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Strikter Schulzwang in Deutschland: Christliches Ehepaar wegen Hausunterricht zu Geldstrafe verurteilt

Ein christliches Ehepaar aus dem nordhessischen Homberg kämpft seit 20 Jahren gegen die Schulpflicht, die in dieser strikten Form wie hierzulande europaweit aus dem Rahmen fällt. In vielen Nachbarländern (Frankreich, Österreich, England usw) ist die Unterrichtung zuhause staatlich erlaubt.

Weil Thomas (51 J.) und Marit Schaum (47 J.) ihre Kinder zu Hause unterrichten, verurteilte das Amtsgericht Fritzlar sie am 22. Mai 2013 zu einer Geldstrafe von 700 Euro.

Die Staatsanwaltschaft hatte sogar eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten gefordert, weil es sich um „Wiederholungstäter“ handle. 

Foto: K. Ruprecht
Foto: K. Ruprecht

Bereits zweimal zuvor waren die Eltern zu Geldstrafen verurteilt worden. Sie begründen den Hausunterricht mit ihrem Glauben. Sie könnten es nicht verantworten, ihre Kinder in fremde Hände oder in die „zweifelhafte Umgebung“ einer Schule zu geben.

Zudem kritisierte der Vater die frühkindliche Sexualkunde und Aussagen im Biologieunterricht, die im Gegensatz zu Lehren der Bibel ständen.

Die Eheleute haben neun Kinder, davon drei im schulpflichtigen Alter. Die fünf ältesten sind zwischen 17 und 25 Jahre alt; das jüngste ist zwei Jahre alt.

Auch die älteren Kinder wurden von den Eltern unterrichtet, haben dann jeweils das letzte Schuljahr besucht und mit Bestnoten den Haupt- oder Realschulabschluß geschafft.

Tochter Marit steht hinter ihren Eltern

Tochter Marit (25 J.) findet das Verhalten ihrer Eltern „sehr gut“, sagte sie der Lokalpresse. Sie arbeitet als Verwaltungsfachangestellte im Homberger Rathaus und nimmt an einer Weiterbildung zur Fachwirtin teil. Wegen guter Leistungen erhält sie ein Stipendium.

Das Ehepaar kündigte noch im Gerichtssaal an, gegen den Richterspruch vorgehen zu wollen: „Wir werden weitermachen wie bisher.“  – Man wolle selbst über Bildungsziele und das Bildungsklima entscheiden.

In der Verhandlung hatte eine Mitarbeiterin des Schulamtes erklärt, daß ihr Amt wegen der Verletzung der Schulpflicht verpflichtet sei, Strafantrag zu stellen. Das Jugendamt hatte den Eltern dagegen schriftlich bescheinigt, das Kindeswohl nicht zu gefährden. Die Familie lebe in geordneten Verhältnissen. Auch der Hausunterricht orientiere sich an den schulischen Lehrplänen.

Richterin Marion Riechers verlas ferner einen Brief des Jugendamtes an das Schulamt. Daraus geht hervor, daß beide Ämter die Eltern nicht weiter kriminalisieren wollen. Nach Angaben des Kultusministeriums in Wiesbaden unterrichten in Hessen drei Familien ihre Kinder aus religiösen Gründen zuhause.

Quelle: www.idea.de

Kommentare

3 Antworten

  1. Sehr geehrter Herr Prof. Schieser:

    Manchmal habe ich den Eindruck, dass beim Üben von Kritik die positiven Aspekte einer Sache häufig völlig außer Acht gelassen werden.
    Nichts ist vollkommen, auch nicht unser Schulsystem, aber bei allem teilweise verständlichem Verdruss sollte man das Kind nicht mit dem Bade ausschütten.

    Auch bedürfen einige Sachverhalte in Ihrer Argumentation der Richtigstellung.

