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StA und Polizei Münster: Campingbus raste in eine Menschenmenge

Polizei lobt besonnenes Verhalten der Münsteraner Bürger

Gemeinsame Presse-Erklärung der Staatsanwaltschaft (StA) Münster und der Polizei Münster vom 8.4.2018:

Am Samstag, dem 7.4.18, fuhr um 15:27 Uhr ein silbergrauer Campingbus im Zentrum von Münster in eine Gruppe von Menschen, die sich im Außenbereich einer Gaststätte aufhielt. Dabei wurden zwei Personen getötet und mehr als 20 zum Teil schwer bis hin zur akuten Lebensgefahr verletzt. 

Ums Leben gekommen sind bei dieser Tat eine 51-jährige Frau aus dem Kreis Lüneburg und ein 65-jähriger Mann aus dem Kreis Borken. Unmittelbar im Anschluss an die Tat richtete sich der Täter mit einer Schusswaffe selbst.

BILD: Der Tatort am heutigen Sonntag in Münsters Altstadt: Absperrungen weitgehend aufgehoben, aber nach wie vor viel Polizeipräsenz

Einsatzkräfte der Polizei und der Rettungsdienste waren innerhalb kürzester Zeit vor Ort. Die Polizei riegelte den Tatort weiträumig ab. Aufgrund des Tathergangs mussten die Beamten berücksichtigen, dass es sich um einen Anschlag handeln könnte. Deshalb war eine besondere Vorsicht und Umsicht am Tatort geboten.

Bei der ersten Inaugenscheinnahme des Tatfahrzeugs erkannten die Beamten mehrere Drähte, die zum Teil ins nicht einsehbare Fahrzeuginnere führten. Um eine Gefährdung für die Anwohner und die Einsatzkräfte auszuschließen, untersuchten Experten des Landeskriminalamts aus Düsseldorf intensiv das Fahrzeug. Erst nachdem die nötige Sicherheit gegeben war, konnten die Ermittler das Fahrzeug durchsuchen. Neben der bereits sichergestellten Tatwaffe lagen noch eine Schreckschusswaffe und rund ein Dutzend sogenannter Polenböller im Campingbus.

„Nach dem jetzigen Stand der Ermittlungen handelt es sich bei dem Fahrer vermutlich um einen 48-jährigen Mann aus Münster“, äußerte Oberstaatsanwalt Martin Botzenhardt für die Staatsanwaltschaft Münster. „Bislang liegen keine Hinweise auf einen möglichen Hintergrund für die Tat vor. Die Ermittlungen werden mit Hochdruck und in alle Richtungen geführt.“

Am Abend durchsuchten die Ermittler die Wohnung des vermutlichen Tatverdächtigen. Zunächst öffneten Spezialisten aus Sicherheitsgründen die Wohnungstür mit Hilfe von Sprengmitteln, anschließend nahmen die Ermittler die Räume in Augenschein. Sie fanden dabei u.a. weitere Polenböller und eine Dekowaffe (unbrauchbar gemachte Maschinenpistole TYP AK 47).

„Wir haben zur Unterstützung Polizisten aus ganz Nordrhein-Westfalen angefordert, um alle notwendigen Maßnahmen zur Aufklärung dieser schrecklichen Tat zu ergreifen“, erläuterte der Einsatzleiter Polizeidirektor Martin Fischer im Polizeipräsidium.

Bereitschaftspolizisten sperrten dabei den Tatort weiträumig ab, Kriminaltechniker sicherten die Spuren und Ermittler gingen zahlreichen Hinweisen nach.

Dabei lobte der Einsatzleiter das besonnene Verhalten der Münsteraner Bürger unmittelbar nach der Tat: „Die Polizei konnte die notwendigen Maßnahmen schnell und reibungslos treffen, alle haben sich vorbildlich verhalten und den Tatortbereich sehr schnell verlassen.“

Mittlerweile laufen viele Hinweise zur Tat bei der Polizei Münster ein. Das Bundeskriminalamt hat im Internet ein Hinweisportal geschaltet.

Unter der Adresse https://www.bka-hinweisportal.de können Videos oder Fotos, die im Zusammenhang mit der Tat stehen, hochgeladen werden.

