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Silvesternacht-Causa: Unionsfraktion will Lücken im Sexualstrafrecht schließen

Im Zusammenhang mit den sexuellen Übergriffen und Eigentumsdelikten, die sich in der Silvesternacht in mehreren deutschen Städten ereigneten, gibt es eine intensive Diskussion um Verschärfungen im Strafrecht. Hierzu erklärt die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Elisabeth Winkelmeier-Becker:

„Derartige schlimme Taten dürfen sich weder so noch in anderen Konstellationen wiederholen. Deshalb sehen wir weiteren Handlungsbedarf und fordern den Justizminister auf: 033_30

  • Sexuelle Belästigung, die nicht die Grenze zur sexuellen Nötigung überschreitet, muss unter Strafe gestellt werden: Auch wenn es „nur “ um Grapschen geht, ist das ein massiver und traumatisierender Übergriff, der durch nichts zu rechtfertigen ist! Bundesminister Maas hat dies bisher abgelehnt, dabei darf es nicht bleiben. Unabhängig davon werden wir Schutzlücken im Sexualstrafrecht schließen, die allerdings nicht erst seit Silvester auf der Agenda stehen und dort auch keine konkreten Strafbarkeitslücken zur Folge haben.
  • Die Tatvariante des „Antanzens“ muss selbständig unter Strafe gestellt werden. Wer so zum Diebstahl ansetzt, darf auch dann nicht davon kommen, wenn der Angriff abgewehrt werden kann! Leider wird das „Antanzen“ in der Praxis teilweise als bloße straflose Vorbereitungshandlung angesehen. Deshalb ist Handlungsbedarf geboten.
  • Wir brauchen eine bessere Rechtsgrundlage zur Beschlagnahme von Handys zum Zweck der Identitätsfeststellung, auch wenn sie nicht als Tatmittel eingesetzt werden. Die Handys können dann anschließend unter Angabe der geprüften Personalien wieder abgeholt werden. In Köln hätte dies bei der Ermittlung der Täter sehr hilfreich sein können.
  • Für Grapschereien und Nötigungen, die aus einer Menschenmenge heraus begangen werden, sollte eine entsprechende Regelung wie bei der Beteiligung an einer Schlägerei geschaffen werden. Dann macht sich derjenige strafbar, der an solchen Übergriffen teilnimmt, auch wenn sein konkreter Tatbeitrag im Übrigen nicht sicher geklärt und bewiesen werden kann.  Dies hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz bisher abgelehnt.
  • Die Möglichkeit der Anordnung von Untersuchungshaft muss erleichtert werden: Der Katalog der Straftaten, bei denen Untersuchungshaft auch angeordnet werden kann, wenn kein Haftgrund vorliegt, muss auf weitere schwere Straftaten ausgeweitet werden– wie beispielsweise auf die Vergewaltigung und auf schweren Raub.
  • Es ist richtig, dass vor allem bei einigen typischen Strafratbeständen die Ausweisung und Abschiebung erleichtert werden sollen. Zu diesen Tatbeständen müssen auch Urkundsdelikte gehören: Wer den Staat über seine Nationalität belügt, um bessere Bleibechancen zu erschleichen, wer Meldepflichten umgeht und unseren Staat nicht respektiert, darf kein Bleiberecht bekommen.“

Kommentare

5 Antworten

  1. Zu dem Artikel:
    Manchen Forderungen kann ich voll und ganz zustimmen, mit anderen habe ich so meine Probleme.

    Natürlich soll jede sexuelle Belästigung strafbar sein. Ich verstehe auch nicht, warum sie das noch nicht ist.
    Für erleichterte Abschiebungen bei schweren Straftaten bin ich auch (allerdings muss ich betonen: bei SCHWEREN oder zumindest mittelschweren).
    Auch dass bei Vergewaltigung oder schwerem Raub keine Untersuchungshaft angeordnet werden kann, wundert mich. Ich dachte, Untersuchungshaft ist bei allen schweren Straftaten möglich, wenn Flucht- oder Verdunkelungsgefahr besteht.

    Mit dem „Antanzen“ ist das so eine Sache. Einerseits ist es theoretisch begrüßenswert, wenn die Vorbereitung zu einem Diebstahl bestraft wird. Andererseits darf es auch nicht dazu führen, dass jeder Fußballfan, der vor überschäumender Freude einem Passanten den Arm um die Schulter legt, von diesem wegen „Antanzens“ angezeigt werden kann (obwohl er mit Stehlen gar nichts im Sinn hatte).
    Auch halte ich es für bedenklich, wenn man für Grabschen bestraft werden können soll, auch wenn es nicht bewiesen werden kann. Ich stelle mir vor, ich wäre in dem Gedränge am Kölner Hauptbahnhof zufällig in so eine Gruppe von arabischen Jugendlichen geraten – dann könnte ich für das bestraft werden, was sie getan haben.

  2. Egal, wie man das Strafrecht verschäft, man müsste die Männer ,,entschärfen“. Bei Taharrush – ein Ausdruck, den es nur im Isllamgebiet gibt, weil es dort üblich ist, Frauen auf offener Straße oder im Gedränge sexuell in Gruppen Gewalt anzutun, mit dem koranischen Ziel, die Frauen im Hause einzusperren, denn auch eine Burka nützt den Frauen nichts, wo Frauen Freiwild sind und die brutale von einer Ideologie geförderte Geilheit herrscht), Frau Dr, Merkel hat gesagt: Der Islam gehört zu Deutschland und weiter: Wir müssen die Migrantengewalt akzeptieren >> und damit ist Taharrush auch bei uns salonfähig geworden. Wäre es nicht wunderbar, würde unsere Kanzlerin auch einmal diese Kulturbereicherung erleben? Sie würde den Rest ihres Lebens daran denken – so wie die geschundenen Frauen!!

    1. Jetzt übertreiben Sie nicht maßlos und erfinden Sie nicht ihre eigenen Tatsachen.

      1. „Taharrush“ ist ein Verbrechen dort wie hier. Junge Männer tun das, weil sie ihren Geschlechtstrieb nicht unter Kontrolle haben. Dass es von führenden Muslimen angeordnet wird mit dem Ziel, dass die Frau weggesperrt wird, ist nur Ihre Erfindung.

      2. Was heißt „von einer Ideologie geförderte Geilheit“? Sie wird insofern „gefördert“, als im Islam jegliche Zärtlichkeit außerhalb der Ehe verboten ist; in der Folge wird dann auch jeder noch so unschuldige Kontakt zwischen Jungs und Mädchen sexualisiert und verteufelt. Aus dieser Atmosphäre des Entzugs und der Unfähigkeit zu normalem Umgang entstehen wohl solche Übergriffe.

      3. „salonfähig“ ist hier gar nichts geworden. Alle, mit Ausnahme von Claudia Roth, haben diese Übergriffe aufs Schärfste verurteilt.

    1. Na ja, ich werde dieses Jahr nicht zum Karneval gehen, auch wenn er stattfindet. Nicht wegen sexueller Übergriffe (bin eh männlich), sondern wegen der Gefahr eines Anschlags. Bin diesen Advent auch kaum auf Weihnachtsmärkte gegangen, aus diesem Grund.

      Diese Gefahr ist m.E. noch wesentlich größer. Gegen sexuelle Übergriffe kann man z.B. mit massiver Polizeipräsenz etwas tun, gegen Anschläge praktisch nicht.

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