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„Sterbehilfe“: Kultur-Staatsministerin warnt vor Auflösung des Tötungsverbots

Die Staatsministerin für Kultur und Medien, Monika Grütters, hielt am 2. September 2014 eine Rede zur Eröffnung der Berliner T4-Gedenkstätte für die Opfer der nationalsozialistischen „Euthanasie“-Morde.

Dabei beschränkte sich die westfälische CDU-Politikerin nicht darauf, die Verbrechen der Nazi-Diktatur gegen Behinderte anzuprangern und das Lebensrecht aller Menschen nur mit grundsätzlichen Redewendungen einzuschärfen.

Die Ministerin befaßte sich auch mit der heutigen Debatte um „Sterbehilfe“ und eine ärztliche Assistenz beim Selbstmord von Schwerkranken. Hierzu erklärte sie:  PICT0172 - Kopie

„Erinnerung ist noch mehr, als das Andenken zu pflegen. An die Opfer der Aktion „T4“ zu erinnern heißt auch, der menschenverachtenden Unterscheidung zwischen „lebenswertem“ und „lebensunwertem“ Leben die Überzeugung entgegen zu setzen, dass jedes menschliche Leben es wert ist, gelebt und geliebt zu werden.(…)

„T4“, meine Damen und Herren – erlauben Sie mir diese ganz persönliche Bemerkung -, sollte uns eine immerwährende Mahnung und Warnung sein: eine Warnung davor, Ausnahmen zuzulassen in der fundamentalen staatlichen Pflicht, das Recht jedes Menschen auf Leben zu schützen; eine Warnung auch davor, in aktuellen Diskussionen über das Leid Schwerstkranker das Tötungsverbot leichtfertig zur Disposition zu stellen.

Das ist meine persönliche, tiefe Überzeugung als gläubige Katholikin. So verständlich das Motiv, einen kranken Menschen von seinen Qualen erlösen zu wollen, im Einzelfall auch sein mag, so unerträglich sind die Folgen für die Humanität einer Gesellschaft.

BILD: Denkmal des Bekenner-Bischofs Kardinal von Galen auf dem Domplatz in Münster, leider häufig von Störern mit Parolen beschmiert

Wo es die Möglichkeit der aktiven Sterbehilfe gibt, entsteht auch die Erwartung, sie in Anspruch zu nehmen, um anderen nicht durch die eigene Hilfsbedürftigkeit zur Last zu fallen. Das verändert familiäre Beziehungen, das hat Folgen für die Bereitschaft zur Solidarität mit den Schwachen und Kranken, das bleibt nicht ohne Wirkung auf das Wertegefüge, auf den Charakter einer Gesellschaft!

Es war ein Bischof aus meiner Heimatstadt Münster  –  Bischof Clemens August von Galen  – , der im Dritten Reich mit unerschütterlichem Mut gegen die „Euthanasie“-Morde anpredigte und eindringlich vor dem moralischen Dammbruch warnte, den eine gesellschaftlich akzeptierte Einteilung menschlichen Lebens in „lebenswertes“ und „lebensunwertes“ Leben zur Folge haben würde.

In seiner Predigt vom 3. August 1941 heißt es:

„Es ist nicht auszudenken, welche Verwilderung der Sitten, welch allgemeines gegenseitiges Misstrauen bis in die Familien hineingetragen wird, wenn diese furchtbare Lehre geduldet, angenommen und befolgt wird.“

Die Geschichte hat Bischof von Galen auf traurige Weise Recht gegeben. Der Gedenkort „T4″ erinnert uns daran.“

Quelle: http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Rede/2014/09/2014-09-02-gruetters-t4.html

Foto: Felizitas Küble

 

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