„Allein die Tatortaufnahme wird viel Zeit in Anspruch nehmen“, sagte Fischer: „Wir brauchen Zeit, die Spuren auszuwerten und die Ergebnisse der Ermittlungen zusammenzuführen.“

Auch am Sonntag sind Behinderungen oder Einschränkungen in Münsters Innenstadt aufgrund der andauernden Tatortaufnahme möglich.

Quelle: https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/11187/3910322?utm_source=directmail&utm_medium=email&utm_campaign=push

Kommentare

29 Antworten

  1. Baldur,

    es ist sinnlos mit Leuten wie Ihnen zu diskutieren. Dass Putin ein Massenmörder ist, steht fest und hat nichts mit „Russophobie“ zu tun. Seine Truppen morden und bombardieren für Assad und unterstützen diesen bei seinem blutigen Tun.

    Es geht nicht um Russland, sondern um Wladimir Putin und seine Politik. Putin wurde als KGB-Offizier geschult in Desinformation. Putin ist schlicht davon getrieben, Russland zur alten Größe zurück zu führen. Und er wird kein Mittel scheuen, das geeignet ist, dieses Ziel zu erreichen.

    Ihre Blase wird irgendwann platzen. Und das wird sehr schmerzhaft sein, je länger es sich hinzieht.

  2. Baldur,

    obwohl es hier nicht das Thema ist , aber Sie scheinbar von dem unstillbaren Verlangen getrieben werden, die russische Herkunft des verwendeten Gifts zu leugnen, hier nochmal die Tatsachen:

    „Die Organisation für ein Verbot der Chemiewaffen (OPCW) hat einen Expertenbericht zum Fall des vergifteten Ex-Doppelagenten Sergej Skripal und seiner Tochter Julija veröffentlicht. Die Ermittler bestätigten gut einen Monat nach dem Attentat auf der Basis von Boden-, Gewebe- und Blutproben die britischen Angaben, nach denen der in der früheren Sowjetunion fabrizierte Stoff Nowitschok verwendet worden war. Die OPCW äußerte sich aber nicht dazu, woher das Gift kam und wer daher vermutlich für den Anschlag Anfang März im südenglischen Salisbury verantwortlich ist.“

    Quelle: http://www.spiegel.de/politik/ausland/russland-weist-opcw-bericht-zurueck-briten-wollen-sicherheitsratskonferenz-a-1202626.html

    Der entscheidende Punkt ist die Tatsache, dass es sich um den Stoff Nowitschok handelt, der in der früheren Sowjetunion hergestellt wurde. Und Russland ist nun mal der Rechtsnachfolger der Sowjetunion.

    Russland stünde es jetzt ja frei, zu erklären und zu belegen, dass diese Chemikale durch Diebstahl oder dergleichen in die Hände Dritter gelangt ist, die sie dann eigenmächtig einsetzten. Das aber tut Russland nicht. Der britische Aussenminister Boris Johnson erklärt dazu:

    „Der britische Außenminister Boris Johnson sagte, der OPCW-Bericht stütze seine Schlussfolgerung.

    Das Ergebnis basiere auf Tests von vier unabhängigen, hoch angesehenen Labors aus aller Welt. Alle hätten dieselben schlüssigen Ergebnisse. „Es kann keinen Zweifel daran geben, was benutzt wurde, und es verbleibt keine alternative Erklärung darüber, wer dafür verantwortlich ist – nur Russland hat die Möglichkeiten, Motive und die Vorgeschichte.“ Der Kreml müsse nun Antworten geben.“

    Quelle: wie oben

    Und da hat er einfach Recht.

    Verteidigen Sie ruhig den Massenmörder Putin, der so hilfreich den Diktator Assad darin unterstützt, sein eigenes Volk zu massakrieren. Nur erwarten Sie dafür keinen Beifall.

    Ebensowenig Beifall bekommen Sie von mir von ihrer Trump´schen Medienschelte, wonach alles, was Ihnen nicht gefällt, „Fakenes“ sein müssen.

