Pressemitteilung von FAKTENKONTOR:
Wer Missstände öffentlich machen möchte, muss dabei oft hohe persönliche Risiken in Kauf nehmen. Das zeigt aktuell erneut der Fall Julian Assange, dessen Auslieferung in die USA ein britisches Gericht vor kurzem für zulässig erklärt hat.
In den Vereinigten Staaten droht Assange eine Anklage wegen Spionage und bei Verurteilung eine lange Haftstrafe. Ein ähnliches Schicksal droht auch dem Whistleblower Edward Snowden, Auslöser der NSA-Affäre, sobald er sein russisches Exil verlässt.
In der Europäischen Union (EU) sind Whistleblower seit dem 18. Dezember 2021 besser geschützt.
Seitdem gilt die europäische Hinweisgeberschutz-Richtlinie – auch in Deutschland. Dabei versäumte es die Bundesregierung, sie in nationales Recht umzusetzen. Nunmehr können die Regelungen gegenüber dem öffentlichen Sektor zumeist 1:1 geltend gemacht werden.
Für die Privatwirtschaft bleibt ein nationales Gesetz nötig, welches die Ampelkoalition bereits angekündigt hat.
Hinweisgeber-System und Beauftragter sind Pflicht
Grundsätzlich betrifft die Richtlinie juristische Personen wie Firmen, Behörden und andere Rechtsträger mit mehr als 50 Mitarbeitern sowie alle Finanzdienstleister. Sie müssen ein internes Hinweisgebersystem implementieren und einen verantwortlichen Ansprechpartner benennen.
Die neuen Meldemöglichkeiten sollen z. B. Angestellte, Kunden oder Lieferanten stärken, die Hinweise zu Rechtsverstößen oder Fehlverhalten melden wollen. Die Kanäle müssen dabei hohen Anforderungen genügen. So gilt, dass die Identität des Hinweisgebers jederzeit anonym bleiben muss, um ihn oder sie beispielsweise vor einer drohenden Kündigung zu schützen.
Viel Aufwand bei wenig Nutzen?
Im Gegenteil: Ein notwendiger Hygiene-Faktor, um die eigene Reputation zu schützen. Mit einem geeigneten System können Unternehmen Missstände künftig schneller erkennen und handeln bevor es zum Reputationsgau kommt.
So hätten sich beispielsweis VW und EY viel Ärger erspart. Denn wo Hinweisgeber normalerweise – wenn auch zumeist erst spät – direkt den Weg an die Öffentlichkeit gehen, steht ihnen nun eine neue Lösung zur Verfügung. Unternehmen haben so die Chance, früher von Missständen zu erfahren und Imageschäden bis hin zu staatsanwaltlichen Ermittlungen zu vermeiden.
Durch das Inkrafttreten der Richtlinie läuft vielerorts die Suche nach einem geeigneten Hinweisgeber-Tool auf Hochtouren, die Telefone von entsprechenden System-Anbietern wie Hintbox laufen heiß. Daher wird es allerhöchste Zeit, dass auch Pressesprecher und Corporate Affairs-Abteilungen das Thema auf ihre Agenda setzen.
Dabei sind sie mit drei zentralen Herausforderungen konfrontiert.
Quelle und FORTSETZUNG des Artikels von Roland Heintze hier: https://www.faktenkontor.de/corporate-social-media-blog-reputationzweinull/eu-whistleblower-richtlinie-kommunikative-herausforderungen/
Eine Antwort
Korruption in ihren vielfältigen Ausformungen ist sichtlich das Krebsgeschwür unserer Gesellschaft! Da ist es nur recht und billig, aufzudecken, aufzuklären und die Verursacher wirksam zur Verantwortung zu ziehen! Aber leider können es sich die meisten Verursacher immer noch „richten“…..