Aus der Stellungnahme der Petitions-Initiative:
192.500 Menschen aus ganz Deutschland haben in den letzten Wochen die Petition zum Bildungsplan 2015 unterzeichnet, darunter 82.000 Teilnehmer aus Baden-Württemberg.
Fast 50.000 Unterschriften sind handschriftlich über einen Sammelbogen eingegangen.
Am heutigen Donnerstag, den 30. Januar 2014, wurde die Petition an den Landtag von Baden-Württemberg übergeben.
Gemeinsam haben wir in den vergangenen Wochen vieles erreicht:
Zu Beginn des Jahres machen hunderte Radio-, TV- und Zeitungsberichte das Thema öffentlich. Deutschlandweit wird über die Petition und den Anliegen auf breiter Ebene diskutiert.
Das sind die Auswirkungen: Am 10. Januar sind die bislang unter Verschluss gehaltenen Leitprinzipien (Arbeitspapier) durch das Kultusministerium veröffentlicht worden. Das begrüßen wir sehr, weil uns Transparenz wichtig ist. Auf 32 Seiten können sich Interessierte selbst einen Überblick über den Entwurf der Leitprinzipien machen.
Ebenfalls am 10. Januar haben sich die Landeskirchen in Baden-Württemberg kritisch zum Bildungsplan geäußert:
“Jeder Form der Funktionalisierung, Instrumentalisierung, Ideologisierung und Indoktrination gilt es zu wehren. Dies gilt nicht zuletzt im sensiblen Bereich der sexuellen Identität und damit verbundener persönlicher und familiärer Lebensentwürfe. Was in Wissenschaft, Politik und Gesellschaft kontrovers ist, muss nach Überzeugung der Kirchen auch in Bildungsprozessen kontrovers dargestellt werden”.
Bereits am 11. Januar haben wir alle gemeinsam ein wichtiges Teilziel erreicht: 100.000 Unterschriften für die Überarbeitung der Leitprinzipien des Bildungsplans.
In den folgenden Wochen ist weiter über die Leitprinzipien des Bildungsplans in den Medien berichtet und diskutiert worden. Z.B. in der SWR-Sendung “Zur Sache Baden-Württemberg!” mit CDU-Chef Peter Hauk. Er sagt, man müsse die Ängste und Sorgen der Petenten ernst nehmen.
Am 22. Januar hat sich der Landtag Baden-Württemberg mit dem Thema in einer aktuellen Debatte befasst: CDU, FDP, SPD und GRÜNE diskutieren darüber. Die Landtagsdebatte kann online aufgerufen werden.
Am 24. Januar fordert der EAK (Evangelische Arbeitskreis der CDU) einen “Runden Tisch”. Dieser wird dann einberufen, wenn es bei der Auslegung des christlichen Charakters an Schulen Zweifelsfragen gibt. Der “Runde Tisch” ist im Artikel 16 (3) der Landesverfassung als Gesetz verankert.