Die Bischöfe von Südkorea äußern „tiefes Bedauern“ über die Entscheidung des Verfassungsgerichts, das das bisher geltende Abtreibungsverbot aus dem Jahr 1953 für rechtswidrig erklärt.
In einem historischen Urteil, das am 11. April erlassen wurde, entschied das Gericht, dass das Abtreibungsverbot verfassungswidrig sei. Nach dem bisherigen Gesetz können Frauen nach einer vorgeburtlichen Kindstötung mit einer Geldstrafe belegt werden. Ausnahmen gibt es bei Vergewaltigung und Inzest oder bei Gesundheitsrisiken.
Der Gerichtshof hat festgestellt, dass das Gesetz bis Ende 2020 neu formuliert werden soll.
„Das Urteil des Verfassungsgerichts widerspricht den grundlegenden Recht auf Leben eines Geschöpfs, das sich nicht selbst verteidigen kann“, heißt es in einer vom Vorsitzenden der Koreanischen Bischofskonferenz, Bischof Igino Kim Hee-jung unterzeichneten Erklärung.
„Damit wird die Verantwortung für eine ungewollte Schwangerschaft allein auf Frauen übertragen, wodurch Männer zu Unrecht dieser Verantwortung enthoben werden“, wird in der Protestnote weiter angemerkt.
Die Bischöfe weisen darauf hin, dass „die katholische Kirche in Korea Frauen und Männern in Not weiterhin Unterstützung und Beistand bieten wird, damit sie zum Leben ‚Ja‘ sagen können“.
Darüber hinaus heißt es: „Die Türen der Kirche bleiben den Frauen offen, die an seelischen, geistigen und körperlichen Wunden leiden und aufgrund von Abtreibung Versöhnung und Heilung benötigen“.
Die Oberhirten erinnern daran, dass „der Schutz des Lebens ab dem Zeitpunkt der Empfängnis in der Verantwortung aller Mitglieder unserer Gesellschaft liegt“.
In der Hauptstadt Seoul demonstrierten nach dem Urteil des Verfassungsgerichts sowohl Befürworter als auch Gegner der Freigabe von Abtreibungen
Quelle: Fidesdienst