Das Bundesverfassungsgericht hat das im § 217 Strafgesetzbuch (StGB) geregelte Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung heute für verfassungswidrig und damit für nichtig erklärt. .
Das Landgericht Hamburg hat am Mittwoch den Arzt Johann Spittler von dem Vorwurf der unterlassenen Hilfeleistung freigesprochen. Das berichteten zahlreiche Medien. Demnach erklärte der Vorsitzende
Am vergangenen Mittwoch (15. Oktober) sprach Bischof Rudolf Voderholzer (siehe Foto) über die Bedeutung der Selbstbestimmung von Patienten – einem Schlüsselprinzip der modernen Medizin. Der
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