Top-Beiträge

Links

Schweiz: Bundesrichter erteilen Rassismus-Keule eine Absage

Ein unberechtigter Rassismus-Vorwurf ist persönlichkeitsverletzend

Wer sich gegen die Verbreitung des Islams und für den Erhalt der Schweizer Leitkultur ausspricht, darf deswegen nicht als Rassist bezeichnet werden. Dies hat jetzt das Bundesgericht in Lausanne entschieden.
Die obersten Richter der Schweiz wiesen eine Beschwerde der Stiftung gegen Rassismus und Antisemitismus (GRA) ab.
Diese hatte 2009 auf ihrer Webseite unter der Rubrik „verbaler Rassismus“ einen Text über eine Kundgebung der Jungen SVP Thurgau für die Anti-Minarett-Initiative veröffentlicht.
Nach Ansicht der Richter in Lausanne ist der Vorwurf „verbaler Rassismus“ sachlich falsch und persönlichkeitsverletzend.
Bei der Veranstaltung am 5. November 2009 in Frauenfeld hatte Benjamin Kasper als Präsident der kantonalen JSVP (Jungen Schweizer Volks-Partei) geäußert, daß es an der Zeit sei, der Ausbreitung des Islam Einhalt zu gebieten.
Die Schweizer Leitkultur, die auf dem Christentum basiere, dürfe sich nicht von anderen Kulturen verdrängen lassen.
Ein symbolisches Zeichen wie das Minarettverbot sei Ausdruck für den Erhalt der eigenen Identität.
Das Thurgauer Obergericht entschied im vergangenen November auf Klage von Kasper, daß er von der GRA durch die Einordnung seiner Rede in die Kategorie des „verbalen Rassismus“ in seiner Persönlichkeit verletzt worden sei.

Verschiedenheiten aufzeigen ist nicht rassistisch

Das Bundesgericht hat diesen Entscheid nun bestätigt. Demzufolge steht zunächst fest, daß der Vorwurf des „Rassismus“ eine Person im Ansehen ihrer Mitmenschen empfindlich herabsetzt, weil ihr damit ein mißbilligtes Verhalten vorgeworfen werde.
In der Sache treffe der Vorwurf gegen Kasper nicht zu. Das bloße Aufzeigen einer Verschiedenheit zwischen zwei Individuen oder Gruppen stelle keinen Rassismus dar.
Dieser beginne erst dort, wo der Unterschied gleichzeitig eine Abwertung der Betreffenden bedeute und das Hervorheben von Unterschieden nur ein Mittel sei, die Betreffenden negativ darzustellen und deren Würde zu mißachten.
Benjamin Kasper zeigte sich auf der JSVP-Homepage zufrieden über das Urteil. Es stelle klar, „dass andere Meinungen nicht einfach durch den Rassismusvorwurf unterdrückt werden können“.
Daß er das „Recht auf freie Meinungsäusserung, ohne in meiner Persönlichkeit verletzt zu werden“, habe gerichtlich erkämpfen müssen, sei bedenklich.
Kaspers Anwalt Hermann Lei bezeichnete das Urteil sehr bedeutsam, da es feststelle, daß ein ungerechtfertigter Rassismusvorwurf ehrverletzend sei.
Quelle: evangelische Nachrichtenseite www.jesus.ch

Kommentare

2 Antworten

  1. „Die GRA hat den Eintrag über Benjamin Kasper in dem Bewusstsein veröffentlicht, ihm dadurch gesellschaftlich und auch beruflich zu schaden. Gerade in der heutigen Gesellschaft, die auf das Thema Rassismus sensibilisiert ist, ist ein Rassismusvorwurf verheerend. Er schadete dem gesellschaftlichen Ansehen des Präsidenten der Jungen SVP Thurgau erheblich. Es ist leider üblich geworden, alle zu verunglimpfen, die eine andere Meinung haben.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Kategorien

Aktuelle Beiträge

Archiv

Archive

Artikel-Kalender

April 2024
M D M D F S S
1234567
891011121314
15161718192021
22232425262728
2930  

Blog Stats

677216
Total views : 8747527

Aktuelle Informationen und Beiträge abonnieren!

Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse an, wenn Sie kostenlos über neu erschienene Blog-Beiträge informiert werden möchten.