    Die Allgemeine Schulpflicht hat ihren Ursprung bereits im 16. Jh. und wurde weder vom 3. Reich erfunden noch erstmalig festgeschrieben. Das Reichsgesetz von 1938 wurde spätestens durch die einzelnen Landesgesetzgebungen aufgehoben. Das
    im Großen und Ganzen gut funktionierende deutsche Schulsystem pauschal (als nationalsozialistisch orientiert!) zu diskreditieren, erscheint doch sehr voreingenommen und von einseitigem Interesse geleitet.

    Nach deutschem und europäischem Recht gilt:
    In Deutschland steht das gesamte Schulwesen Nach Art. 7 Abs. 1 GG unter der Aufsicht des Staates. Daraus ergibt sich der allgemeine staatliche Bildungs- und Erziehungsauftrag. Das BVerfG hat mehrfach betont, dass der staatliche Erziehungsauftrag aus Art. 7 Abs. 1 GG gegenüber dem Elternrecht nicht nachgeordnet, sondern gleichgestellt ist. Weder dem Elternrecht noch dem staatlichen Erziehungsrecht kommt ein absoluter Vorrang zu. Das bedeutet, dass der Staat nicht nur für die formale Organisation des Schulwesens zuständig ist, sondern auch unabhängig von den Eltern Erziehungsziele festlegen darf.
    Auch der Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat in diesem Sinne geurteilt:
    Art. 2 des 1. Zusatzprotokolls der Europäischen Menschenrechtskonvention bestimmt, dass der Staat bei der Ausübung seiner Aufgaben auf dem Gebiet der Erziehung das Recht der Eltern achten muss, Erziehung und Unterricht entsprechend ihren eigenen religiösen Überzeugungen sicherzustellen.
    Nach der Entscheidung des EGMR wird dieses europäische Grundrecht durch die deutschen Behörden und Gerichte nicht verletzt, nur weil sie keine Befreiung von der allgemeinen Schulpflicht zugunsten eines Heimunterrichts erteilen (Entscheidung v. 11.09.2006, Az. 35504/03).

    Ich finde es begrüßenswert, dass der Staat seine Grundpositionen und Zielvorgaben eindeutig und überprüfbar formuliert (z.B. Präambel des GG) und diese Aufgaben auch versucht, wahrzunehmen.

    Wer damit ein Problem hat, darf selbstverständlich darüber diskutieren und mit allen zulässigen Mitteln versuchen, seine Meinung demokratisch durchzusetzen. Wer aber nichts Besseres vorzuweisen hat, als unwahre Argumente oder präjudizierend geltendes Schulrecht beugt, der leistet auch einer bedenkenswerten Sache keinen guten Dienst.

    Mit freundlichem Gruß
    Peter Emanuel

    1. Es bleibt doch beim „primären Recht der Eltern, die Bildung und Erziehung ihrer Kinder zu bestimmen“ (Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und Allgemeine Menschenrechtsdeklaration der UNO), das VOR dem Recht des Staats, in Bildungsfragen „mit-zu reden“ besteht.
      Wenn Deutschland zZt immer noch in dieser Sache die Praktiken des Dritten Reichs und der DDR beibehält, dann kann man das nur als Skandal bezeichnen!

  2. Wer zieht eigentlich diese Richter und Jugendamtsleiter vor Gericht und klagt sie an, das im Grundgesetz und in der Universalen Menschenrechtsdeklaration der UNO „garantierte“ Elternrecht zu missachten?

    Deutschland ist das einzige Land, wo diese Alternative zur Schule, nach einem aus der Nazi-Zeit stammendem Gesetz (!) verboten ist.
    Da wird das „Kindeswohl“ als Argument gegen „Homeschooling“ vorgeschoben, obwohl die Erfahrungen ueberall zeigen, dass diese Kinder schulisch (und im Verhalten) besser abschneiden, als die Kinder und Jugendlichen in oeffentlichen Schulen.

    Ist das dann dem „Kindeswohl foerderlich“, wann man die Eltern bestraft und sogar noch ins Gefaengnis bringt?

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