    1. @ Claus Stephan Merl

      Was Sie hier zusammen schustern, ist kalter Kaffee und längst widerlegt! Sie sollten mal den Quellen nachgehen. Ihre Russophobie schlägt hier wieder Purzelbäume. Nicht nur Sputnik hat davon berichtet. Die FAZ hat ebenfalls ihr erstes Posting darüber zurückgezogen. Ach ZDF hat diese Behauptung mit keiner Silbe erwähnt. Sie machen leider viele Worte um NICHTS.
      Sie nennen Putin einen Massenmörder – welcher Unsinn, solche Blasen zu veröffentlichen.
      Tut mir leid, aber auf solche unqualifizierten Aussagen kann verzichtet werden.

  3. Nochmals zur Glaubwürdigkeit unserer Medien:
    Die offiziellen Lügen, die bei uns verbreitet werden, haben manchmal sehr kurze Beinen:
    Die OPCW hat heute ihre Untersuchungsergebnisse zum „Fall Skripal“ veröffentlicht. Gleich darauf titelten deutsche Leitmedien, die Organisation habe die „russische Herkunft“ des Gifts bestätigt. Dabei kommen im ganzen OPCW-Bericht die Wörter „Russland“ bzw. „russisch“ gar nicht vor. Wissen die deutschen Journalisten etwas, was die OPCW nicht weiß?

    Bemerkenswert ist dabei, dass sogar der britische Sender Sky News, der unter den Ersten war, die diese Nachricht verbreiteten, nichts von einer „russischen Herkunft“ des Nervengifts geschrieben hatte. Warum tauchte diese dann plötzlich bei den deutschen Medien auf?
    https://de.sputniknews.com/politik/20180412320305981-fake-news-gift-herkunft/

    Nur Toren glauben alles, was ihnen vorgesetzt wird!

  4. @ Claus Stephan Merl,
    Sie meinen wohl, hier den Zensor abgeben zu müssen und anderen vorzuschreiben, was sie schreiben dürfen. Nehmen Sie sich doch nicht zu wichtig und nehmen Sie sich etwas zurück. Ihre rechthaberischen Beiträge sind keineswegs zielführend.

    1. Ach Baldur,

      Sie nehmen sich zu wichtig. Sie haben ohne Not ein Fass aufgemmacht und mich mit dem Giftanschlag auf die Skripals in Verbindung gebracht. Das hatte aber mit dem erweiterten Suizid in Münster gar nichts zu tun.

      Was Skripal betrifft, steht jetzt fest, dass Nervengas aus russischer Produktion verwendet wurde. Jetzt gibt es nur folgende zwei Möglichkeiten:

      a) Das Nervengas wurde von Dritten entwendet und gegen die Skripals eingesetzt. Einen derartigen Diebstahl haben aber die russischen Behörden nicht mitgeteilt.
      b) Russland hat mit Billigung der politischen Führung das Giftgas eingesetzt.

      Aber ich vergaß, das laut Gerhard Schröder Wladimir Putin ein lupenreiner Demokrat ist …

      1. Wer sich zu wichtig nimmt, sind eher Sie selbst. Was Sie hier schon wieder als bewiesen ansehen, ist lediglich das Gerede der Nachrichten-Produzenten!

  5. Werter Herr Merl, kaum war die Tat geschehen, wurde schon das Huhn gerupft, weder war die Autopsie abgeschlossen, aber unsere Medien haben ja Röntgenblick und wie war es beim Berliner Attentat, da sollte es ein polnischer LKW-Fahrer gewesen sein, der lange vor der Tat schon tot war und Anis Amri war der Todesfahrer.
    Ohne Untersuchungen des Falles steht fest, dass ja alle Verbrechen erst einmal in die rechte Ecke abgeschoben werden, das nervt – und die linke Ecke, die für Krawalle in Hamburg gesorgt hat, ist fein raus.
    Die Medien sollten sich nicht zum Handlanger von Spekulationen machen – und was ist mit den zwei Flüchtenden aus dem Fahrzeug laut Augenzeugenberichten? Der Tathergang entspricht eher einer radikal muslimischen Kriegsführung, aber es kann natürlich auch sein, dass eine Rarität eines durchgeknallten Deutschen am Steuer saß – und war der wirklich Deutscher oder nur Passdeutscher – und da gibt es noch viele Fragen zu klären, bevor man hier mit Kanonen der Spekulation auf Spatzen schießt.

