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Staatlicher Patientenbeauftragter Brauksiepe verteidigt den § 219a als „sehr vernünftig“

Für „sehr vernünftig“ hält der Patientenbeauftragte der Bundesregierung die Vorschrift zum Werbeverbot für Abtreibungen. Im Interview mit der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (NOZ) sagte der CDU-Bundestagsabgeordnete Ralf Brauksiepe: „Ich sehe derzeit keinen Bedarf für eine Gesetzesänderung.“ 

Mit Blick auf die vom Amtsgericht Gießen zu einer Geldstrafe von 6000 Euro verurteilten Gießener Ärztin Kristina Hänel, warnte Brauksiepe vor Verallgemeinerungen: „Wir neigen häufig dazu, aus einem Einzelfall, der uns vielleicht nicht plausibel erscheint, zu folgern, dass es eine Gesetzesänderung braucht.“ –  Das sei jedoch falsch.

Auch sei eine Abtreibung kein normaler medizinischer Eingriff, sondern „eine Straftat, die unter ganz bestimmten, im Gesetz definierten Voraussetzungen straffrei bleibt.“ – Flächendeckend sorgten Beratungsstellen dafür, dass Familien insbesondere in Konfliktsituationen unterstützt und beraten würden. Brauksiepe: „Ich sehe kein unbedecktes Informationsbedürfnis.“

Quelle: ALfA-Newsletter

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