Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat im Fall der noch geschäftsführenden Bundesbildungsministerin Johanna Wanka der AfD Recht gegeben. Die CDU-Politikerin hatte die Homepage ihres Ministeriums dazu vereinnahmt,
Heute um 10 Uhr fand die mündliche Verhandlung im Hauptsacheverfahren der AfD gegen Bundesbildungsministerin Wanka vor dem Bundesverfassungsgericht statt. Die Ministerin hatte im November 2015
„Recht auf Chancengleichheit verletzt“ Das Bundesverfassungsgericht (BVG) in Karlsruhe erließ am Samstag, den 7. November 2015, einen Beschluss (2 BvQ 39/15), wonach das Bundesbildungsministerium verpflichtet
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