„Die körperliche Ertüchtigung ist daher im völkischen Staat nicht eine Sache des einzelnen, auch nicht eine Angelegenheit, die in erster Linie die Eltern angeht, und die erst in zweiter oder dritter die Allgemeinheit interessiert, sondern eine Forderung der Selbsterhaltung des durch den Staat vertretenen und geschürten Volkstums. So wie der Staat, was die rein wissenschaftliche Ausbildung betrifft, schon heute in das Selbstbestimmungsrecht des einzelnen eingreift und ihm gegenüber das Recht der Gesamtheit wahrnimmt, indem er, ohne Befragung des Wollens oder Nichtwollens der Eltern, das Kind dem Schulzwang unterwirft, so muß der völkische Staat in noch viel höherem Maße dereinst seine Autorität durchsetzen gegenüber der Unkenntnis oder dem Unverständnis des einzelnen in den Fragen der Erhaltung des Volkstums. Er hat seine Erziehungsarbeit so einzuteilen, daß die jungen Körper schon in ihrer frühesten Kindheit zweckentsprechend behandelt werden und die notwendige Stählung für das spätere Leben erhalten“.
Noch vielsagender ist die dazu passende Gesetzespraxis, nämlich das Reichsschulpflichtgesetz von 1938.
Bis dahin gab es keinen Schulgebäude-Anwesenheits-Zwang, sondern nur eine allgemeine Bildungspflicht, die auch zuhause von den Eltern erfüllt werden konnte.
Solche Freiheiten waren den Nazis natürlich nicht geheuer, denn sie wollten die Kinder  ihren Eltern entfremden, wofür die Einführung einer rigiden Schulpflicht das passende Mittel war  –  ein  (un)heimliches“Vermächtnis“, das den Deutschen  bis heute erhalten blieb, weil die Bundesländer dies Gesetz nach 1945 im wesentlichen in ihre Landesverfassungen übernahmen. IMG_1061

Merkwürdigerweise wird über dieses „heimliche Erbe“ der NS-Zeit hierzulande so gut wie nirgendwo öffentlich diskutiert  – erstaunlich, wo doch sonst kein Detail aus der Braunzone ausgelassen wird.

Verstaatlichung der Erziehung damals und heute

Das Interesse an der Verstaatlichung der Erziehung beschränkt sich eben nicht auf Braunhemden  – das fühlen auch Rotjacken intensiv in ihrer Brust, man denke an den SPD-Politiker Scholz samt seiner vielzitierten „Hoheit über Kinderbetten“ oder an die Anti-Familien-Politik des linken CDU-Flügels (siehe zB. die absurde Genderismus-Schulpolitik pro „sexuelle Vielfalt“ der CDU in Hessen).

Doch selbst unter Christen kann man staatsfixierte, rechtspositivistische Stimmen vernehen, die den Eindruck erwecken, als sei der Schulzwang deutscher Art bzw Abart ein Ergebnis höherer Weisheit, mindestens aber unantastbar und indiskutabel.
Dabei hat die katholische Kirche stets betont, daß das Naturrecht im Zweifelsfall höher steht als staatliche Gesetze und Regelungen. Das natürliche Erziehungsrecht der Eltern ist gottgegeben, es ist in der Schöpfungsordnung verankert, indirekt auch aus dem 4. Gebot abzuleiten: „Du sollst Vater und Mutter ehren!“
Nun einige Fakten aus dem NS-Schulpflicht-Gesetz von 1938. Die einführenden Sätze sind schon aufschlußreich genug (Hervorhebungen von uns):
Gesetz über die Schulpflicht im Deutschen Reich
(Reichsschulpflichtgesetz) vom 6. Juli 1938
Grundsätzliches

  • 1. Allgemeine Schulpflicht. Im Deutschen Reich besteht allgemeine Schulpflicht. Sie sichert die Erziehung und Unterweisung der deutschen Jugend im Geiste des Nationalsozialismus. Ihr sind alle Kinder und Jugendlichen deutscher Staatsangehörigkeit unterworfen, die im Inlande ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben.

