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Staatliche Kindesentnahme in Coronazeiten?

Von Birgit Kelle

Die Vorstellung des ordentlichen, deutschen Verwaltungsbürgertums über Corona-konforme Kinderprivathaltung entspricht offenbar dem Schema, dass Eltern nicht etwa  Erziehungsberechtigte sind und die eigenen vier Wände auch kein privater Raum, sondern dass auch hier der verlängerte Arm des Staates das Sagen hat, wenn der Staat anordnet, wie der brave Bürger unter Coronaverdacht sich zu verhalten habe.

Konkret haben sich mehrere Gesundheitsämter in Baden-Württemberg, in Mecklenburg-Vorpommern und auch in Hessen offenbar genötigt gefühlt, in einem Rundschreiben Eltern von Kinder zwischen 3 und 11 Jahren nicht nur Vorschriften zu machen, wie sie mit einem Kinder unter Coronaverdacht (!) zu Hause zu verfahren hätten, sondern diese Anordnung auch gleich mit der Drohung garniert, dass Kind im Zweifel bei Missachtung der Vorschriften aus der Familie zu nehmen und in Isolationshaft, pardon, Einzelunterbringung in ein Kinderheim zu verschaffen, sollten Eltern anderer Meinung sein, wie mit einem kranken Kleinkind in Quarantäne umgegangen werden soll.

Zu Hause wohlgemerkt. Nicht in der Schule, auf der Strasse oder in der Kita, sondern dort, wo es schläft, isst und wohnt und normalerweise jene Rechte gelten über die Privatheit der Wohnung, die irgendwo in der Verfassung noch notiert ist, aber im Gesundheitsamt gerade nicht zur Hand waren. Wer soll sich auch darum noch kümmern, wir haben schließlich Pandemie!

Es lohnt sich ja immer, Verwaltungsanordnungen, die auf Papier oft so sachlich und nüchtern sein können, einmal bildlich und praktisch in den Alltag zu übersetzen, denn wir reden ja hier nicht von Zimmerpflanzen, die man zwei Wochen alleine auf die Fensterbank stellen soll, sondern über Kinder, die in ihren Zimmern oder im Heim eingesperrt werden sollen. Also so etwas wie amtlich angeordneter Zimmerarrest für zwei Wochen.

Nomalerweise würde das Jugendamt bei elterlicher Anordnung solcher Maßnahmen eventuell einschreiten, hier will es das Gesundheitsamt sogar explizit anordnen. Die Anklage lautet: Unverschuldete Krankheit.

Konkret gestaltet sich die Vorstellung der Gesundheitsämter so:

Der kleine Max mit seinen sagen wir mal 4 Jahren und Krankheitssymptomen soll wenn möglich zwei Wochen in Quarantäne und demnach 24 Stunden am Tag alleine in seinem Kinderzimmer sitzen. Der Kontakt zu Mama, Papa oder Geschwistern soll unterbunden werden. Man darf immerhin Essen reinbringen.

Wenn man den Kontakt zum Kind „nicht vermeiden kann“, sollen alle Familienmitglieder Masken tragen. Was bei der ein oder anderen Demo, je nach Thema im öffentlichen Raum also nicht geahndet wird, soll jetzt im Kinderzimmer sanktioniert werden. Wohlgemerkt zu Hause, in den eigenen vier Wänden, im Kreise der Familie.

Sollten diese Maßnahmen nicht eingehalten werden, droht man, Klein-Max aus der Familie zu nehmen und allein in einem Kinderheim coronakonform unterzubringen. Würde man das mit einem Haustier machen, wären die Tierschützer bereits auf den Straßen.

Quelle und FORTSETZUNG des Artikels von Frau Keller HIER: http://vollekelle.de/2020/08/21/corona-wenn-der-staat-dir-das-kranke-kind-wegnehmen-will-oder-ich-garantiere-fuer-nichts/

Kommentare

4 Antworten

  1. Eine Steilvorlage für den alles überwachenden und bevormundenden Nanny-Staat schufen Schwedens Sozialdemokraten in den 1920ern mit der sog. „Volksheim“-Ideologie. Das „Fundament des Heims ist Gemeinsamkeit und Einverständnis“, dort herrschen „Gleichheit, Fürsorglichkeit, Zusammenarbeit und Hilfsbereitschaft“ (https://de.wikipedia.org/wiki/Folkhemmet#Sozialdemokratische_Metapher), oder was Bürokraten halt dafür hielten: Siehe die rund 62 000 Zwangssterilisierten zwischen 1935 und 1976 (https://de.wikipedia.org/wiki/Zwangssterilisation#Schweden).

    Einige Begründungen lesen sich übrigens erschreckend aktuell: „Die Indikation reichte von „Alkoholismus“ bis „Mischling“, die Begründung der Debilität – formale Grundlage einer erzwungenen Sterilisation – von „verwirrt“ und „dämlich“ bis „religiös verwirrt“ (https://www.aerzteblatt.de/archiv/7893/Zwangssterilisationen-in-Skandinavien-Weitverbreitete-Ideologie-der-Eugenik).
    Saskia Eskens „Covidioten“ lassen grüßen…

  2. So eine Maßnahme – denke ich in meiner Naivität – kann ein normaler Mensch mit einem gesunden Gehirn eigentlich gar nicht anordnen, so was kann sich ein gesundes Gehirn gar nicht ausdenken, weil es einfach marterartig, abartig, grausam und unmenschlich ist, Kinder in eine solche Seelenfolter-Situation zu bringen.
    So eine Behandlung übersteht kein Kind – wohl auch keins von ,,schon“ elf Jahren nicht ohne seelische Folgen.
    Bei Leuten, die hier als Schutzsuchende ankommen, wird dauernd von Traumatisierung gesprochen, und das sind junge, gesunde Männer (kaum Frauen und Kinder!!!), da werden allerlei Vorkehrungen getroffen, dass es den Leuten wieder gut geht.
    Und Kinder lässt man seelisch verrecken, indem man sie in für Kinder nicht verstehbare Isolierhaft bringt, entweder daheim oder in fremde Hände im Heim. Ich würde als Vater verrückt in Sorge um mein Kind, wenn ein Apaparatschik mein Kind abholen und in ,,Einzelunterbringung“ schaffen würde.

  3. Liebe junge Eltern und solche, die es werden wollen. Was sich da zusammen braut ist das, was sie immer schon wollten. Das Hoheitsrecht über die Kinderbetten. 1946 lautete das Verdacht auf Verwahrlosung. Man nam die Eltern die Kinder weg und steckte sie in Heime der Übelsten Sorte (eigene Erfahrung). Was die Kinder in den Heimen erleben, ist die Hölle.

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