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Von Eugen Abler

Die beiden württembergischen Bischöfe Ernst-Wilhelm Gohl (evang.) und Gebhard Fürst (kath.) sprechen sich gegen eine Änderung der Regelung zur Abtreibung aus. In einer gemeinsamen Erklärung würdigen Fürst und Gohl die 1993 gefundenen rechtlichen Regeln zur Abtreibung als einen Kompromiss, der ungeborenes Leben unter Schutz stelle und zugleich der Selbstbestimmung der Frau Rechnung trage.

Hintergrund der Diskussion ist der Auftrag der Bundesregierung an eine Kommission von 18 Experten aus Medizin, Recht und Ethik, die Anfang 2024 Vorschläge für eine Reform der Abtreibungsgesetzgebung außerhalb des Strafrechts, wie von der Bundesfamilienministerin gefordert, vorlegen will.

Die beiden Bischöfe befürchten, dass eine Neufassung „alte Gräben erneut aufreißen würde“. Auch in der derzeitigen Gesetzeslage ist die Tötung eines wehrlosen Kindes im Mutterleib rechtswidrig, bleibt aber straffrei, wenn sie in den ersten zwölf Wochen der Schwangerschaft und nach einer Beratung geschieht.

BILD: Buchtitel von Eugen Abler, dem ehem. Kommunalpolitiker der CDU aus Bodnegg

Es bleibt aber: Das fünfte Gebot Gottes sagt uns in aller Klarheit „Du sollst nicht töten“. Dieses Gebot gilt ab der Verschmelzung von Samen und Eizelle bis zum Ende des Lebens. Der Mensch sollte sich nicht über dieses Gebot hinwegsetzen.

Die Würde des Menschen wird nie stärker mit Füßen getreten, als wenn ein unschuldiges Kind getötet wird. Die Kirchen dürfen sich mit der derzeitigen Regelung der Abtreibungsfrage nie abfinden und sind gehalten, sich als Anwälte des Lebens für einen Lebensschutz ohne Abstriche einzusetzen.

Der jetzigen Regelung als das sozusagen „kleinere Übel“ gegenüber einer neuen Fassung des Abtreibungsgesetzes den Vorzug zu geben ist eine Missachtung der Schöpfungsordnung und damit des Willens Gottes.

Der Mensch ist nicht der Herr über Leben und Tod!

 

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