(2) Die Schulpflicht ist durch Besuch einer reichsdeutschen Schule zu erfüllen. Über Ausnahmen entscheidet die Schulaufsichtsbehörde.
Das bedarf keines Kommentars.
Der nachfolgende Paragraph 7 schafft nun die Voraussetzungen für die Euthanasie bzw. Ermordnung von Behinderten, indem sie mit Begründung der Schulpflicht ggf. in Anstalten verfrachtet werden sollen  – das oftmals tödliche Ende ist bekannt: DSC00254

  • 7. Unterbringung der Sonderschulpflichtigen in Anstalts- oder Familienpflege. (1) Wenn es die Durchführung der Schulpflicht für die im § 6 bezeichneten Kinder erfordert, kann ihre Unterbringung in geeigneten Anstalten und Heimen oder in geeigneter Familienpflege angeordnet werden.
    (2) Hierüber entscheidet die Schulaufsichtsbehörde gemeinsam mit der zuständigen Fürsorgebehörde.

Von der „Schulpflicht“ zum „Schulzwang“ ist es nur ein Katzensprung  – mit Hilfe der Polizei nämlich  – oder Bußgeld (wird auch heute angewandt in Deutschland, wenn Eltern ihr Kind zB nicht in die Sexkunde schicken – und sei es nur für einen einzigen Tag):

  • 12. Schulzwang. Kinder und Jugendliche, welche die Pflicht zum Besuch der Volks- oder Berufsschule nicht erfüllen, werden der Schule zwangsweise zugeführt. Hierbei kann die Hilfe der Polizei in Anspruch genommen werden.
  • 14. Strafbestimmungen. (1) Wer den Bestimmungen über die Schulpflicht vorsätzlich oder fahrlässig zuwiderhandelt, wird mit Geldstrafe bis zu 150 Reichsmark oder mit Haft bestraft, sofern nicht nach anderen Gesetzen eine höhere Strafe verwirkt ist.

Die früheren (freiheitlichen) Gesetze der Weimarer Republik mußten natürlich hierbei abgeschafft werden:

  • 16. Aufhebung älterer Vorschriften. (1) Das Gesetz, betreffend die Grundschulen und die Aufhebung der Vorschulen, vom 28. April 1920 (RGBl. I. S. 851) in der Fassung des Gesetzes vom 26. Februar 1927 (RGBl. I. S. 67) sowie das Gesetz, betreffend den Lehrgang der Grundschule, vom 18. April 1925 (RGBl. I. S. 49) werden aufgehoben.
  • 17. Inkrafttreten. (1) Dieses Gesetz tritt mit dem 1. November 1938 in Kraft.

Berchtesgaden, den 6. Juli 1938.
Der Führer und Reichskanzler Adolf Hitler
Der Reichsminister für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung, Rust
SOWEIT Auszüge aus dem NS-Gesetz.

Unser Grundgesetz anerkannt das Elternrecht

Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland kennt demgegenüber keinen Schulzwang. Die Mehrheit im Parlamentarischen Rat, aus dem das GG hervorging, wandte sich gegen das nationalsozialistische Schulsystem und erklärte mit den Stimmen von CDU/CSU, Zentrum und Deutscher Partei am 8. Februar 1949: BILD0235

