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Stellv. hessischer Ministerpräsident Hahn fordert Bundesregierung auf, gegen die EZW beim EuGH zu klagen

Der hessische Europaminister und stellv. hessische Ministerpräsident Jörg-Uwe Hahn (FDP) sieht nach dem Karlsruher Urteil zum Euro-Rettungsschirm ESM die Bundesregierung in der Pflicht, vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) gegen die Europäische Zentralbank (EZB) zu klagen.
Berlin müsse entsprechende Hinweise des Bundesverfassungsgerichts ernst nehmen.
„Wer geeignete Maßnahmen unterlässt, macht sich zum Mittäter eines europarechtswidrigen Handelns“, sagte Hahn dem Handelsblatt-online.
Die Richter hatten am Mittwoch geurteilt, daß der ESM nicht zum „Vehikel“ einer verbotenen Staatsfinanzierung durch die Zentralbank werden dürfe; sie hatten dabei auch angedeutet, daß EZB-Staatsanleihekäufe gesetzwidrig sein könnten und eine Prüfung angekündigt.
In dem Urteil hieß es: „Ein Erwerb von Staatsanleihen am Sekundärmarkt durch die EZB, der auf die von den Kapitalmärkten unabhängige Finanzierung der Haushalte der Mitgliedsstaaten zielt, ist als Umgehung des Verbots monetärer Haushaltsfinanzierung ebenfalls untersagt.“
Das Gericht will sich mit dieser Frage im Hauptsacheverfahren eingehender befassen. Hahn sagte dazu, das Gericht stelle damit klar, daß der Beschluss der EZB gegen Europarecht verstoße. „Wer dies toleriert, macht sich mitschuldig“, unterstrich der FDP-Politiker:
„Ich sehe deshalb keine andere Alternative, als schnellstmöglich eine rechtliche Klärung in Form einer Klage der Bundesregierung gegen die EZB herbeizuführen.“
Wenn die Bundesregierung verhindern wolle, daß das Bundesverfassungsgericht dem EuGH diesen Vorgang zur Prüfung vorlegen müsse, „sollte sie schleunigst selbst handeln“.
Für den Fall, daß die Bundesregierung nicht den Klageweg beschreitet, schlug Hahn eine Alternative vor.
„Wir sehen, wie sich im Fall des Ankaufes von Staatsanleihen durch die EZB eine Allianz der Exekutive zu Lasten des Budgetrechts der Parlamente in Europa findet. Dies mag ökonomischen Zwängen folgen, hat jedoch mit rechtsstaatlichen Prinzipien nichts mehr zu tun„, monierte der FDP-Politiker.
Es müsse daher den Betroffenen nationalen Parlamenten die Möglichkeit eingeräumt werden, auch auf dem Klageweg europäische Handlungen durch den EuGH überprüfen zu lassen.
„Ich plädiere für die Einführung einer Vertragsverteidigungsbeschwerde nach dem Vorbild der bereits existierenden Subsidiaritätsklage“, sagte das FDP-Präsidiumsmitglied.
Hahn, der auch stellv. hessischer Ministerpräsident ist, wies zudem darauf hin, daß Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) den Bürgern beim Beschluß des Bundestages vom 2. Dezember 1992 zur der Einführung des Euro persönlich versprochen habe, Wächter einer stabilen Währung zu sein.
„Er kann heute an bedeutender Stelle diese Wächterfunktion wahrnehmen und eine Klage gegen den Beschluss der EZB, unbegrenzt Staatsanleihen von kriselnden Staaten zu kaufen, vor dem EuGH unterstützen.“
Quelle: dts-Nachrichtenagentur

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