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„Sterbehilfe“: CDL kritisiert Gesetzentwurf der Abgeordneten Brand & Griese

Der neue Gesetzentwurf zur Legitimation einer privaten Beihilfe zur Selbsttötung ist „Brand-gefährlich“, erklärt die CDL. Nur ein allgemeines Verbot der Tötungsbeihilfe kann Rechtssicherheit und menschenwürdige Versorgung für kranke und alte Menschen garantieren, betonen die Christdemokraten für das Leben (CDL) in ihrer folgenden Pressemitteilung:

Wenn der Deutsche Bundestag am 6. November 2015 über die Neuregelung der Suizidbeihilfe, auch Sterbehilvaccine_2_360_250_s_c1fe genannt, abstimmen wird, werden sich die Parlamentarier wohl zwischen 4 Gesetzentwürfen entscheiden können. Der zweite und dritte Entwurf liegt nun seit dieser Woche ebenfalls vor.

Das Spektrum geht von einem generellen Verbot der Beihilfe zur Selbsttötung (Entwurf von Prof. Dr. Sensburg / Dörflinger) bis zu deren Zulassung für Angehörige, Ärzte und Sterbehilfevereine.

Der am 9. Juli 2015 vorgelegte Gesetzentwurf von Brand/Griese zum § 217 StGB erkennt die von der Beihilfe zur Selbsttötung ausgehende Gefahr zutreffend, will aber nur die „geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung“ unter Strafe stellen. Eine Begründung, weshalb die Gefährdung des Lebens durch nicht geschäftsmäßig auftretende Gehilfen, etwa Angehörige oder Ärzte, aufrechterhalten werden soll, gibt der Entwurf nicht.

Brand-Entwurf bietet keinen vollen Lebensschutz

Er wird damit der Verantwortung des Gesetzgebers für einen umfassenden Lebensschutz nicht gerecht. Tatsächlich erscheint für Betroffene eine Einflussnahme aus dem Bereich der Angehörigen noch deutlich gefährlicher. Alte Menschen wollen sehr häufig niemandem zur Last fallen. Dem damit zu begegnen, dass aus dem Kreise derer, denen sie nicht zur Last werden wollen, Einfluss und Beihilfe zum Sterben geleistet werden darf, ist eine groteske Fehlleistung. 159481-3x2-teaser296

Das Strafgesetzbuch zielt auf den Schutz vor Angriffen auf Rechtsgüter. Gerade bei Angehörigen als Unterhaltspflichtigen und potentiellen Erben ist leicht eine eigene Interessenlage möglich, in welcher der Tod des aufwendig zu Pflegenden bewusst oder unbewusst angestrebt wird.

Wie soll ein Staat, der den Angehörigen a priori unterstellt, stets allein aus Mitleid und aus altruistischen Gründen dem alten Vater oder der Großmutter bei der Selbsttötung zu helfen, deren Leben noch schützen? Und durch welche „Hilfe“ soll der Verwandte seinen assistierten Suizid begehen?

Wollen Brand & Co. das Betäubungsmittelgesetz ändern?

In Deutschland ist das auch bei „Exit“ in der Schweiz bevorzugte Präparat zum Einschläfern und Töten, Pentobarbital, bisher nur für Tiere zugelassen. Konsequenterweise müssten Brand und Kollegen für die legale ärztliche oder private Suizidassistenz daher im nächsten Schritt das Betäubungsmittelgesetz ändern.

Problematisch am Brand/Griese-Entwurf ist auch, dass Angehörige der Heilberufe vom Tatbestand des § 217 Absatz 1 StGB nicht erfasst werden sollen.

Der gut gemeinte Zweck des Brand/Griese-Entwurfes, die Tätigkeit von Vereinen wie „Dignitas Deutschland“ oder „Sterbehilfe Deutschland“ einzudämmen oder zum Erliegen zu bringen, wird durch das generelle Verbot der Tötungsbeihilfe, wie sie im Gesetzentwurf von Dr. Patrick Sensburg (CDU) und Thomas Dörflinger (CDU) gefordert wird, ebenfalls erreicht.imagesCA4JYFAC

Sensburg/Dörflinger-Entwurf lobenswert

Es stellt sich die Frage, weshalb nicht zumindest alle christlichen Abgeordneten dem Verbot einer Beteiligung an der Tötung fremden Lebens folgen können, wie der Gesetzensentwurf von Prof. Sensburg/Dörflinger es vorsieht  –  und wie es der geltenden Rechtslage in vielen europäischen Nachbarländern entspricht.

Es geht doch darum, gerade schwache und auch entschlußschwache Mitbürger vor jeder Einflussnahme auch seitens ihrer Angehörigen (sozialer Sterbedruck) zu schützen. Würde der Entwurf von Brand/Griese zum Gesetz, gäbe der Staat jedem die Erlaubnis, dem alten Vater zu sagen: ‚Ich kann Dir gerne ein Glas hinstellen, dann bist du schnell erlöst…nur aus Mitleid…!‘.

Auch wenn uns heute solch ein Satz noch mit Schrecken erfüllt, in einigen Jahren würde daraus Gewohnheit. Das neue Mitleid hieße dann: Ich bringe Dir Deinen Todescocktail.

Daher fordern die Christdemokraten für das Leben die Parlamentarier auf, ein Zeichen der Solidarität und Rechtssicherheit zu setzen und den Gesetzentwurf für ein Verbot der Beihilfe zur Selbsttötung von Sensburg und Dörflinger zu unterzeichnen.

Bei Fragen des Schutzes von alten, kranken und lebensmüden Menschen braucht es den besten Schutz und keine Kompromisse.

Friedrich Freiherr von Logau (1604 – 1655) sagte: „In Gefahr und großer Not bringt der Mittelweg den Tod.“

Christdemokraten für das Leben
Kantstr. 18 in 48356 Nordwalde
Tel.: 0 25 73 / 97 99 391  / Fax: 0 25 73 / 97 99 392
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