„Wir halten nach wie vor an unserem Standpunkt fest, daß das Erziehungsrecht der Eltern ein gottgegebenes Naturrecht darstellt, das jedem staatlichen Zugriff entzogen ist. Dieses natürliche Erziehungsrecht der Eltern erstreckt sich vor allem auf die religiös-weltanschauliche Erziehung der Kinder und zwar nicht nur im Rahmen der Familie, sondern auch im Bereich der Schule.
Die Schule muß daher in ihrem religiös-weltanschaulichen Charakter so bestimmt sein, wie es der Gewissensentscheidung der Eltern entspricht. Ein auf Grundsätzen der Gewissensfreiheit, der Toleranz und der Demokratie aufgebauter Staat sollte daher sein Schulwesen so gestalten, daß auf niemand in religiös-weltanschaulicher Hinsicht ein Gewissenszwang ausgeübt wird.“ (Jahrbuch des öffentlichen Rechtes 1; 1951: Seite 110).
Das Grundgesetz enthält das Elternrecht (Art.6,2) und erwähnt hinsichtlich des Staates lediglich eine Aufsichtspflicht über das öffentliche Schulwesen. Doch das alte NS-Reichsschulgesetz blieb dennoch in vielen Bundesländern in Kraft und wurde auch bei Neufassungen weitgehend übernommen.
In der SBZ (sowjetisch besetzten Zone)  –  später „DDR“ genannt  –  wurde der Nazi-Schulzwang 1946 ebenfalls fortgesetzt und hineingepackt in ein sogenanntes „Gesetz zur Demokratisierung der deutschen Schule“.
Während neuere Urteile des Bundesverfassungsgerichts immer stärker vom grundgesetzlich garantierten Elternrecht abrücken und von einem „staatlichen Erziehungsauftrag“ fabulieren, der nirgendwo im GG zu finden ist, hatten sich die Karlsruher Richter noch bis vor wenigen Jahren klar im Sinne des Elternrechts positioniert. Man erinnere sich etwa an das Grundsatzurteil des BVG vom 16.1.2003 (AZ: 2 BvR 716/01):
„Art. 6, Abs. 2 Satz 1 GG garantiert den Eltern das Recht auf Pflege und Erziehung ihrer Kinder. Sie können grundsätzlich frei von staatlichem Einfluss nach eigenen Vorstellungen darüber entscheiden, wie sie ihrer Elternverantwortung gerecht werden wollen. Ziel, Inhalt und Methoden der elterlichen Erziehung liegen im Verantwortungsbereich der Eltern. Konkrete Erziehungsziele sind ihnen von Verfassung wegen nicht vorgegeben.“
Eine öffentliche Debatte in Deutschland über den Schulzwang als einem unheimlichen Erbe der braunen Diktatur ist überfällig.
Unsere Autorin Felizitas Küble leitet den KOMM-MIT-Verlag und ist ehrenamtliche Vorsitzende des Christoferuswerks in Münster, das dieses CHRISTLICHE FORUM betreibt.

Weiterer GRUNDSATZ-Artikel zum ELTERNRECHT bzw. dem natürlichen Erziehungsrecht der Eltern: https://charismatismus.wordpress.com/2014/01/11/elternrecht-die-kath-kirche-bekraftigt-das-naturliche-erziehungsrecht-der-eltern/

Kommentare

12 Antworten

  1. Das Kreuz Christi – das Siegeszeichen der Christenheit
    Als Kaiser Konstantin der Große im Jahre 312 vor der Entscheidungsschlacht um die Herrschaft über das Römische Reich stand, hatte er eine Vision. Er sah über der untergehenden Sonne ein Kreuz mit der Inschrift «In hoc vinces ‑ darin wirst du siegen»!
    Daraufhin ließ Konstantin sofort ein Heeresbanner mit dem Zeichen des Kreuzes aus Gold und Edelsteinen anfertigen, worauf der Name CHRISTI geschrieben stand. Dieses Kreuzesbanner ließ Konstantin seinem Heer vorantragen und errang gegen eine große feindliche Übermacht den Sieg! Einen Sieg, der zugleich das Ende der jahrhundertelangen grausamen Christenverfolgung in Rom bedeutete. Das Kreuz hatte doppelt gesiegt!
    Nur im Zeichen des heiligen Kreuzes, durch das wir erlöst sind, werden auch wir siegen im Kampf gegen den Satan, die Welt und das Fleisch! Die Feinde CHRISTI und damit auch unsere Feinde fürchten das Kreuz CHRISTI mit Recht ‑ lassen wir uns dieses Siegeszeichen keinesfalls nehmen!
    „Das Kreuz Christi, mag auch schon sein bloßer Name vielen eine Torheit und ein Ärgernis geworden sein, es bleibt für den Christen das geheiligte Zeichen der Erlösung, die Standarte sittlicher Größe und Kraft. In seinem Schatten leben wir. In seinem Kusse sterben wir. Auf unserem Grabe soll es stehen als Künder unseres Glaubens, als Zeuge unserer dem ewigen Licht zugewandten Hoffnung“
    (Papst Pius XI. „Mit brennender Sorge“, 14. 3. 1937)
    Der Gekreuzigte wird siegen!
    Der Kampf gegen das Kruzifix hat Tradition!
    23. 4. 1941 Anordnung der Nationalsozialisten: Entfernung der Kruzifixe aus den Schulen
    „Den nationalsozialistischen Schulpolitikern war das christliche Zeichen der Erlösung widerwärtig, und sie trachteten danach, es zu entfernen, wo immer es in ihrer Macht stand. Entsprechend der unterschiedlichen Einstellung der Konfessionen blieb der Widerstand gegen die Entfernung der Kreuze auf die katholische Bevölkerung beschränkt. Besonders bekannt wurde ihr öffentlicher Protest in Oldenburg. Am 4. November 1936 erließ der dortige Minister der Kirchen und Schulen, Julius Pauly, eine Anordnung, wonach Kreuze aus den öffentlichen Schulen zu entfernen seien. Der Erlaß löste helle Empörung aus und mußte wegen des Widerstandes des katholischen Volksteils ‑ allein desselben ‑ zurückgenommen werden. In der Pfalz wuchs sich der Kampf der Katholiken um die Schulkreuze in Frankenholz zu einem aufsehenerregenden Fall aus (1937). In Bayern wurden am 23. April 1941 die Schulgebete verboten und die Entfernung der Kruzifixe aus den Schulen angeordnet. Die katholische Bevölkerung war entrüstet. Nach dem Bericht des Regierungspräsidenten von Oberbayern riefen die Abschaffung der Schulgebete und die Beseitigung der Kruzifixe aus den Schulen in manchen Landkreisen „stellenweise sehr tiefe Erregung“ hervor. Der Regierungspräsident von Niederbayern und der Oberpfalz berichtete am 8. Oktober 1941: „Stimmungsmäßig äußerst bedenklich waren und sind die Auswirkungen des Kruzifixerlasses“ (zit. aus: Georg May, Kirchenkampf oder Katholikenverfolgung, Stein am Rhein 1991, S. 469)

