Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) hat sich für die ersatzlose Streichung des Paragrafen 219a im Strafgesetzbuch ausgesprochen, der Werbung für vorgeburtliche Kindstötungen verbietet. Der Paragraf „erschwert
„Den §218 dringend überarbeiten und verschärfen“ Die hessische Abtreibungsärztin Kristina Hänel wurde kürzlich nach §219a zu einer Geldstrafe von 6000 € verurteilt: „Das Urteil des
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