  6. Ein Deutscher mit dem Vornamen „Jens“ – also nicht kurdischstämmig, Frau Küble, – hat einen sog. „erweiterten Suizid“ begangen. Was die unsägliche Frau von Storch nicht davon abgehalten hat, ihn zunächst indirekt als Flüchtling zu bezeichnen und die Tat der Flüchtlingspolitik zur Last zu legen und ihn danach ohne jegliche Anhaltspunkte hierfür als „Nachahmer islamistischen Terrors“ zu brandmarken.

    Wieder ein Grund mehr, niemals AfD zu wählen.

    Jens R. war wegen massiver psychischer Auffälligkeiten und Suiziddrohungen bekannt:

    http://www.spiegel.de/video/amokfahrt-in-muenster-was-wissen-wir-ueber-den-taeter-video-99016796.html

    Die Tat war trotz psychischer Probleme abscheulich und ist auch nicht zu rechtfertigen. Nur hat sie mit Ausländern oder Asylsuchenden rein gar nichts zu tun.

    1. Guten Tag,
      haben Sie die Polizeimeldung denn korrekt gelesen? Dort ist hinsichtlich des mutmaßlichen Täters von einer „Vermutung“ der Polizei die Rede. Zudem wurde heute gemeldet, daß die Polizei weiter „nach allen Richtungen“ ermittle. Das hat auch Innenminister Seehofer heute in Münster wörtlich bestätigt. An der holländischen Grenze wurden die Sicherheitsmaßnahmen verstärkt.
      Daß der Täter typisch islamistische Terror-Methoden „nachgeahmt“ hat, ist schlicht eine Tatsache. Das macht ihn natürlich nicht zum Islamisten (hat Frau v. Storch auch gar nicht behauptet.
      Wenn Sie doch angeblich so „neutral“ sind: Warum kritisieren Sie dann nicht auch die Spekulationen vieler Medien (allen voran der linke „Tagesspiegel“), der mutmaßliche Täter habe Kontakte zur rechten bzw. rechtsextremen Szene gehabt? Davon steht in der Polizeimeldung kein einziges Wort.
      Bleiben Sie erst einmal selber sachlich – übrigens interessiert mich der Wortlaut einer Polizei-Pressemeldung mehr als der „Spiegel“.
      Freundlichen Gruß!
      Felizitas Küble

      1. Fraui Küble,

        ich mache es kurz:

        1. Es gibt keinen Grund haltlose Spekulationen zu kommentieren. Ihre Links sind inhaltlich wertlos.
        2. Die Identität von Jens R. ist geklärt.
        3. „Nachahmen“ setzt eine entsprechende Absicht voraus. Und Sie können natürlich in den Kopf des Täters schauen und seine Absichten wissen? Das Argument ist auch völlig unsinnig. Sonst würde jeder Straftäter, der Waffen benützt, Islamisten „nachahmen“, weil diese auch Waffen benützen. Außerdem geht es ja um die Stoßrichtung von Frau von Storch: Mit Gewalt soll eine Verbindung zu Zuwanderung und islamistischem Terror hergestellt werden. Das sollte man nicht unterstützen.

        Frau von Storch war ja auch schon mal dafür auf Flüchtlinge – auch auf Kinder – zu schießen. Kommentar überflüssig.

        Schönen Sonntag noch.

