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Strafverfahren in Kassel zum §219a: Abtreibung ist keine Gesundheitsbehandlung

Zum heutigen Auftakt des Prozesses in Kassel gegen zwei Gynäkologinnen wegen Verstoßes gegen den § 219 a StGB erklärt Alexandra Linder (siehe Foto), die Bundesvorsitzende der Aktion Lebensrecht für Alle (ALfA):

Die Sachlage ist eindeutig: Auf der Internetseite der beiden Kasseler Ärztinnen Szász und Nicklaus steht unter der Rubrik „Ambulante Operationen“ ganz unten „Schwangerschaftsabbruch“ als normale Dienstleistung im Rahmen des gynäkologischen Spektrums.

Das absichtliche Beenden von Leben gegen Bezahlung sei, so wird suggeriert, ebenso selbstverständlich wie die Gesundheitsbehandlung oder Hilfe bei dem Versuch, Leben zu zeugen. Damit liegt ein Verstoß gegen den § 219a StGB vor.

Der Schwarze Peter wird in Bezug auf den § 219 a generell denjenigen zugeschoben, die den notorischen, absichtlichen Gesetzesverstoß angezeigt haben. Schuld an einer Verurteilung sind aber immer diejenigen, die gegen ein Gesetz verstoßen, nicht jene, die darauf aufmerksam machen.

Die Mitgliedschaft von Frau Szász bei „Terre des Femmes“ deutet darauf, worum es wirklich geht: Der Verein fordert eine „Entkriminalisierung der Abtreibung“. Dieser Begriff beinhaltet die Behauptung, dass eine absichtliche Handlung, bei der immer mindestens ein Mensch stirbt, ein Recht sei, und die möglichen rechtlichen Konsequenzen für die Handelnden daraus ein Unrecht.

Ungeborene Kinder spielen hierbei keine Rolle, auch nicht Millionen von Mädchen, die weltweit jedes Jahr ausschließlich deshalb durch Abtreibung beseitigt werden, weil sie Mädchen sind

„Die ALfA fordert seit vielen Jahren die Beendigung dieser mädchenverachtenden Praxis, die Feministinnen totschweigen“, so Linder. „Jedes Jahr werden über 45 Millionen Kinder, deutlich mehr als die Hälfte davon Mädchen, einer Ideologie geopfert und mögliche negative Folgen für die Mütter werden verschwiegen, unter denen Millionen von Frauen leiden.“

Auch das Argument, mit gesetzlichen Regelungen treibe man Frauen in die unsichere Illegalität, sei nicht haltbar:

„Eine Schwangerschaft ist keine Erkrankung und eine Abtreibung keine alternativlose lebensrettende Gesundheitsbehandlung. Wir sollten uns vielmehr um die Ursachen der Schwangerschaftskonflikte kümmern und echte Hilfe anbieten, damit keine Frau über Abtreibung nachdenken muss. Beratungsstellen, die dies seit vielen Jahren tun, haben regen Zulauf, denn in der Regel wollen Frauen überhaupt nicht abtreiben.“ 

Die Forderung nach Legalisierung sei die Folge einer im Grunde frauenfeindlichen Ideologie: „Es läuft darauf hinaus, dass Emanzipation bedeutet, weibliche Fähigkeiten und Eigenschaften abzuschaffen, um den Männern gleich zu sein. Das ist keine Emanzipation, sondern eine Kapitulation, denn damit geben die Protagonistinnen zu, dass sie ihr eigenes Geschlecht offenbar für minderwertig halten.“

Linder fügt hinzu: „Außerdem untergräbt eine Forderung nach einem Recht auf Abtreibung das Grundrecht der Gleichbehandlung“; sie erklärt abschließend: „Das Ziel eines Rechtsstaates kann nur sein, das Selbstbestimmungsrecht der Frau so mit dem Lebensrecht des Kindes in Einklang zu bringen, dass beide Personen damit leben können und nicht sterben müssen.“

Die Aktion Lebensrecht für Alle e.V. (ALfA) tritt für das uneingeschränkte Lebensrecht jedes Menschen ein – ob vor oder nach der Geburt, behindert oder nicht, krank oder gesund, alt oder jung.
Die ALfA hat mehr als 11.000 Mitglieder und ist Mitglied im Bundesverband Lebensrecht (BVL).

Kommentare

Eine Antwort

  1. Der Schuss geht voll nach hinten los, wonach Abtreibung keine Gesundheitsbehandlung sei.

    Die Abtreibungsgegner behaupten auch in diesem Zusammenhang, dass eine Abtreibung keine Krankheit sei.
    Dann dürften die gebärfreudigen Damen der Schöpfung sich auch nicht im Krankenhaus entbinden lassen und auch nicht auf Kosten der Krankenkasse, denn eine Schwangerschaft sei ja schließlich keine Krankheit.

    Eine ungewollte bzw. ungeplante Schwangerschaft kann man aber durchaus als „Krankheit“ ansehen, die nur durch Schwangerschaftsunterbrechung geheilt werden kann.

    Krankheit wird oft auch als „Leiden“ bezeichnet.
    Viele Frauen „leiden“ aber unter einer ungewollten Schwangerschaft, also ist in diesem Fall die Abtreibung eine Gesundheitsbehandlung, um die ungewollt schwangeren Frauen von ihrem Leiden zu erlösen.

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