Kanzleramtsminister Helge Braun und andere Spitzenpolitiker haben bereits gefordert, nicht-geimpfte Bürger sollten „weniger Freiheiten“ haben als geimpfte; zudem drohte Braun mit einem „Lockdown für Ungeimpfte“.
Dazu erklärt die Fraktionsvorsitzende der AfD im Deutschen Bundestag, Dr. Alice Weidel (siehe Foto):
„Braun spaltet die Gesellschaft in Bürger erster und zweiter Klasse. Eine systematische Diskriminierung ungeimpfter Bürger ist mit dem Grundgesetz nicht zu vereinbaren.
Grundrechte stehen jedem Bürger von Geburt an zu und werden nicht von der Regierung nach Gutdünken zugeteilt. Die Entscheidung für oder gegen eine Impfung muss eine freie Willensentscheidung unter Abwägung individueller Vorteile und Risiken bleiben. Ein indirekter Impfzwang durch selektiven Grundrechtsentzug ist unethisch und verfassungswidrig.
Die Argumente, die Kanzleramtsminister Braun, der baden-württembergische Ministerpräsident Winfried Kretschmann und andere für ihre Forderung nach faktischer ‚Impf-Apartheid‘ anführen, sind auch in der Sache fragwürdig. Durch eine Impfung kann weder das Ansteckungs- noch das Erkrankungsrisiko ausgeschlossen werden.“
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3 Antworten
Leider findet sich erst im letzten Satz das einzige brauchbare Corona-spezifische Argument angedeutet. Alles davor gesagte ist, in der Allgemeinheit der Formulierung, nicht stimmig. Denn natürlich können gewisse Grundrechte prinzipiell eingeschränkt werden. Die Möglichkeit einer Einschränkung einschränkbarer Grundrechte ist sogar in der Formulierung dieser Grundrechte ausdrücklich niedergelegt. Und selbstverständlich kann daher ein Impfzwang auf Basis von Grundrechten nicht generell ausgeschlossen werden. Einen Zwang zur COVID-Impfung kann es nur deswegen nicht geben, weil das weder die Gefährdungslage noch Sicherheit und Wirksamkeit der vorhandenen Impfstoffe hergeben.
Alles vor dem letzten Satz gesagte ist im Ansatz eine neue Grundrechtediskussion. Nämlich z. B.: Sind die in der europäischen Menschenrechtskonvention formulierten Grundrechte hinreichend stimmig formuliert? Schützen sie den Bürger vor willkürlichen Entzug seiner Grundrechte? Müssen Formulierungen nachgeschärft werden oder Ergänzungen angefügt werden?
Das Problem ist, dass gegenwärtig, bei diesem Niveau gesellschaftlicher Hysterisierung, eine vernünftige Wertediskussion mit Einfluss aufs politische System ausgeschlossen scheint. Wir sollen quasi zufrieden sein, mit dem, was wir haben. Immerhin gibt es eine vage Begründungspflicht für die Einschränkung einschränkbarer Grundrechte. Wie weit diese Einschränkungen gehen werden wird aber von der Bereitschaft und vom Widerstand jedes Einzelnen abhängen.
Sollte das so kommen, wird das letzte Wort wohl wieder mal das BVG haben
Grundgesetz, Art. 1:
Die Würde des Menschen ist unantastbar.
Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
Der wichtige Artikel beinhaltet also etwas, was Politiker nicht beliebig jemanden zugestehen oder auch wegnehmen können.
Zumindest sollte dies für eine Demokratie gelten, die noch glaubhaft sein will.
Immer unverhohlener kommt eine Impfpflicht ins Gespräch.
Was ist eine Impfpflicht? – Schlicht nichts anderes als ein Impf-ZWANG!
Dann aber auch bitte so nennen.
Frau Dr. Alice Weidel´s Einschätzung teile ich deshalb voll und ganz.