        1. Guten Tag,
          Herr Jurist, ich zitiere aus dem Gesetz, das Sie hoffentlich interessiert:
          „(1) Die in § 9 Nr. 1, 2, 7 und 8 genannten Vollzugsbeamten können im Grenzdienst Schußwaffen auch gegen Personen gebrauchen, die sich der wiederholten Weisung, zu halten oder die Überprüfung ihrer Person oder der etwa mitgeführten Beförderungsmittel und Gegenstände zu dulden, durch die Flucht zu entziehen versuchen. Ist anzunehmen, daß die mündliche Weisung nicht verstanden wird, so kann sie durch einen Warnschuß ersetzt werden.“ (Quelle: http://www.buzer.de/gesetz/5750/a78919.htm)
          Was Kinder betrifft, hat sich Frau von Storch sogleich korrigiert und später zudem ihre Äußerung insgesamt als Fehler bezeichnet. Aber Sie ignorieren diese Selbstkritik, wogegen es Ihnen egal ist, wenn in Mainstream-Medien mit der „rechtsradikalen Keule“ wie jetzt betr. Münster unseriöse Stimmungsmache betrieben wird.
          Die Identität von Jens R. ist durchaus nicht geklärt, etwa betr. der Frage, ob er Inhaber eines Doppelpasses ist.
          Hinsichtlich „Nachahmen“ geht es nicht um „Absichten“, sondern um das Vergleichen von Fakten und Tat-Umständen (Wagen rast in Menschenmenge: durchaus typisch für islamistische Anschläge).
          Freundlichen Gruß!
          Felizitas Küble

          1. Guten Tag,
            anscheinend ist Ihnen in Ihrem (Über-)Eifer entgangen, daß ich das erwähnte Gesetz lediglich zitiert, aber (im Unterschied zu Ihnen jetzt) nicht kommentiert habe.
            Von einem vorhergehenden Warnschuß ist am Schluß allein für den Fall die Rede, daß die „mündliche Weisung“ nicht verstanden wurde.
            Zuvor heißt es, Vollzugsbeamte „können im Grenzdienst Schußwaffen auch gegen Personen gebrauchen…“
            Es ist also falsch, wenn Sie behaupten, es sei in diesem Gesetz „nur“ von Warnschüssen (in die Luft) die Rede.
            Nicht ich, Sie haben ein Eigentor geschossen.
            (Typisch effekthascherisch, daß Sie schreiben: „großes, dickes, fettes Eigentor“ – soll wohl eindrucksvoll wirken?!).
            Im übrigen erwähnte ich bereits, daß Beatrix v. Storch ihre damalige Äußerung als „Fehler“ bezeichnet hat, ich habe ihre Schußwaffen-Aussage also gerade nicht verteidigt.
            Was mir an Ihren Kommentaren teils nicht gefällt (nicht nur diesmal, sondern auch sonst schon), ist ein Mangel an Fairneß und Sachlichkeit – wobei Sie ansonsten (wenn es zu passen scheint) – gerne viel von Barmherzigkeit und christlicher Nächstenliebe reden (gilt das eigentlich nur für Gleichgesinnte?).
            Zur Identität von „Jens“: Erstens spricht der Polizeibericht betreffs der Täterschaft nur von „Vermutung“. Sodann: Weder ist bislang geklärt, ob er evtl. ein Doppelstaatler bzw. Paß-Deutscher war, noch weiß man, ob er Moslem war (oder gibts keine deutschen Muslime, z.B. Konvertiten?). Ob „Jens“ tatsächlich Selbstmord begangen hat, sollte sich eigentlich durch eine Obduktion herausstellen. Immerhin berichteten Augenzeugen von zwei Männern, die aus dem Tat-Auto stiegen und nach denen stundenlang gefahndet wurde.
            Freundlichen Gruß!
            Felizitas Küble

      2. Wenn Nichtjuristen Gesetze interpretieren, wird es meistens falsch. So ist das auch bei Ihnen:

        1. Hier ist nur von Warnschüssen die Rede, nicht vom Schießen auf Menschen. Warnschüsse werden nicht auf Menschen, sondern in die Luft abgegeben, damit sie niemanden verletzen oder gar töten können. Das bedeutet, dass das Schießen AUF Menschen durch diese Norm gerade NICHT gedeckt ist.

        2. Als sog. „Kann-Vorschrift“ muss der Beamte zuvor pflichtgemäßes Ermessen ausüben. Dazu gehört auch eine Grundrechtsabwägung. In dieser Vorschrift geht es um „die Überprüfung ihrer Person oder der etwa mitgeführten Beförderungsmittel und Gegenstände“. Das ist also ein Aufklärungsinteresse des Staates. Dieses Interesse darf aber NIEMALS dazu führen, einem Menschen das Grundrecht auf Leben zu nehmen.