  2. Schulpflicht wird nicht überall durchgesetzt!
    Sondern nur da, wo man leichtes Spiel hat mit den Kleinen und ihren Eltern, nämlich bei den Biodeutschen (Wortschöpfung von Cem Özdemir) . So drücken bekanntermaßen die Schulbehörden beide Augen zu, wenn muslimische Mädchen mit einem fadenscheinigen ärztlichen Attest dem gemeinsamen Schwimm- und Turnunterricht fernbleiben. Von einen Polizeieinsatz, der in einer der berüchtigten No-Go-Area gegen notorische Schulschwänzer vorgeht, habe ich auch noch nirgendwo gehört. Und auch die Lerneinheiten für „Sexuelle Vielfalt“, mit denen jetzt Gender-Aktivisten auf die Kleinsten losgelassen werden, werden den Eltern vorher angekündigt. Damit Muslime wissen: Da lass ich besser meine Kinder zuhause.
    Es ist eben so wie hierzulande üblich: Es wird mit zweierlei Maß gemessen.

  3. Dank an Frau Küble, die hier auch den Missbrauch der Bildungspolitik anspricht. Trotz alledem, solche Zustände, wo mit der Bildungspolitik gegen das Wohl der Kinder gearbeitet wird, hat es in diesem schlimmen Ausmaß überhaupt sehr lange nicht mehr gegeben. Die von Schwesig geplanten Kinderrechte sollen vermutlich die Eltern bei der Erziehung und dem Schutz ihrer Kinder entmündigen. Ohne es zu wissen, werden Kinder zu Denunzianten gegenüber ihren Eltern erzogen, da sie Freiheit und Entwicklung mit Konsumdenken verwechseln.
    In der DDR bläuten Eltern ihrem Nachwuchs ein, dass sie genau die Uhr vom Sandmännchen kannten und über den anderen Sandmann nicht zu reden hatten, da sie sonst Gefahr liefen, in staatlichem Gewahrsam zu landen. Trotzdem so schlimm, wie heute die Schulpolitik gehandhabt wird, war es nicht, da viele im Herzen doch noch Menschen geblieben sind. Das hat so was von Horch und Guck, wenn Kinder sich über ihre Eltern aufregen, dass diese gleich in den Zielfokus der staatlichen Genossen kommen, die bestrebt sind, für Multi-Kulti unser Land zu entchristlichen, und ohne dass es die Kinder merken, zu Objekten der Staatsbildung machen.
    Natürlich ist ein gutes Schulsystem wichtig, wo Basis-Fächer gelehrt werden, aber Fächer wie „sexuelle Vielfalt“ sind geeignet, kindliche Persönlichkeiten zu beugen und Eltern, die ihre Kinder schützen wollen vor dem Missbrauch in der Schule, werden in dieser Willkür zu Kriminellen abgestempelt, was nicht hinnehmbar ist. Es wird hier brutal über das Bildungssystem die Würde des Menschen angegriffen und Kinder zu Konsumobjekten umerzogen, die im späteren Leben erst merken, wie sie benutzt worden sind. Schulpflicht, die von den Eltern mitgetragen wird und humanistisch ausgeprägt ist, durchaus in Ordnung, aber Schulpflicht, die den staatlichen Missbrauch der Kinder vorsieht, nicht.

