Top-Beiträge

Links

Sind Bundesbürger auch am Ende ihres Lebens schutzlos?

Pressemeldung der Initiative NIE WIEDER zum „Tag der Organspende“ am 2. Juni 2012

Am 25.5.2012 verabschiedete der Deutsche Bundestag ein neues Transplantations-Gesetz, mit dem er die Richtlinien des Europäischen Parlaments und des Europarates vom 7.7.2010 rechtzeitig zum Tag der Organspende umsetzte.

Mit der sog. „Entscheidungsregelung“ will der Gesetzgeber darauf hinwirken, daß sich jeder Bundesbürger frühzeitig und schriftlich zur Organspende verbindlich erklärt. So hofft man, dem Organmangel wirksam entgegenzutreten.

Wer aufmerksam die Debatten der Politiker und Experten in den letzten Wochen und Monaten verfolgte, mußte feststellen, daß der Focus zur Entscheidungsfindung fast ausschließlich auf mögliche Organempfänger gerichtet war.

Über Organspender sprach man wie selbstverständlich nur von toten Menschen und suggerierte somit der Öffentlichkeit, daß weltweit wissenschaftliche Einigkeit über den Todeszeitpunkt eines Menschen herrsche. Doch weit gefehlt!

So möchten wir stellvertretend für viele andere Personen, denen es ähnlich ergangen ist, Karl-Heinz Pantke sprechen lassen, der ein sog. Locked-in-Syndrom durchlitten hatte und feststellte: “Nach einem Stamm-Hirn-Infarkt war ich nach britischer Definition tot, nach deutscher nicht.“  – Solche Beispiele lassen daran zweifeln, daß Organe allein von bereits verstorbenen Menschen entnommen werden.

Im Artikel 1 des Grundgesetzes verpflichtet sich der deutsche Staat zum Schutz seiner Bürger. Doch wie dieser Schutzauftrag von den Parlamentariern verstanden wird, sehen wir nicht nur an der Tatsache, daß ungeborene Menschen faktisch bis zur Geburt rechtlos sind und nach gewissen Kriterien straffrei getötet werden können, sondern auch am Transplantationsgesetz.

Nach dem am vergangenen Freitag beschlossenen Gesetz ist eine wissenschaftliche Klärung der Todesdefinition nicht vorgesehen und der Gesetzgeber nimmt billigend in Kauf, daß sterbende Menschen durch eine Organentnahme getötet werden. 

Wie ist es möglich, daß in Deutschland, 67 Jahre nach Auschwitz, Gesetze erfolgen, die das Töten von ungeborenen und geborenen Menschen straffrei erlauben bzw. medizinische Eingriffe gestatten, die eine Tötung geborener Menschen zumindest billigend in Kauf nehmen?

Hat sich unser Staat nicht längst als Rechtsstaat verabschiedet? 

Die Initiative „Nie Wieder! e.V.“ fordert alle Bundesbürger auf, sich erst dann zur Organspende zu erklären, wenn zweifelsfrei geklärt ist: Wann ist der Mensch wirklich gestorben? Wann ist er tot?

Günter Annen


Initiative Nie Wieder! eV. – 69469 Weinheim – Cestarostraße 2 – Tel. 06201 / 2909929
E-Mail: presse@nachrichten-lebensrecht.de

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Kategorien

Aktuelle Beiträge

Archiv

Archive

Artikel-Kalender

April 2024
M D M D F S S
1234567
891011121314
15161718192021
22232425262728
2930  

Blog Stats

683488
Total views : 8762328

Aktuelle Informationen und Beiträge abonnieren!

Bitte geben Sie Ihre E-Mail-Adresse an, wenn Sie kostenlos über neu erschienene Blog-Beiträge informiert werden möchten.