        3. Es geht in dieser Vorschrift also NICHT um illegalen Grenzübertritt, sondern darum, dass sich jemand durch Flucht der Überprüfung seiner Person oder der etwa mitgeführten Beförderungsmittel und Gegenstände zu entziehen versucht.

        Das heißt, dass selbst ein Warnschuss zur Verhinderung des illegalen Grenzübertritts nicht von dieser Norm gedeckt ist. Und erst Recht nicht das Schießen auf Menschen.

        Das ist ein großes, dickes, fettes Eigentor, Frau Küble, das Sie da geschossen haben. Von den christlichen Implikationen zur Frage des Schießens auf wehrlose und unbewaffnete Menschen wollen wir lieber erst gar nicht reden, Frau Küble. Wer Frau von Storch verteidigt, hat schon verloren. Und zwar auf allen Ebenen.

    2. @ Claus Stephan Merl,

      kaum wurde es bekannt gegeben, dass Skripal und seine Tochter in England vergiftet wurden, standen die Schuldigen schon fest. Die Russen waren es und der persönlich Verantwortliche war Präsident Putin.

      Alle unsere etablierten Politiker und ihre Parteien nahmen diese Beschuldigungen, die heute noch immer nicht bewiesen sind, auf. Merkel & Co, die SPD und alle anderen blasen noch immer in dieses Horn. Selbst der ehemalige Justizminister und heutige Außenminister Maas beschuldigte Putin. Er hat wohl die Gesetze vergessen.
      Und hier wurde nicht laufend gewarnt, keine Gerüchte zu verbreiten.

      1. Baldur,

        ich wüsste nicht, dass ich etwas über den Giftgasanschlag auf Herrn Skripal und seine Tochter geschrieben hätte. Davon abgesehen traue ich Herrn Putin alles zu, auch wenn ich natürlich nicht weiß, wer dieses Attentat verübt hat.

        Das hat aber nichts mit dem Thema hier zu tun.

      1. Es sollen laut Augenzeugen 2 Männer aus dem Fahrzeug gesprungen sein. Nun kann man spekulieren, warum dies in der Versenkung verschwunden ist. Zum Glück hat sich der Jens rechtzeitig erschossen, so kann er auch nicht mehr reden. Oder haben dies die 2 Flüchtigen verursacht? Zur Zeit wird so viel, sogar in Bayern, gelogen, dass die Schwarte kracht. :-)))

    3. Fraui Küble,

      Sie haben das Gesetz mit einer konkreten Absicht zitiert. Und Sie liegen falsch. Ich zitiere den BGH:

      „Der Beamte muß vor dem Einsatz der Schußwaffe die in der jeweiligen Situation auf dem Spiele stehenden Rechtsgüter der öffentlichen Sicherheit und der körperlichen Unversehrtheit des Fliehenden unter sorgfältiger Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes gegeneinander abwägen. Dabei darf er den Zweck des § 11 UZwG berücksichtigen, im Interesse einer wirksamen Grenzsicherung vor besonders gefährlichen Tätern den Schußwaffengebrauch über die sonst zu beachtenden einschränkenden Voraussetzungen des § 10 UZwG hinaus zu erleichtern.“

      Quelle: https://www.jurion.de/urteile/bgh/1988-10-26/3-str-198_88/

      Hier haben Sie die Grundrechtsabwägung. Seit wann unbewaffnete Flüchtlinge „besonders gefährliche Täter“ sein sollen, ist mir unbekannt. Natürlich ist ein Warnschuss hier das Höchste aller Gefühle. Wie es das Gesetz selbst ausführt.

