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SPD will Gesetz gegen Renten- und Gehalts-Exzesse von Topmanagern blockieren

Die SPD-geführten Bundesländer planen bei der letzten Bundesratssitzung in dieser Legislaturperiode am kommenden Freitag u.a. die Aktienrechtsnovelle und damit die Begrenzung von Managergehältern und Managerrenten zu verhindern.

Hierzu erklärt der stellv. Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Günter Krings:

„Die SPD verhindert eine Eindämmung von Managergehältern und ihrer Altersversorgung. Damit verstärkt sie eine soziale Schieflage in Unternehmen anstatt diese, wie stets von ihr gefordert, zu beenden.

Die christlich-liberale Regierungskoalition hatte im Frühjahr eine Neuregelung zur besseren Kontrolle der Managervergütung, die insbesondere auch die Altersbezüge erfasst, auf den Weg gebracht. Erstmalig muss nach der von uns initiierten Aktienrechtsnovelle die Höhe maximal erzielbarer Einkünfte vom Aufsichtsrat vorgeschlagen und von der Hauptversammlung bestätigt werden. Die Aktionäre und damit die Eigentümer des Unternehmens haben ein verbindliches Vetorecht. Wir wollen, dass Aktionäre künftig die Chance haben, Gehalts- und Rentenexzesse ihrer Topmanager zu verhindern.

Damit entscheiden die Aktionäre künftig nicht nur über das Gehalt, sondern auch über die Höhe von  Altersversorgungen und Abfindungen der Unternehmensvorstände. Das schafft Transparenz. Die Eigentümer werden künftig genau wissen, welche finanziellen Auswirkungen möglich sind und können bei unangemessenen Forderungen exzessive Gehälter und Pensionen stoppen. Sie erhalten das letzte Wort.

Dies will die SPD nun verhindern. Damit verhindert sie auch eine Eindämmung der Rentenexplosion bei Top-Managern. Die Verantwortung für künftige Mega-Renten und hohe Millionengehälter wäre dann klar bei der Opposition zu suchen.“

Hintergrund:

Das Gesetz zu Verbesserung der Kontrolle der Vorstandsvergütung und weiterer aktienrechtlicher Vorschriften wurde am 27. Juni 2013 im Bundestag in 2./3. Lesung angenommen. Der Aufsichtsrat soll zu den Vorstandsgehältern (einschließlich Renten und Abfindungen) einen Vorschlag für Vergütungssystem und konkrete Höchstgrenzen machen, die jährliche Hauptversammlung kann diese annehmen oder ablehnen.

Es handelt sich zwar um ein sogenanntes Einspruchsgesetz. Durch die Anrufung des in dieser Wahlperiode nicht mehr tagenden Vermittlungsausschusses fällt das Gesetz aber unter den Grundsatz der Diskontinuität und müsste in der kommenden Wahlperiode neu eingebracht werden.

Die SPD hatte bereits in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung Anfang Juli  angekündigt, den Vermittlungsausschuss anzurufen, damit das Gesetz in der 17. Wahlperiode nicht mehr verabschiedet werden kann. In der heutigen Ausgabe des Handelsblatts bestätigt dies der Justizminister von Nordrhein-Westfalen, Thomas Kutschaty.

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