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Sehnsucht nach dem moralischen Abgrund?

Von Eugen Abler

Eine Reihe von Vereinen und Verbänden erhöhen den Druck auf die Ampel zur Streichung des §218 StGB. Dabei hat die Regierung dieses brisante Thema bereits im Koalitionsvertrag festgehalten. Eine Kommission sollte u. a. „die Regulierungen für den Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuches… prüfen“.

Offensichtlich möchte die Abtreibungslobby aber das Regierungshandeln beschleunigen.

Wie kann man eine solche Sehnsucht haben, schreiendes Unrecht im Namen des Selbstbestimmungsrechts zur Normalität zu erklären?

„Abtreibung ist Mord“, sagte Mutter Teresa, es ist sogar im juristischen Sinne „heimtückischer Mord“, da das Opfer, das unschuldige Kind, wehrlos ist. Mittlerweile werden diese Tötungen, die von Experten inkl. Dunkelziffer auf 200.000 pro Jahr geschätzt werden, zum Alltagsgeschehen gerechnet.

Dass die vielen Abtreibungen – seit 1974 wurden ca. 8 Millionen Kinder im Mutterleib getötet – für den heutigen Fachkräftemangel verantwortlich sind, wird in der gesellschaftlichen Diskussion einfach verdrängt.

Wir dürfen das fünfte Gebot Gottes „Du sollst nicht töten“ nicht ignorieren. Wir befinden uns in einer Entwicklung, die längst barbarische Züge angenommen hat.

Gleich „10 Gründe, §218 aus dem StGB zu streichen“ nennt das „Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung“ auf seiner Homepage. Dabei gibt es nur einen Grund, ein Kind zur Welt zu bringen, weil es so im Heilsplan Gottes festgelegt ist.

Auch in Artikel 1 im Grundgesetz ist jegliches menschliches Leben geschützt, wenn es heißt „Die Würde des Menschen ist unantastbar“. Diese Würde wird aber nie stärker mit Füßen getreten, als wenn ein ungeborenes Kind getötet wird.

Es scheint jegliches Unrechtsbewusstsein abhandengekommen zu sein. Wo Gottes Gebote aber missachtet werden, machen wir auch Rechnungen ohne den Schöpfer.

Wer diesen Weg beobachtet, spürt bei der Abtreibungslobby geradezu eine Sehnsucht nach diesem moralischen Abgrund. Selbst Gregor Gysi, ein bekennender Atheist, fürchtet eine gottlose Gesellschaft.

Eine Rückbesinnung auf Gottes Schöpfungsordnung ist dringend notwendig. Beten wir um diese Gnade. Nur das Gebet kann Umkehr und Rettung bewirken!

Eugen Abler aus Bodnegg in Oberschwaben war langjähriger CDU-Kreisrat und Vorsitzender der CDU Bodnegg; im Jahr 2020 verließ er seine Partei wegen des Linksrucks und der fehlenden christlichen Orientierung

Kommentare

5 Antworten

  1. Die göttliche Schöpfungsordnung sieht aber auch vor, dass ein Mann sich an sein Ehebett hält, und seine „Kraft nicht an die fremde Frau verspendet.“ Frauen werden nicht aus dem Stand ungewollt schwanger, meist ist ein sogenannter fremder Mann beteiligt, der sie nach Strich und Faden verführt bis er an sein Ziel kommt, und dann verschwindet er. Dazu mag es Ausnahmen geben, das ist aber nach wie vor die Regel die zu Abtreibung führt. In diesem Aufsatz existiert ein Erzeuger der ungewollten Schwangerschaften nicht einmal. Noch weniger wird er zur Verantwortung herangezogen, der gesamte Groll entlädt sich einzig und allein auf ihr, die vor der Wahl steht, ein Leben lang heldenhaft alleingelassen für ein Kind einzustehen und dieses auch allein grosszufinanzieren. Das deutsche Unterhaltsrecht ist eine Katastrophe, was das betrifft und die Gesellschaft hält sich raus. So ist es leider in der gesamten Lebensschutz-Diskussion: daher werden die meisten Frauen solange auch nicht für diese Art Lebensschutz zu gewinnen sein, höchste Zeit also, die hier gern zitierte göttliche Schöpfungsordnung in Gänze zu präsentieren und endlich AUCH den Mann in seine Verantwortung zu zwingen, die ihm Gott als Hirte EINER Frau auf erlegt hat!

  2. Siehe auch zu den Feminismus-Ideologinnen wie Alice Schwarzer und Simone DeBeauvoir und Judith Butler als Gegenpole Judith Reisman und Eva Hermann und Birgit Kelle und Kerstin Steinbach und Esther Vilar und die christliche Psychologin Christa Meves. Deutschland ist ein Mütter- und Kinder- und Familien- und Hausfrauen-feindliches Land geworden, bis hin zum Gender-Wahn.

  3. Beten wir wie Herr Abler sagt um die Unterscheidung der Geister, was Tod und Leben
    bedeutet; beten wir zu Muttergottes, der Gottesgebärerin dieser Tage!

  4. Da jede Abtreibung ein heimtückischer Mord ist, dürfen diese Straftaten nie verjähren, Wie es,-soviel ich weiß, im Gesetz steht. Das heißt aber auch, dass alle,
    die laut verkündet haben, sie hätten „abgetrieben“, angeklagt werden müssten.
    Befremdlich ist, dass immer „nur“ gesagt wird, es handle sich um eine Straftat, aber nie um genau welche Straftat, denn danach richtet sich das Strafmaß! Mir ist keine weitere Straftat bekannt, die offiziell und immer straffrei bleibt.
    Es gilt, den Gesetzgeber zu fragen, um welche Art von Straftat es sich inhaltlich bei der Abtreibung konkret handelt.
    Mir scheint, weil die Gefahr zu groß ist, dass eine konkrete inhaltliche Antwort auf diese Frage vom Gesetzgeber gegeben werden muss, die nicht anders als „heimtücker Mord “ zu charakterisieren oder zu benennen, oder zu klassifizieren ist,
    Deswegen fordern diese Leute einschließlich des Bundeskanzlers diese todbrin-gende Straftat aus dem Strafgesetzbuch zu entfernen, als wäre es dann, wie die Wirklichkeitsverdreher dies fordern, keine Straftat mehr!

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