      Beamte müssten daher bei Schusswaffengebrauch an der Grenze gegen unbewaffnete, sie nicht angreifende Flüchtlinge wohl damit rechnen, dass sie sich selbst strafbar machen. Der BGH konkretisierte in seinem Mauerschützen-Urteil 1992 noch einmal den Maßstab:

      „(4) Der Senat nimmt, was das Recht auf Leben angeht, die von der Revision des Angeklagten W. gemachten kritischen Hinweise auf die Auslegung des § 11 UZwG sowie der §§ 15, 16 UZwGBw (ebenso Polakiewicz EuGRZ 1992, 177, 185) ernst. Er findet es befremdlich, daß im Schrifttum bei der Auslegung des § 16 UZwGBw ein bedingter Tötungsvorsatz als von der Vorschrift gedeckt bezeichnet worden ist (Jess/Mann, UZwGBw, 2. Aufl. 1981, § 16 Rdn. 4), und pflichtet Frowein (in: Kritik und Vertrauen, Festschrift für Peter Schneider, 1990 S. 112 ff) darin bei, daß in der Bundesrepublik Deutschland der Schußwaffengebrauch gegen Menschen angesichts seiner unkontrollierbaren Gefährlichkeit (vgl. dazu BGHSt 35, 379, 386) auch im Grenzgebiet (§ 11 UZwG) auf die Verteidigung von Menschen beschränkt werden sollte (aaO S. 117), also auf Fälle, in denen von demjenigen, auf den geschossen wird, eine Gefährdung von Leib oder Leben anderer zu befürchten ist.“

      Quelle: https://www.hrr-strafrecht.de/hrr/5/92/5-370-92.php

      Natürlich bin ich nicht „neutral“. Ich beziehe klare Position gegen die rechten Schreier in der AfD und gegen jeden Versuch, Geschehnisse wie die in Münster dazu zu nutzen, gegen Ausländer Stimmung zu machen. Dazu sehe ich mich als Christ verpflichtet. Wie könnte ich da „neutral“ sein?

      1. Guten Tag,
        mit dem Zitieren des Gesetzes liege ich gewiß nicht falsch. Ebensowenig mit meinem Hinweis, daß keineswegs „nur“ von Warnschüssen die Rede ist, wie Sie unzutreffend behauptet hatten.
        Völlig unsachlich ist Ihre Unterstellung betr. „konkrete Absicht“, mit der ich „falsch“ läge (um davon abzulenken, daß ich faktisch richtig liege?). Jetzt weichen Sie auf vermeintliche Absichten aus, statt bei der Sachlage zu bleiben.
        Sie hatten Frau von Storch angegriffen, ohne ihre allseits bekannte Selbstkritik zu erwähnen.
        Es war völlig angemessen, daß ich den zu diesem Thema gehörenden Gesetzestext zitierte, den kaum jemand kennt.
        Die Grundrechtsabwägung, die der BGH ausführt, habe ich gar nicht bestritten – im Unterschied zu Ihnen hatte ich nämlich den Gesetzestext nur zitiert, nicht kommentiert.
        Interessant, daß Sie gegen die vermeintlich „rechten Schreier in der AfD“ so gratis-mutig „klare Position“ beziehen (super-couragiert in heutiger Zeit….).
        Nochmal: Frau von Storch hat betr. Münster-Anschlag nicht behauptet, daß er von Ausländern ausgeübt wurde; daß freilich der Täter eine Anschlags-Methode kopierte, die bislang von radikalen Muslimen benutzt wurde, sieht wohl jeder (außer Ihnen). Selbstverständlich darf Frau von Storch diesen Gedanken erwähnen.
        Interessant auch Ihre Einseitigkeit: Sie sehen sich „verpflichtet“, gegen „rechte Schreier“ zu schreiben, aber nicht gegen linke Schreier und Schreiber, die den Münster-Anschlag nutzen, um damit die braune Keule zu schwingen – und zwar mit völlig haltlosen Gerüchten, die als Behauptung serviert werden.
        Es wäre schön, wenn Sie sich „als Christ“ immerhin zur Fairneß „verpflichtet“ sähen – Neutralität verlangt ja keiner.
        Freundlichen Gruß!
        Felizitas Küble

  7. @Dorrotee

    Möglicherweise sympathisiert der Täter viel eher mit der rechtsextremen Szene oder er war einfach nur geistig gestört. Das spekulieren jedenfalls die Medien.

