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Synode: Kardinal De Paolis plädiert für ein treues Festhalten an der kath. Ehelehre

Mathias von Gersdorff

Glasklare Worte findet Kardinal Velasio De Paolis (siehe Foto) für die Thesen von Kardinal Kasper hinsichtlich der Spendung der Kommunion für wiederverheiratete Geschiedene. Er bezeichnete diese als „Aberrante“ (Dt.: abweichend, widersinnig).

Dies behauptete De Paolis in Rom am 10. Oktober 2015 auf der Tagung „Matrimonio e famiglia. Tra dogma e prassi della Chiesa” (Ehe und Familie. Zwischen Dogma und Praxis in der Kirche). Der weltweit anerkannte Kirchenrechtler erläuterte, dass gottgewollte Barmherzigkeit nur dann existiert, wenn sie sich an die Wahrheit hält. Ansonsten würde es sich um Sentimentalismus handeln. 

Laut De Paolis befindet sich die Familie in einer Krise, doch die Lösung sei nicht etwa die Erfindung eines neuen Lehramtes. Vor allem dürfe man nicht Wahrheiten zur Debatte stellen, die längst von der Kirche definiert worden seien. Dabei zitierte er Kardinal John Henry Newmann, daß man etwas, das als wahr erkannt worden sei, nicht infragestellen dürfe.

Die moderne Verwirrung sei aber so weit gegangen, dass man selbst über Lehrinhalte debattiert, die schon längst definiert worden seien.

De Paolis bedauerte, dass man die wahren Ursachen der Krise der Familie nicht sehen wolle: 1. Die moralische Krise der modernen Welt. 2. Die Krise des Glaubens. 3. Die Krise der Wahrheit. Somit seien die Ursachen der Familienkrise dieselbe wie jene der Abtreibung, der Euthanasie usw.

Hinsichtlich der Thesen von Kardinal Kasper erinnerte der Kardinal an die Enzyklika „Ecclesia de Eucharistia“ und die darin enthaltenen Bestimmungen zum würdigen Empfang der hl. Kommunion:

„Wer sich einer schweren Sünde bewusst ist, muss das Sakrament der Buße empfangen, bevor er die Kommunion empfängt«. Ich möchte deshalb bekräftigen, dass in der Kirche die Norm gilt und immer gelten wird, mit der das Konzil von Trient die ernste Mahnung des Apostels Paulus (vgl. 1 Kor 11, 28) konkretisiert hat, indem es bestimmte, dass dem würdigen Empfang der Eucharistie »die Beichte vorausgehen muss, wenn einer sich einer Todsünde bewusst ist«. (Absatz 36)

Der Vorschlag Kardinal Kaspers, wiederverheiratete Geschiedene nach einer Zeit der Buße zur Kommunion zuzulassen, bezeichnete De Paolis als abwegig. Buße leiste man, um Genugtuung für eine vergangene Missetat zu leisten. Wenn aber der sündhafte Zustand fortbesteht, was im Falle eines intimen Zusammenlebens mit dem Partner der Fall ist, kann nicht von einem sühnenden Bußakt gesprochen werden. Für den Empfang des Altarsakramentes ist es notwendig, dass der Zustand schwerer Sünde beendet wird.

Unser Autor Mathias von Gersdorff (von ihm stammt auch das Foto) berichtet täglich aktuell von der Familiensynode in Rom auf seiner Webseite http://mathias-von-gersdorff.blogspot.de/

Kommentare

8 Antworten

  1. Im Ernst, wie stellt sich Kardinal de Paolis das vor? Soll sich der Wiederverheiratete etwa erneut scheiden lassen, damit „der Zustand schwerer Sünde beendet wird“? Aber eine erneute Scheidung wäre doch wiederum eine schwere Sünde…

    1. Guten Tag,
      bekanntlich dürfen geschieden-Wiederverheiratete, wenn eine Trennung – etwa wegen der Kinder – nicht angemessen wäre, zu den Sakramenten gehen, wenn sie wie Bruder und Schwester zusammenleben.
      Die Scheidung einer nach kirchlichem Recht ohnehin nicht bestehenden Ehe wäre aber sicherlich keine Sünde (überhaupt keine, geschweige eine „schwere“) – das ist doch logisch.
      Freundlichen Gruß!
      Felizitas Küble

      1. Liebe Frau Küble,
        wer entscheidet, was „angemessen“ ist?
        Wer kann garantieren, dass das Paar „wie Bruder und Schwester“ zusammenlebt?

        1. Guten Tag,
          was „angemessen“ ist, können die Betroffenen mit ihrem Pfarrer oder Seelsorger erläutern; dafür sind diese doch da. Es geht nicht um äußere „Garantien“, sondern darum, daß bei enthaltsamer Lebensweise eine Beichte und Kommunion möglich ist. Falls jemand den Beichtvater dreist anlügt, ist das Sakrament sowieso ungültig – nicht nur in diesem Falle. Der Beichtvater ist ja auch sonst kein „Hellseher“.
          Freundlichen Gruß!
          Felizitas Küble

          1. Guten Abend, Frau Küble,
            ein (standesamtlich) wiederverheiratetes Paar soll also (wenn es denn angemessen zu sein scheint) beieinander bleiben, – sich dabei aber geschlechtlich enthaltsam verhalten?
            Logisch – im Sinne von „konsequent zu Ende gedacht“ – wäre das ja nun… Aber auch realisierbar? Kennen Sie Beispiele, wo das so funktioniert (hat)?

          2. Guten Tag,
            das Paar „soll“ nicht, sondern „darf“ (wenn es sein muß, etwa bei kleinen Kindern) zusammen bleiben, aber dann enthaltsam leben. Das ist seitens der Kirche als Notlösung erlaubt, aber natürlich nicht gerade der wünschenswerte Idealfall, sondern ein äußerstes Entgegenkommen. Klarer wäre natürlich eine räumliche Trennung des Paares inklusive Enthaltsamkeit, wobei platonische Freundschaft natürlich kein Problem ist. (Ja, ich kenne Personen, wo das „funktioniert“.)
            Freundlichen Gruß!
            Felizitas Küble

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