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Sieben CDU-Parlamentarier klagen in Karlsruhe gegen den EU-Eigenmittelbeschluß


Vollständiger Wortlaut der Presse-Erklärung gegen eine „Schuldenunion“:

Der EU-Eigenmittelbeschluss ist aus unserer Sicht verfassungswidrig. Deshalb haben wir gemeinsam in Karlsruhe vor dem Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz eingereicht.

Wir sehen die durch das Grundgesetz garantierte Haushaltsautonomie des Bundestages in unzulässiger Weise eingeschränkt. Eine genaue Prüfung dieser Sachverhalte durch die Karlsruher Richterinnen und Richter ist daher unerlässlich. Diese Verfassungsbeschwerde ist auch eine große Herausforderung für das Bundesverfassungsgericht und eine lohnende Probe für seine Unabhängigkeit.

BILD: Zu den Unterzeichnern gehört auch die Bundestagsabgeordnete Sylvia Pantel

Der Deutsche Bundestag und der Deutsche Bundesrat haben am 25./26. März 2021 dem Eigenmittelbeschluss-Ratifizierungsgesetz (ERatG) – u.a. gegen die Stimmen der klagenden Abgeordneten – zugestimmt.

Am 26. März hat das Bundesverfassungsgericht in einem sogenannten Hängebeschluss verkündet, dass das Gesetz auf Erlass einer einstweiligen Anordnung vorerst nicht durch den Bundespräsidenten ausgefertigt werden darf. Dieser einzigartige Vorgang zeigt, dass wir uns mit diesem Gesetz in einem grundgesetzrelevanten Bereich befinden, mit einer schwerwiegenden Rückwirkung auf die Stabilität unseres Rechtsstaates.

Am 21. April 2021 hat das Bundesverfassungsgericht mit Beschlussdatum vom 15. April 2021 einen Antrag auf einstweilige Verfügung abgelehnt.

Wir sehen uns daher  in der Pflicht, unsere Auffassung von den unverzichtbaren Rechten und Pflichten des Deutschen Bundestages durch eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht zu unterstreichen und zu bewahren. In der Klage wird gefordert, die Beschlüsse des Bundestages und des Bundesrates zum EU-Eigenmittelbeschluss-Ratifizierungsgesetz für unwirksam zu erklären. In der Konsequenz entfiele die deutsche Zustimmung zur Aufnahme von Kapitalmarktanleihen durch die EU und der EU-Eigenmittelbeschluss wäre nichtig.

Wir sind überzeugte Europäer und Unterstützer einer freien und demokratischen Europäischen Union. Wir haben in zahlreichen Verträgen die gemeinsame Verantwortung und die Pflichten der Mitgliedsstaaten festgelegt.

Dazu zählt insbesondere, dass Verträge und Versprechen zu halten sind. Laut EU-Vertrag ist es der Europäischen Union untersagt, an den Kapitalmärkten Schulden aufzunehmen und die Haftung von Schulden eines Mitgliedslandes einem anderen Mitgliedsland aufzubürden. Nach unserer Auffassung führt der EU-Eigenmittelbeschluss zum Wort- und Vertragsbruch und gefährdet letztlich das gemeinsame europäische Projekt.

Mit dem Gesetz soll der EU die Möglichkeit gegeben werden, den Wiederaufbaufonds “Next Generation EU” in einer Höhe von 750 Milliarden Euro einzurichten. Die EU wird damit ermächtigt, eigenständig Kapitalmarktanleihen zu erheben. Der Bundesrechnungshof hat dies kritisiert und das Gesetz für nicht zustimmungsfähig erklärt. Zahlreiche Finanzwissenschaftler warnen zudem vor den Haftungsrisiken für Deutschland. Einzelne Mitgliedsstaaten könnten sich künftig, ohne Angabe von Gründen, Geld aus diesem Fonds leihen – und, wiederum ohne Angabe von Gründen, die Rückzahlung verweigern. Die Schulden würden dann durch andere Mitgliedstaaten – vor allem Deutschland – getilgt.


Laut Bezeichnung ist es zwar ein Wiederaufbaufonds für Corona bedingte Folgen, die Gelder müssen aber nicht ausdrücklich dafür verwendet werden. Bereits jetzt haben einige Mitgliedsstaaten Planungen vorgelegt, um mit Milliardensummen aus dem Fonds ihre Haushalte zu sanieren oder anderweitige Projekte zu finanzieren. Der sogenannte Wiederaufbaufonds ist also offenbar ein Entschuldungsfonds. Ein solcher Fonds aber würde Geist und Inhalt der EU-Verträge verletzten.

Mit dem Gesetz würde der Weg zu einer Fiskalunion (tatsächlich: Schuldenunion) geebnet. Eine solche Schuldenunion widerspricht nicht nur den grundlegenden Bestimmungen der europäischen Verträge, sondern auch dem Grundgesetz. Das Haushaltsrecht des Deutschen Bundestages würde mit diesem Gesetz ausgehebelt und de facto von Deutschland an die EU abgegeben.

Dokumentiert wurde diese Haltung durch Außenstaatsminister Michael Roth (SPD), der in der Bundestagdebatte am 25. März betonte, beim Fonds und dessen Finanzierung handle es sich um einen “notwendigen und überfälligen Schritt in Richtung Fiskalunion”.

Insbesondere verstößt das Eigenmittelbeschluss-Ratifizierungsgesetz (ERatG) aus unserer Sicht gegen das Demokratieprinzip (“Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus”) und verletzt die grundrechtsgleichen Rechte der Bundestagsabgeordneten (“Sie sind Vertreter des ganzen Volkes”), festgehalten in den Artikeln 20 und 38 des Grundgesetzes. Aus diesen Artikeln ergibt sich das für ein Parlament grundlegende Haushaltsrecht des Deutschen Bundestages, dass durch dieses Gesetz eingeschränkt würde. Der damit einhergehende Verzicht auf haushaltswirtschaftliche Gestaltungsmacht ist mit dem Demokratieprinzip des Grundgesetzes unvereinbar.

Besonders schwer wiegt der Umstand, dass die Höhe des Risikos für Deutschland, im Falle der Nicht-Zahlungen der anderen Mitgliedsstaaten, nicht beeinflussbar ist – und Deutschland im Worst-Case-Szenario alles zahlen müsste. In diesem Fall ist der Deutsche Bundestag in seinem politischen Gestaltungsraum komplett eingeschränkt und hat keinen Einfluss auf die finanziellen Risiken – im klaren Widerspruch zum Grundgesetz.

Unterzeichnet von:
Dr. Michael von Abercron (MdB), CDU
Veronika Bellmann (MdB), CDU
Hans-Jürgen Irmer (MdB), CDU
Dr. Saskia Ludwig (MdB), CDU
Sylvia Pantel (MdB), CDU
Hans-Jürgen Thies (MdB), CDU
Dr. Dietlind Tiemann (MdB), CDU

Quelle: http://sylvia-pantel.de/schuldenunion-warum-meine-cdu-kollegen-und-ich-jetzt-klagen/

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