    1. In skandinavischen Ländern wurden Einzelfälle bekannt, wo Eltern ihre Kinder aus christlichen Elternhäusern weggenommen wurden vom Sozialamt ohne Begründung. Der bittere Beigeschmack bleibt bei Frau Schwesig, dass Kinder als „Humankapital“ auch mit Hilfe von staatlichen Institutionen ideologisch auf Staatskurs gebracht werden sollen, und wenn es den Oberen für notwendig erscheint, der Obhutspflicht der Eltern unter fadenscheinigen Gründen entzogen. Man hat sich nicht halb so viel über missbrauchte und brutal entsorgte Kinder gekümmert, wie man jetzt versucht, über das Bildungssystem Einfluss zu nehmen.

  4. Sehr geehrte Frau Küble
    Danke für den guten Bericht.
    Aber noch eine Bitte von mir:
    Wie Ihnen sicherlich nicht entgangen ist, beabsichtigt die Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig, Kinderrechte ins Grundgesetz aufzunehmen.
    Bei dem Gedanken, dass ausgerechnet die Bundesfamilienministerin (meiner Meinung nach wurde hier der Bock zum Gärtner gemacht) Kinderrechte im Grundgesetz verankern will, schwant mir nichts gutes betreffs des Elternrechts.
    Wissen Sie hierüber schon Genaues ? Gäbe es Möglichkeiten, dem etwas entgegen zusetzen?
    Danke im Voraus für Ihre Bemühungen:

    1. Guten Tag,
      es muß schon aufhorchen lassen, wenn ausgerechnet Abtreibungsbefürworter, die den ungeborenen Kindern nicht einmal das Lebensrecht zugestehen wollen, sich mit „Kinderrechten“ profilieren wollen, vor allem, wenn die Stoßrichtung letztlich gegen die Familie geht und die Staatsmacht weiter stärken soll.
      Siehe hierzu ein Artikel: http://mathias-von-gersdorff.blogspot.de/2016/11/trojanisches-pferd-kinderrechte-soll.html
      Freundlichen Gruß!
      Felizitas Küble

  5. Auch wenn der Schulzwang tatsächlich aus NS-Tage stammt, werfen sich doch mannigfache Probleme in unserer Realität auf:
    Multikulti – wenn muslimische Mädels nicht am Schwimmunterricht teilnehmen dürfen, regen wir uns auf, dass sie sich nicht integrieren wollen/dürfen…
    Ein heißes Eisen, das alles.
    Diese freiheitliche Erfüllung der Bildungspflicht funktioniert nur in einem einigermaßen homogenen Staatsvolk.
    Sobald extrem divergierende Weltanschauungen unter einem Dach leben sollen, wird es schwierig.
    Aber wer weiß – vielleicht lässt unsere Regierung deshalb so viele Wahnsinnige ins Land, um hernach umso plausibler ihre autokratischen Methoden durchzusetzen?
    „Diversity“ führt automatisch zur Diktatur, wenn man nicht als failed state enden will.

    1. Ich denke nicht, dass „die“ das mit Absicht machen, um ein autokratisches Regime zu etablieren, ich denke eher, „die“ sind so verblendet, dass „die“ denken, ihre eigenen Werte des Laissez faire, des wenn man nur die verbietet, die etwas verboten haben wollen, wenn man nur locker und flockig genug ist, wenn man nur alle Zäune und Grenzen einreisst (was logischerweise bedeutet, dass man die, die unbedingt auf Zäunen und Grenzen bestehen, dann halt doch bedauerlicherweise zumindest mundtot machen muss) dann, so glauben sie wirklich, bricht das Reich des Wahren, Schönen, Guten aus.
      Es sind einfach klassische Sophisten, mehr nicht.
      Menschen, die durchaus die Unzulänglichkeiten anderer Menschen und der aus diesen unzulänglichen Menschen gebildeten Systemen klar sehen, aber daraus schließen, der Fehler liegt in den Systemen, und hoffen, wenn man nur alle machen lässt, frei, zwanglos, tabulos, dann bricht sozusagen das Paradies auf Erden aus, das ist allerdings verkehrt.

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