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Streitpunkt Wasserversorgung: Die EU-Kommission bewegt sich auf deutschen Druck hin

Unionsfraktion erklärt: „EU-Kommission hat ihre Kompetenzen klar überschritten“

Am Donnerstag wurden im Deutschen Bundestag erneut die Vorschläge der Europäischen Kommission für eine neue Konzessionsrichtlinie und insbesondere zur geplanten Ausschreibungspflicht für die Wasserversorgung debattiert.

Hierzu erklären der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Joachim Pfeiffer, und der zuständige Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Georg Nüsslein, in einer Pressemitteilung:

„Der massive Druck auf die EU-Kommission, die geplante Ausschreibungspflicht für die öffentliche Wasserversorgung fallenzulassen, zeigt endlich Wirkung:

EU-Kommissar Barnier hat in der vergangenen Woche eine grundlegende Überarbeitung der bisherigen Kommissionspläne zur Wasserversorgung angekündigt. Dies begrüßen wir ausdrücklich.

Das Einlenken der Kommission ist nicht zuletzt Ergebnis der beharrlichen Bemühungen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Von Anbeginn haben wir uns gegen eine europaweite Ausschreibungspflicht bei der öffentlichen Wasserversorgung ausgesprochen. Mit der Vorlage dieses Richtlinien-Vorschlags hat die Kommission ihre Kompetenzen klar überschritten.

Nun  gilt es zu verhindern, dass bewährte Versorgungsstrukturen in Deutschland zerschlagen und die erstklassige Qualität der Wasserversorgung gefährdet werden.

Der neue Vorschlag von Kommissar Barnier ist ein Schritt in die richtige Richtung, auf dem in den weiteren Verhandlungen in Brüssel aufgebaut werden muss. Auch die Besonderheiten der interkommunalen Zusammenarbeit in Deutschland müssen berücksichtigt werden. Jetzt steht die Bundesregierung in den anstehenden Trilog-Verhandlungen in besonderer Verantwortung.“

Hintergrund:

EU-Kommissar Barnier hat in der Sitzung des Binnenmarktausschusses des Europäischen Parlaments am 21. Februar 2013 angekündigt, dass bei der Entscheidung über die Ausschreibungspflicht bei einem Mehrsparten-Stadtwerk die Wasserversorgung zukünftig getrennt von anderen Sparten (z.B. der Stromversorgung oder der Abfallentsorgung) betrachtet werden kann. Die Wasserversorgung müsste dann nur noch in solchen Fällen ausgeschrieben werden, in denen das kommunale Unternehmen mehr als ein Fünftel seiner Wassersparte außerhalb der eigenen Kommune betreibt. Das dürfte in Deutschland kaum der Fall sein.

Kommentare

Eine Antwort

  1. Ohne Wasser kein Leben. Daran besteht kein Zweifel.
    Es droht das Verbot des Films „Water Makes Money“ !!! Der Wasser-Konzern Veolia klagt gegen den Film „Water Makes Money“ ARTE zeigt den Film aus Solidarität zwei Tage vor dem Prozess, am Dienstag, 12.02.2013 um 22:00 Uhr
    Bitte sehen Sie sich den Film an, damit Sie verstehen welche kriminellen Vorhaben in der EU Kommission entwickelt werden …

    Noch eine Woche bis zum Prozess gegen den Film „Water Makes Money“ am 14.2.2013 im Pariser Justizpalast. Der Konzern Veolia klagt, weil er sich durch die Verwendung des Begriffs „Korruption“ verleumdet fühlt. Nicht die im Film gezeigten Fakten werden bestritten, nur „Korruption“ hätte man sie nicht nennen dürfen!
    Gerade in diesen Tagen versucht die EU-Kommission, alle Kommunen zur Ausschreibung der Wasserversorgung zu zwingen. Dadurch werde das Trink- und Abwasser günstiger, urteilte die sog. Stearing Kommission. Sie hat den entsprechenden Gesetzentwurf ausgearbeitet, und das ARD-Magazin „Monitor“ hat aufgedeckt, dass dort fast alle privaten Wasserkonzerne der Welt vertreten sind. Diese arbeiteten ein Gesetz aus, das der Privatisierung der Wasserversorgung Tür und Tor öffnet. Derartige Verquickung von Öffentlichem und Privaten stellt der Film „Water Makes Money“ in den vielen Varianten der Wirklichkeit dar. Nein, das ist nicht einfach Korruption, das ist „strukturelle Korruption“ auf Kosten von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit. An dieser Bewertung werden wir auf jeden Fall festhalten!
    Man wolle den Film nicht verbieten, hatte der Pressechef von Veolia Wasser Matthias Kolbeck seit zwei Jahren stets in öffentlichen Veranstaltungen beteuert. Aber sollte Veolia in einer Woche den Prozess gewinnen, wird man erfahrungsgemäß die Zensur der Filmstellen fordern, die der Konzern als Verleumdung ansieht! Darauf werden und können wir uns nicht einlassen. Und dann ist das Verbot des Films zu befürchten.
    Dies ist ein ernsthafter Anschlag auf die Pressefreiheit.
    Neben dem Verbot des Films drohen dem französischen Verleih „La Mare aux Canards“ und dem Protagonisten Jean-Luc Touly Geldstrafen, Anwaltskostenkosten bzw. die Bezahlung von Widerrufsanzeigen in fünf- bis sechsstelliger Höhe. Bisher haben die französischen Freunde schon 9.600€ für diesen Prozess ausgelegt.
    Zu dieser drohenden Knebelung der Wahrheit darf die Öffentlichkeit nicht schweigen!
    Kann ein Weltkonzern einen Dokumentarfilm vernichten? Nur die Öffentlichkeit kann dies verhindern!
    ARTE zeigt den Film aus Solidarität zwei Tage vor dem Prozess, am 12.02.2013 um 22h. In Deutschland, Frankreich, der Schweiz, Italien und Österreich wird „Water Makes Money“ in den Tagen um den Prozess in vielen Veranstaltungen aufgeführt.

    Habe leider den Film nicht aufnehmen können.

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