Ein Lausanner Gericht hat erstmals Scheidungskindern ein Schmerzensgeld zugesprochen. Das dürfte Folgen für ähnliche Scheidungsprozesse von Eheleuten haben, deren Kinder unter dem Scheidungsstreit leiden.
In einem konkreten Scheidungsfall wurden den Kindern je 3000 Franken Entschädigung zugesprochen. Die Begründung für den Entscheid lautet nach den Worten von Monica Garcia (Juristin bei der Beratungsstelle Projure): „Die Eltern haben durch ihr Verhalten die Fürsorge und Erziehungspflicht verletzt und Schäden bei ihren Kindern in Kauf genommen.“
Die Juristin räumt allerdings ein, daß es für ein Gericht äusserst schwierig sei, in einem solchen Fall einen gerechten Entscheid zu fällen. Das Gericht müsse jeden Einzelfall prüfen.
Wie der Betrag errechnet wurde und wer das Geld verwaltet, wurde im Bericht der „Migros-Zeitung“ vom 2. April nicht erwähnt. Das Urteil muß scheidungswilligen Paaren zu denken geben, kann doch zu den ohnehin hohen Scheidungskosten noch ein weiterer Betrag zur Entschädigung der Kinder hinzukommen.
Autor: Fritz Imhof – Quelle: Migros-Magazin /www.jesus.ch