Für „sehr vernünftig“ hält der Patientenbeauftragte der Bundesregierung die Vorschrift zum Werbeverbot für Abtreibungen. Im Interview mit der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (NOZ) sagte der CDU-Bundestagsabgeordnete Ralf Brauksiepe: „Ich sehe derzeit keinen Bedarf für eine Gesetzesänderung.“
Mit Blick auf die vom Amtsgericht Gießen zu einer Geldstrafe von 6000 Euro verurteilten Gießener Ärztin Kristina Hänel, warnte Brauksiepe vor Verallgemeinerungen: „Wir neigen häufig dazu, aus einem Einzelfall, der uns vielleicht nicht plausibel erscheint, zu folgern, dass es eine Gesetzesänderung braucht.“ – Das sei jedoch falsch.
Auch sei eine Abtreibung kein normaler medizinischer Eingriff, sondern „eine Straftat, die unter ganz bestimmten, im Gesetz definierten Voraussetzungen straffrei bleibt.“ – Flächendeckend sorgten Beratungsstellen dafür, dass Familien insbesondere in Konfliktsituationen unterstützt und beraten würden. Brauksiepe: „Ich sehe kein unbedecktes Informationsbedürfnis.“
Quelle: ALfA-Newsletter