    1. Guten Tag,
      Spekulationen sind erst einmal mit Vorsicht zu genießen – im Ausland sehen sie teils anders aus:
      Der Täter sei ein Kurde mit deutschem Paß: http://www.michaelgrandt.de/muenster-statt-terror-ploetzlich-amok/
      Kein Gerücht, sondern Tatsache ist es, daß an der holländischen Grenze jetzt verschärfte Kontrollen eingeführt wurden: https://de.sputniknews.com/politik/20180408320235319-muenster-anschlag-grenze-niederlande-polizei/
      Warum dies? Wegen eines psychisch gestörten Einzeltäters? Oder gibt es weitere flüchtige Täter?
      Merkwürdig ist auch ein Video, über das PP berichtet: https://philosophia-perennis.com/2018/04/07/muenster-was-wissen-wir-wirklich-zum-taeter/
      Also warten wir ab, welche Fakten sich noch ergeben.
      Freundlichen Gruß!
      Felizitas Küble

  8. Unfassbar schrecklich, diese Tat. Wieder einmal werden unschuldige Menschen mit in den Tod gerissen.
    Eines jedoch ist klar, der Attentäter sympatisierte mit islamistischen Anschlägen, die mit einem Wagen/LKW verübt wurden.
    Auch Deutsche können islamisiert sein. Hass auf die westliche Welt kann diese miteinander verbinden.
    Auch ist es der Jahrestag des in Stockhlom verübten LKW-Anschlags.

    Ich denke, wir werden nicht mehr viel erfahren.

    1. RP-online berichtete in 2017:

      Fahrzeuge werden immer häufiger zur Waffe. In Melbourne fuhr ein Mann in eine Menschenmenge. Der IS rät seinen Anhängern im Internet zu Anschlägen mit Fahrzeugen.

      In dem “IS-Propagandamagazin „Rumiyah“ wird für Fahrzeuge als besonders einfach zu besorgende Waffen geworben. Sie seien sogar Messerattentaten vorzuziehen, da man nicht überall sicher mit einem Messer hinkomme, Fahrzeuge jedoch als unbedenklich angesehen würden. Von kleineren Autos wird abgeraten, da sie nicht für das gewünschte Ausmaß an Todesopfern sorgten. Es gelte auch, den Tatort sorgfältig auszuwählen, um einerseits viele Menschen treffen und andererseits zuvor stark beschleunigen zu können. Doppelreifen seien ebenfalls empfehlenswert, um mehr Ungläubige töten zu können.

      http://www.rp-online.de/politik/deutschland/immer-wieder-stirbt-anna-in-seinen-armen-opfer-vom-breitscheidplatz-kritisieren-merkel-aid-1.7274116

    2. Nein, es ist nicht klar, dass der Attentäter mit islamistischen Anschlägen symphatisierte, nur weil er ein Fahrzeug nutzte. Genau so wenig wie suizide Falschfahrer auf Autobahnen das tun, wenn sie absichtlich mit korrekt fahrenden Autofahrern kollidieren. Das man ein Fahrzeug als Waffe nutzen kann, kommt vor, seit es Autos gibt.

      1. Guten Tag,
        teilen Sie uns doch bitte mit, wann es in Deutschland vor 2015 (Grenzöffnung) solche Anschläge (großer Wagen rast in Menschenmenge) gegeben hat.
        „Dorrotee“ ist gewiß nicht blöd, Sie brauchen ihr nicht die Binse erzählen, daß man ein Fahrzeug als Waffe nutzen kann (da wäre sie nie draufgekommen?!).
        Zwischen „Fahrzeug“ und „Waffe“ gibt es noch etliche weitere Details – siehe erste Frage.
        Ich warte gespannt auf Ihre sachdienlichen Mitteilungen.
        Freundlichen Gruß!
        Felizitas Küble

      2. „Genau so wenig wie suizide Falschfahrer auf Autobahnen das tun, wenn sie absichtlich mit korrekt fahrenden Autofahrern kollidieren.“

        Dann hat der Falschfahrer in Münster nur die Ausfahrt verpasst? Oder wo soll da ein Zusammenhang sein? Ein suizider Falschfahrer auf der Autobahn, führt natürlich immer eine Schusswaffe mit sich……

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