„Es ist verfassungswidrig, ausschließlich Versammlungen mit maximal zehn Teilnehmern zuzulassen“, sagte der Verfassungsrechtler Dr. Oliver Lepsius der Tageszeitung „Die Welt“. Der Jurist (Universität Münster) kritisiert: „Ein Protest muss sich auch in einer hinreichenden Teilnehmerzahl ausdrücken können.“
Auch die Beschränkung auf maximal 35 Teilnehmer in Thüringen sei grenzwertig. „Der Staat muss sich Bedingungen ausdenken, unter denen die Versammlungsfreiheit wahrgenommen werden kann. Hier denkt er sich nur Bedingungen aus, sie zu unterbinden.“
Auch Dr. Clemens Arzt, Professor für Staatsrecht aus Berlin, hält es für nicht mit dem Grundgesetz vereinbar, die Anzahl von Teilnehmern pauschal durch eine Verordnung zu beschränken, wenn diese Anzahl von Menschen in anderen Zusammenhängen nicht verboten ist.
Ähnlich äußert sich die Verfassungsrechtlerin Dr. Berit Völzmann von der Goethe-Universität Frankfurt: „Es ist wichtig, dass sich gerade auch die Menschen artikulieren können, die das Gefühl haben, dass alles falsch läuft.“
Quelle und vollständige Meldung hier: https://www.epochtimes.de/politik/deutschland/es-ist-verfassungswidrig-staatsrechtler-ruegen-regeln-fuer-demonstrationen-a3668297.html
2 Antworten
Was die Fachleute zur Verfassungsmäßigkeit sagen, ist irrelevant. Was verfassungsgemäß ist, entscheidet das Bundesverfassungsgericht.
Und dort sitzen noch für lange Zeit von Merkel handverlesene Leute. Da ist es ausgeschlossen, daß in der Rechtssprechung eine Panne passiert.
Von Hitler gelernt: Der besetzte seinen Volksgerichtshof auch nur mit ihm genehmen Richtern.
Wir haben Glück insofern, dass die Todesstrafe bei uns abgeschafft ist.