Weder „Bischof verhaftet“ noch Vatikanbank betroffen
Das Wichtigste hierzu: Eine Klarstellung von Radio Vatikan lag gestern bereits um 12:26 Uhr vor. Wenn man nur gewollt hätte, wären damit etliche mangelhafte Meldungen überflüssig gewesen.
Einige Medien haben inzwischen immerhin z.B. den „Bischof“ zurückgenommen. Entgegen einiger Behauptungen war der Verhaftete kein Bischof. Er war auch nicht „der Prälat von Salerno“. Der Monsignore namens Nunzio Scarano arbeitete überhaupt nicht für die Vatikanbank, sondern für die „APSA“, eine vatikanische Behörde zur Immobilienverwaltung.
Und dort war der „hochrangige Mitarbeiter“ bis vor etwa einem Monat ein Rechnungsprüfer mit einem einzigen Untergebenen. Zum Zeitpunkt seiner Verhaftung war er aber auch dort kein Mitarbeiter mehr, weil er nach den Regeln des Vatikans schon vor Wochen bei Vorliegen eines Anfangsverdachtes vom Dienst suspendiert wurde.
Vatikansprecher Frederico Lombardi wies gestern schon vormittags in einer Presse-Erklärung darauf hin, dass man seitens des Vatikans zu jeder Zusammenarbeit mit den italienischen Behörden bereit sei, aber von dort „noch keine Anfragen“ vorlägen.
Die dubiosen Finanztransaktionen des Prälaten sind also nicht von der Vatikanbank zu ver-antworten. Es handelt sich nicht um dienstliche Tätigkeiten, sondern um rein private Machenschaften des Geistlichen, der offenbar einigen Freunden behilflich sein wollte, große Geldsummen am Zoll vorbei zu schmuggeln.
Quelle und vollständige Infos hier: http://kreuzknappe-zwei.blogspot.de/2013/06/mangelhaft-das-gestrige-presse-marchen.html
Richtigstellung von Radio Vatikan: http://de.radiovaticana.va/news/2013/06/28/vatikan_best%C3%A4tigt_ermittlungen_gegen_apsa-rechnungspr%C3%BCfer_/ted-705542
Weiterer Artikel hier: http://beiboot-petri.blogspot.de/2013/06/der-nachste-skandal.html
3 Antworten
Zitat:Es handelt sich nicht um dienstliche Tätigkeiten, sondern um rein private Machenschaften des Geistlichen, der offenbar einigen Freunden behilflich sein wollte, große Geldsummen am Zoll vorbei zu schmuggeln.
Vielleicht ergänzt man dieses Zitat insofern, dass es sich lt. eigener Aussage des Monsignore um Freundschaftsdienste handeln soll. Betrug gegenüber einem Arbeitgeber ist immer und in jedem Fall eine private kriminelle Handlungsweise. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft sind längst nicht abgeschlossen , daher ist die Aussage es handelt sich OFFENSICHTLICH……………….nicht zutreffend.
Guten Tag,
in dem Artikel steht nicht, wie von Ihnen in Großbuchstaben zitiert, „offensichtlich“, sondern „offenbar“, was bekanntlich nicht dasselbe ist.
Freundlichen Gruß!
Felizitas Küble