Wird der Weg frei für die aktive Mitwirkung von Ärzten beim Suizid?
Gegen den jüngsten Gesetzentwurf zur weiteren Förderung der „Sterbehilfe“ protestiert die Bundesvorsitzende der CDL (Christdemokraten für das Leben), Mechthild Löhr (siehe Foto):
„Wir kritisieren scharf den jetzt mit politischer Zustimmung vorgelegten Gesetzesvorschlag zur Zulassung des assistierten Suizids.
Ein solches Gesetz würde in der Praxis nicht etwa mehr „Selbstbestimmung im Sterben“ oder „Fürsorge zum Leben“ bewirken, sondern befördert das definitive Ende jeder Selbstbestimmung.
Denn er fordert und fördert den Tod auf Bestellung auf dem Weg seiner umfassenden ausdrücklichen Erlaubnis der Beihilfe zur Selbsttötung durch Ärzte und Angehörige.
Sie sollen demnach zukünftig rechtskonform handeln, wenn sie einer volljährigen und einwilligungsfähigen Person mit ständigem Wohnsitz in Deutschland auf deren ernsthaftes Verlangen hin Beihilfe zur Selbsttötung leisten.
Abschied vom Hippokratischen Eid
Wie immer, wenn in Deutschland ein Gesetzesvorschlag gegen das Leben eingebracht wird, sollen dem Tötungsakt Beratungsgespräche vorausgehen, damit der Anschein der Seriosität und gewahrt werden kann. So soll der Arzt zu der „Überzeugung“ gelangen, „dass der Patient an einer unheilbaren, zum Tode führenden Erkrankung mit begrenzter Lebenserwartung“ leidet.
Wie weit und wie lange die im Gesetzesvorschlag genannten Grenzen (Volljährigkeit, Einwilligungsfähigkeit, Wohnsitz in Deutschland, lebensbegrenzende Erkrankung, Aufklärung, Zweitmeinung, Frist, besondere ärztliche „Qualifikation“) halten würden, ist mehr als zweifelhaft und vermutlich für die Autoren nicht entscheidend.
Salamitaktik wie bei der Abtreibungsfreigabe
Das Ergebnis wäre in jedem Fall eine schon häufig zu beobachtende „Salamitaktik“, wie schon bei der Freigabe der Abtreibung: von der vormals „engen“ Indikation geht es schrittweise bis zur heutigen flächendeckenden Versorgung mit „beratenen“ Abbrüchen und hin zur Standarddienstleistung „Abtreibung“.
Welches (schwer)kranke Leben würde künftig noch zumutbar sein?
Wie kann es sein, dass zwei prominente Medizinethiker, einer davon sogar Medizinhistoriker, ohne jede weitere Begründung schlicht behaupten, das professionsbezogene Verbot einer Beihilfe zum Suizid für Ärzte sei berufsethisch nicht haltbar?
Hier wird das seit rund 2400 Jahren respektierte Ethos des Hippokratischen Eides mit einem einzigen Satz abgeräumt.
Das ist nicht nur moralisch abwegig, sondern tatsächlich auch lebensgefährlich für die vielen hilflosen und dauerhaft erkrankten, alten Menschen, denen so der ärztlich betreute, schnelle Tod als neue „Entscheidungsalternative“ professionell angeboten wird.
Denn insbesondere die aktive Mitwirkung von Ärzten macht aus dem Suizid aus Verzweiflung eine anerkennenswerte, sozial akzeptierte Tat, wie sich in anderen Ländern erschreckend eindeutig erkennen läßt.
Ein solcher Gesetzesvorstoß darf in Deutschland nicht zur neuen, lebensfeindlichen Wirklichkeit werden!“
Die Christdemokraten für das Leben (CDL) sind eine Initiative in der CDU/CSU mit 5000 Mitgliedern, darunter zahlreiche Bundestags-, Landtags- und Europa-Abgeordnete sowie Kommunalpolitiker.
Christdemokraten für das Leben e.V. Kantstr. 18 in 48356 Nordwalde Tel.: 0 25 73 – 97 99 391 / Fax: 0 25 73 – 97 99 392 E-Mail: info@cdl-online.deInternet: www.cdl-online.de
3 Antworten
Als Mensch mit einer Behinderung sehe ich es so: Hinter dem Angebot von Sterbehilfe verbirgt sich oft das Argument der Unwirtschaftlichkeit. Der Druck auf Kranke, Arme und Menschen mit Behinderung ihr Leben zu beenden, wird größer werden, je normaler „Sterbehilfe“ aufgefasst wird. Meine Position zu dem Thema: http://wp.me/p2DDox-7n
Bravo Dr.Christoph Heger !!
Nach der gesellschaftlichen Billigung des Selbstmords nun folgerichtig die Billigung der Beihilfe zum Selbstmord und zur Tötung auf Verlangen. Es wäre vielleicht gut, wenn unsere Bischöfe mal wieder an die trockene Feststellung des hl. Augustinus erinnern würden, daß wer sich selbst tötet, eben einen Menschen tötet.