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Schulzwang in Deutschland: Wann folgt eine staatliche Entschuldigung bei den Homeschoolern?

Mathias von Gersdorff

Der Hessische Landtag hat sich jetzt  –  typisch zeitgeistorientiert  –  für die jahrzehntelange strafrechtliche Verfolgung von Homosexuellen entschuldigt  –  einstimmig! 
Alle Fraktionen bedauerten, dass der Paragraph 175 des Strafgesetzbuches „in seiner nationalsozialistischen Fassung“ noch bis 1969 unverändert in Kraft geblieben ist.
Doch wann folgt eine staatliche Entschuldigung für die strafrechtliche Verfolgung jener Eltern, die ihre Kinder selbst unterrichten wollen, die also zu den sog. Homeschoolern gehören?
Bis heute ist noch ein strikter „Schulzwang“, der im Reichsschulpflicht-Gesetz von 1938 eingeführt wurde, wirksam.
Aufgrund dieser Bestimmung aus dem Dritten Reich, die gegen das natürliche Elternrecht gerichtet ist, werden Väter und Mütter bis heute strafrechtlich verfolgt und mitunter sogar mit Gefängnis bestraft.
Wann ändert der deutsche Staat endlich diese Rechtsbestimmung, die sich weder mit dem Hoheitsrecht der Eltern noch mit Grundgesetz-Artikel 1 (Abs. 2) vereinbaren läßt, wonach die Erziehung der Kinder das vorrangige Recht der Eltern ist.
Allein in Deutschland herrscht ein unerbittlicher und rabiater Schulzwang. In fast allen europäischen Ländern und in vielen Staaten weltweit genießen die Eltern hingegen eine große Freiheit in der Erziehung und Unterrichtung ihrer Kinder.

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