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Der Bonner Staatsrechtler Prof. Dr. Christian Hillgruber wirft den 236 Abgeordneten, die vergangenen Donnerstag den „Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs“ eingebracht haben, eine Irreführung der Öffentlichkeit vor.

Der Katholischen Nachrichtenagentur (KNA) sagte Hillgruber, die Begründung des Vorstoßes, „die derzeitige Rechtslage gegen Grundrechte der Schwangeren verstoße und im Widerspruch zu den internationalen Verpflichtungen Deutschlands stehe“, treffe nicht zu.

Auch sei die von den Urhebern des Gesetzentwurfs vertretene Auffassung, dem ungeborenen Menschen komme ein abgestuftes Lebensrecht zu, das erst mit der Geburt zu einem Vollrecht erstarke, mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts unvereinbar.

Laut Hillgruber mache die gegenwärtige Einordnung von Abtreibungen im Strafgesetzbuch als „Straftaten gegen das Leben“ deutlich, dass es sich um „die Tötung eines ungeborenen Menschen“ handle; ihm komme das eigene Lebensrecht schon aufgrund seiner Existenz zu und nicht erst durch die Annahme seitens der Mutter.

Der Gesetzesentwurf zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs löse den Schwangerschaftskonflikt dagegen einseitigen zulasten des Ungeborenen auf, so Hillgruber, der auch Vorsitzender der „Juristen-Vereinigung Lebensrecht“ ist.

Das werde auch deutlich, wenn der Entwurf verlange, dass die verpflichtende Konfliktberatung „nicht an vorab festgelegten Zielsetzungen wie der Ermutigung zur Fortsetzung der Schwangerschaft orientiert sein“ soll.

Nach der bisherigen Rechtslage müsse die Beratung die Frau zur Fortsetzung der Schwangerschaft ermutigen und ihr Perspektiven für ein Leben mit dem Kind eröffnen.

Quelle: ALFA-Newsletter

Kommentare

6 Kommentare

  1. Ein interessanter Beitrag zur Diskussion, was man jedoch sagen muß der Herr ist nicht objektiv durch seine Mitgliedschaft bei der Juristenvereinigung für das Lebensrecht .
    Was man auch zu der Sache sagen muss, es ist fraglich, ob der Entwurf überhaupt abgenommen wird und wenn wird es sicher Klagen geben wird, somit wird das Bundesverfassungsgericht wohl das letzte Wort haben

  2. Die Grundlage für Freiheit und Demokratie ist das Recht auf Leben – von der Zeugung bis zum natürlichen Tod.

    Die Unabhängigkeitserklärung der USA aus dem Jahr 1776 begründete die allgemeinen Menschenrechte theologisch aus dem biblischen Schöpfungsglauben: „Alle Menschen sind gleich geschaffen“ und „der Schöpfer hat ihnen bestimmte unveräußerliche Rechte verliehen“, zu denen „Leben, Freiheit und das Streben nach Glück gehören“. Die Unterzeichner der Erklärung rufen „den höchsten Richter“ [Gott] an, um die Redlichkeit ihrer Gesinnung zu bekräftigen.

    Diese Rechte sind leider in Wirklichkeit aber nicht selbstverständlich. Wenn wir uns umschauen, stellen wir fest, dass sie weltweit mit Füßen getreten werden.

    Diese Rechte gibt es also nicht automatisch auf der Basis eines naturalistischen oder atheistischen Weltbildes und nicht ohne den aktiven und praktischen Gottesbezug.

    Es ist die wichtigste Aufgabe des Staates, die Rechte jedes Menschen auf Leben, Freiheit und die Suche nach Glück zu schützen.

    Die Menschen erhalten diese Rechte nicht vom Staat, sondern von Gott. Der Staat darf ihnen diese Rechte also nicht wegnehmen. Er darf und muss sie nur schützen. Aber wo es Rechte gibt, gibt es auch entsprechende Pflichten. So sind wir auch jeder einzelne Gott gegenüber verpflichtet, ihm dankbar zu sein und ihn zu ehren.

    Der Staat muss ja nicht nur das Leben der Einzelnen schützen, sondern auch die Freiheit des Einzelnen und das Streben nach Glück und alle anderen Grundrechte.

    https://www.youtube.com/watch?v=yvp_qDxy408
    Maaßen: Grundrechte sind Abwehrrechte gegenüber dem Staat

    Was wir als Realität erkennen können, hängt oft von unseren Denkvoraussetzungen und der Wahl der Genauigkeit der Sprache und von unseren Maßstäben ab.

    Eine Demokratie muss sich ständig diesen komplexen Zusammenhängen stellen. Wer Demokratie will, muss die Selbststeuerung fördern und die Fremdsteuerung so gering wie möglich halten.

    Die Selbststeuerung funktioniert auf der Basis anerzogener, verinnerlichter und historisch gewachsener Werte, die sich an Grundsätzen wie den 10 Geboten und der Goldenen Regel orientieren und beurteilen lassen.

    „Du sollst den Herrn, deinen Gott, „heißt es in der Bibel, „lieben von ganzem Herzen, mit ganzer Hingabe, mit all deiner Kraft und mit deinem ganzen Verstand. Und deinen Nächsten sollst du lieben wie dich selbst.“

    Wie können Leben, Freiheit und Streben nach Glück usw. gleichzeitig bewahrt werden?

    Es wäre sicher ein wesentlicher Beitrag zur jetzigen Diskussion in unserem Land, wenn wir uns wieder öffentlich daran erinnern, worauf die Menschenrechte beruhen. Sie stammen nicht vom Staat, sondern vom Schöpfer.

    Deshalb sollten wir unsere Rechnung nicht ohne Gott machen. Der Staat gibt sie uns nicht und darf sie uns auch nicht nehmen. Er muss sie alle verteidigen. Und in einer Demokratie muss jeder Bürger ihm dabei helfen können.

    Wenn wir es zulassen, dass wir die demokratischen Grundrechte aufgeben, verabschieden wir uns von der Freiheit, Rechtsstaatlichkeit und Demokratie. Das gilt natürlich nicht nur für die USA, sondern für alle Länder, besonders für Deutschland, wie Peter Hahne es beschreibt:

    https://odysee.com/@CDL:9/Peter-Hahne-RKI-Protokolle-und-Versagen-der-Christen:7.

    Digitales Zentralbankgeld – das Ende aller Demokratie
    https://www.youtube.com/watch?v=dacBQQMNdHU&list=PLxT87EEvNL2Yn-ojhDjk3DDhJMtDp5hE-&index=8

    Finanzsystem und Krieg – Auf was steuern wir zu? E. Wolff
    https://www.youtube.com/watch?v=MgRVvjATX4M&t=16s
    Vorsicht beim Bürgergeld!

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