Brand-Entwurf bietet keinen konsequenten Lebensschutz
Bischof Stefan Oster schrieb am Sonntag auf seiner Facebookseite zur aktuellen „Sterbehilfe“-Debatte und den Gesetzesentwürfen, welche die Beihilfe zum Suizid (Selbstmord) regeln sollen:
Die „aktive Mitwirkung an der Selbsttötung eines Menschen“ sei ein „dramatischer Verstoß gegen die Überzeugung, dass Gott der Herr über Leben und Tod, mithin über Anfang und Ende des Lebens ist.“
Der Passsauer Oberhirte fügte hinzu: „Aus meiner Sicht kommt der von den Bischöfen im erwähnten Flyer dargestellten Position der Gesetzesentwurf von Patrick Sensburg, Thomas Dörflinger und anderen am nächsten.“ (Sensburg-Entwurf siehe hier: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/18/053/1805376.pdf)
Dieser Gesetzesentwurf will nicht nur die organisierte Beihilfe zur Selbsttötung unter Strafe stellen, sondern jede Form, auch die ärztliche oder private Beihilfe, verbieten.
Am vergangenen Freitag hat bereits der Regensburger Bischof Rudolf Voderholzer erläutert, weshalb er für den Sensburg-Gesetzesentwurf plädiert, der sich „eindeutig für das Leben ausspricht“.
Zu dem von Bundeskanzlerin Angela Merkel unterstützten Brand-Entwurf stellte Bischof Oster fest, dieser scheine „offenbar mehrheitsfähig zu sein“, bleibe aber aus seiner Sicht „dennoch hinter der Forderung nach konsequentem Lebensschutz noch zurück“.