Das Verwaltungsgericht Berlin hat die Klage von Ex-Bundeskanzler Gerhard Schröder abgewiesen und stellt fest, dass es an einer Rechtsgrundlage hinsichtlich einer Zurverfügungstellung für Büros und
Kohl warnt: „Es geht um unsere Existenz“ Wenngleich der frühere Bundeskanzler und jahrzehntelange CDU-Vorsitzende Helmut Kohl die Bundeskanzlerin nicht namentlich nennt, tadelt er jetzt deutlich
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