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In Italien sind drei Migranten wegen Folter und Vergewaltigung verurteilt worden, die am 29.7.2019 von Carola Rackete auf der „Sea-Watch 3“ ins Land gebracht wurden. Mohamed Condè aus Guinea (22) sowie die Ägypter Hameda Ahmed (26) und Mahmoud Ashuia (24) erwarten nun bis zu 20 Jahren Haft.

Dazu erklärt der AfD-Obmann im Auswärtigen Ausschuss, Petr Bystron:

„Carola Rackete wurde letztes Jahr von den italienischen Behörden zurecht verhaftet, als sie sich verbotswidrig die Zufahrt zum Hafen von Lampedusa erzwang. Alle, sie damals zu einer Heldin hoch stilisierten, müssen ihr Handeln nun sehr kritisch hinterfragen.

Die Verurteilung bestätigt, dass durch Schleuser-Aktivitäten von Rackete & Co. auch vorbestrafte Kriminelle nach Europa geholt werden, die unserer Gesellschaft einen schweren Schaden zufügen. Eine Regierung und eine mediale Szene, die Schlepper von Folterern und Vergewaltigern hofiert, hat jeden moralischen Kompass verloren und ihren gesellschaftlichen Führungsanspruch verwirkt.“

Kritik der CSU an Rackete: https://charismatismus.wordpress.com/2019/07/17/bayern-csu-fraktion-kritisiert-carola-rackete/

Weitere Berichte dazu hier: https://jungefreiheit.de/politik/ausland/2020/racketes-erbe/
https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2020/bystron-fluechtlingshelfer-bringen-kriminelle-nach-europa/

Kommentare

3 Antworten

  1. Durch die NATO wollen die Amerikaner die EU unter ihre Kontrolle bringen. Der Euro bedroht ernsthaft die Existenz des Petrodollars. Aus diesem Grund versuchen die Amis jetzt Europas Wirtschaft,Finanzpolitik und Sozialsysteme durch die Überflutung mit Flüchtlungen zu destabilisieren.
    Als nächstes wird der Überwachungsstaat,Polizeistaat massiv ausgebaut aufgrund des Chaos in Europa.
    Und über die Notstandsgesetze wird europaweite NATO-treue Putschregierungen in ganz Europa installiert.
    NATO steuert die EU-Politik in Europa. Die EU ist seit der Eurokrise und Ukraine-Russland-krise kein souveräner Staatenbund mehr.
    Brüssel und NATO haben die Macht in Europa übernommen.

  2. Zum Einen ist ein Schleuser jemand, der in Gewinnerzielungsabsicht unter Umgehung von Grenzbehörden Menschen in ein anderes Land bringt. Beides liegt nicht vor.
    Vielmehr wurden 53 Schiffbrüchige gerettet. Die Behörden waren informiert. Diesen Menschen war nicht anzusehen, ob und wenn ja, welche kriminelle Vergangenheit und/oder Zukunft sie haben würden. Es war auch nicht Frau Racketes Pflicht, das abzuklären.

    Davon abgesehen waren nur 2 der Geretteten kriminell. Hätte man also die anderen 51 ertrinken lassen sollen, um die Einreise Krimineller zu verhindern?

    Frau Rackete hat auch nicht „kriminell“ gehandelt, da sie sich keiner Straftat schuldig gemacht hat. Vielmehr ist sie strafrechtlich vollständig rehabilitiert:

    „Am 28. Juni 2019 leitete die italienische Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren ein. Demnach drohten der Kapitänin wegen Missachtung der Hafensperrung und wegen des Einlaufens in italienische Hoheitsgewässer bis zu 50.000 Euro Geldbuße sowie wegen „Gewaltanwendung gegen ein Kriegsschiff“ drei bis zehn Jahre Gefängnis. Die Untersuchungsrichterin wies die Haftgründe am 2. Juli 2019 in allen Punkten zurück. Unter anderem weil es sich bei dem Boot der Finanzpolizei nicht um ein Kriegsschiff gehandelt habe. Weiterhin führte sie aus, das Ausmaß des Zusammenstoßes mit dem an der Kaimauer festgemachten Boot der Finanzpolizei sei in der Darstellung übertrieben worden.Der Kassationshof (Corte Suprema di Cassazione) in Italien hat die Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen die Freilassung der deutschen Sea-Watch-Kapitänin Carola Rackete im Januar 2020 in letzter Instanz abgewiesen.“

    Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Carola_Rackete#Rechtliche_Aspekte

    Rackete war rechtlich zur Aufnahme der Schiffbrüchigen verpflichtet:

    „Artikel 98 des Seerechtsübereinkommens bestimmt: „Jeder Staat verpflichtet den Kapitän eines seine Flagge führenden Schiffes (…) jeder Person, die auf See in Lebensgefahr angetroffen wird, Hilfe zu leisten [und] so schnell wie möglich Personen in Seenot zu Hilfe zu eilen.“ Für die Schifffahrt gelten außerdem weitere internationale Abkommen, die zur Hilfeleistung verpflichten. Dazu gehören das Internationale Übereinkommen von 1974 zum Schutz des menschlichen Lebens auf See und das Internationale Übereinkommen von 1979 zur Seenotrettung. Diese Abkommen wurden sowohl von den Niederlanden, unter deren Flagge die Sea-Watch 3 unterwegs war, als auch von Deutschland als Sitz der Organisation Sea-Watch und von Italien unterzeichnet und ratifiziert, die somit der Seenotrettung verpflichtet sind.“

    Quelle: wie vor

    Das einzige Problem besteht darin, dass diese Rettungspflicht nicht von einer Aufnahmepflicht des nächstgelegenen Staates flankiert ist. Allerdings besteht dann eine Aufnahmepflicht, wenn Gerettete auf dem Schiff krank werden etc. Es besteht jedoch auch insoweit eine Rechtslücke.

    Der springende Punkt, bezogen auf Frau Rackete als Kapitänin ist jedoch folgender:

    Sie war einerseits rechtlich zur Rettung verpflichtet, muss dann aber andererseits auch unhaltbaren Zuständen auf ihrem Schiff begegnen, wenn ihr das Anlaufen eines Hafens untersagt wird. Sie hat sich deshalb jedenfalls keiner Straftat schuldig gemacht.

    Zur Ethik des Verhaltens von Frau Rackete gibt es klare und meines Erachtens auch richtige Worte:

    „Der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland, Heinrich Bedford-Strohm, der noch Anfang Juni die Sea-Watch 3 besucht hatte, sagte, die Verhaftung sei eine „Schande für Europa“ und mache ihn „traurig und zornig“.

    Der Sonderbeauftragte für Flüchtlingsfragen und Vorsitzende der Migrationskommission der Deutschen Bischofskonferenz, der Hamburger Erzbischof Stefan Heße, sagte, Rackete sei einem klaren ethischen Imperativ gefolgt. Ertrinkende müsse man retten, „ohne Wenn und Aber“. Wer wie die Kapitänin ein Menschenleben rette, stehe in der Nachfolge Jesu.“

    Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Carola_Rackete#Kirchenvertreter

    Rackete hat nichts falsch gemacht. Die Behauptung des Herrn Bystron im letzten Absatz des Artikels ist eine aus der Luft gegriffene Aneinanderreihung von rechtspopulistischen Sprechblasen.

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